Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Sommersemester 1935 (1935)

2. Abteilung für Architektur. 
Ausführungsbestimmungen für die praktische Tätigkeit der 
ordentlichen Studierenden. 
Für die praktische Tätigkeit sind die Vorschriften der Prü- 
fungsordnung bindend: 
8 28. 
Wer zur Diplomvorprüfung zugelassen werden will, muß eine 
praktische Tätigkeit im Maurer-, Zimmermann-, Bauschreiner- oder 
einem verwandten Bauhandwerk von insgesamt 6 Monaten zurück- 
gelegt haben. Hiervon müssen 5 Monate zusammenhängend vor 
dem Hochschulstudium, davon mindestens 2 Monate im gleichen 
Betrieb, abgeleistet sein. Diese 5 Monate Handwerkspraxis sind 
Bedingung zur Aufnahme als Studierender. 
8 29. 
Im Anschluß an die Unterstufe (Diplomvorprüfung) ist vor 
Eintritt in die Oberstufe eine zusammenhängende praktische Tätig- 
keit im Büro und bei Bauführungen von 12 Monaten abzuleisten. 
$ 30. 
Über Ausnahmen von den Bestimmungen 88 28 und 29 in be- 
sonderen Fällen entscheidet die Abteilung. 
Die Tätigkeit auf dem Bauplatz soll dem Studierenden Gele- 
genheit geben, alles, was zum Bauvorgang gehört, durch eigene 
Mitarbeit kennenzulernen. Der Studierende soll sich auch auf einem 
der praktischen Arbeitsgebiete, in einer Tischlerei oder Schlosserel, 
möglichste Handfertigkeit selbst zu erringen suchen, um beurteilen 
zu können, welche Zeit, welche Ausdauer, welche Kenntnisse zu 
den Arbeiten nötig sind. Besonders wichtig ist dabei auch umfang- 
reiche Kenntnis des Materials und der Werkzeuge. Es wird also 
empfohlen, die Handwerkspraxis in 2 oder 3 verschiedenen Betrie- 
ben abzuleisten. T 
Die vorgeschriebenen 12 Monate Zwischenpraxis sind mit Tä- 
tigkeit als Zeichner in einem Büro oder als Bauführer abzuleisten. 
Über beide Praxiszeiten ist ein Nachweis vorzulegen, der die 
Art der Beschäftigung klar erkennen läßt. Am besten ist es, went 
die Praktikanten selbst ein Arbeitsnachweisbuch führen, in dem S®* 
über ihre Arbeit berichten und ihnen wichtig erscheinende Gegel” 
stände durch Skizzen auch erläutern. Das Buch ist von dem vorg“ 
setzten Bauleiter, Handwerksmeister oder Architekten zu beschel“ 
nigen. Praktische Tätigkeit im väterlichen Unternehmen wird 
der Regel nur halb in Anrechnung gebracht. Bei besonders begrüf 
deten Ausnahmen oder in zweifelhaften Fällen entscheidet die A” 
teilung darüber, ob die Nachweise ausreichen. ; 
Es empfiehlt sich, die Werkstatt- oder Bauplatzpraxis in die 
Zeit vom 1. April bis 1. Oktober zu verlegen. 
92 
Studienplan für Architekten. 
Unterstufe. 
1. Jahr. 
Vorl, J 
Verz. 
Nr. 
101. Baukonstruktionslehre I, 1. Teil... .. 
103. Technisches Zeichnen‘... +... 
104. 105. Baustoffkunde und Materialprüfung . 
7/3. Kunstgeschichte... + 
9 Bauaufnahmen + 1 
Il. Freihandzeichnen . 1. 1 
Deutsche Sprache. 0 re ee ee 
2. Jahr. 
101. Baukonstruktionslehre I, 2. Teil ..... 
105 a. Grundlagen der Statik (früher techn. 
Mechanık für Architekten). . . 
106. Gebäudelehre 1... ...... . 7 ME 
108. Baugeschichte 
109, Bauaufnahmen 
Nil. Freihandzeichnen ......... 
102. Baukostenberechnung .......... 
67. Deutsche Geschichte 
Literatur I 
N 12. Skizzieren 
07. Raum: und Formenlehre (fakultativ) . . . 
  
Wöchentliche Stunden 
  
im Winter 
im Sommer 
  
Vortrag 
Übun- Vortrag 
gen 
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ELEND 
  
Oberstufe, 
Wöchentliche Stunden 
  
Im Winter 
Vor: 
trag Übg. 
im Sommer 
Vors 
trag Obg. 
3. und 4, Jahr 
Vors 
Kernfächer : x 
im Winter 
Übg. 
im Sommer 
Vortrag | Übg. 
  
117/122, Entwerfen A — 
126. Städtebau , , . .]2 
123, Baukonstruktion II | 2 
124, Ingenieurberatung 
beim Entwerfen . | — 
  
ultativ 
125, Gebäudelehre II. . 
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108 Z — = 
+ Baugeschichte II. .| 4 — 414 Zn I 
109, Bauaufnahmen II. .| — | 3 I 3 an 
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erntächern 10 +6-+4-+4 +4-4+4=32. 
  
  
e Diplom-Hauptprüfung sind 5 Entwürfe anzufertigen. 
en wurfsemester soll Entwerfen nur bei einem Dozenten belegt wer: 
Tr vom Studierenden gewählt werden kann. 
  
4, 
Se r Kernfächer muß eine Prüfung bestanden werden. Zählt man 
wertungsfaktor als Punktzahl, so ergibt die Summe der Prüfungen in 
93 
 
	        
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