3. Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in Zoologie, Botanik,
Mineralogie, Geologie und Physik
für das halbtägige Praktikum .
für das ganztägige Praktikum .
4. Das Unterrichtsgeld für Leibesübungen (Turnen) ist. in der Stu-
diengebühr (Il.) begriffen.
Ein Semester kann nur dann als Studiensemester angerech-
net werden, wenn mindestens 4 Vorlesungs- oder Übungsstun-
den belegt worden sind. Eine Rückerstattung der bezahlten Un-
terrichts- und sonstigen Gelder kann bei vorzeitigem oder un-
freiwilligem Austritt nicht beansprucht werden.
IV. Ersatzgelder.
Für die Benützung von Institutseinrichtungen und für Sachverbrauch
sind als Ersatzgelder im Halbjahr zu entrichten (s. Anm.*):
1. Übungen zur Vermessungskunde für Bauingenieure, Vermes-
sungsingenieure, Lehramtskandidaten und Architekten
a) zweistündige Übung im Winterhalbjahr für Bauingenieure,
Vermessungsingenieure und Lehramtskandidaten .
b) vierstündige Übung im Sommerhalbjahr (Lehramtskandidaten
und Architekten) . Pe in
c) Übungen der Bauingenieure und Vermessungsingenieure im
Sommerhalbjahr einschl. Hauptvermessungsübung .
d) Hauptvermessungsübung der Architekten .
e) Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung für Bauingenieure
und Vermessungsingenieure
f) Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung für Architekten
g) Übungen der Vermessungsingenieure im 4. Semester
h) Übungen zur Zeit- und Ortsbestimmung
i) Anleitung der Vermessungsingenieure zu praktischen und
selbständigen Arbeiten
im Sommerhalbjahr-.
im Winterhalbjahr (Seminar) .
k) Übungen in Plan- und Geländezeichnen 1 ;
12 RM
18 RM
24 RM
3 RM
6 RM
3 RM
24 RM
6 RM
24 RM
12 RM
1,5 RM
*) Außerdem wird von den Praktikanten. der chemischen Laboratorien
am Anfang des Halbjahres für Sonderbedürfnisse, wertvolle Stoffe sowie zum
Ersatz für Beschädigungen und für Abnützung teurer Geräte ein von der Ab-
teilung bestimmter Vorschuß erhoben, über den am Schluß des Halbjahrs ab-
gerechnet wird.
Bei wissenschaftlichen Arbeiten in anderen Lehrgebieten, die einen aus-
nahmsweise hohen Sach- oder Geräteverbrauch erforderten, wird eine beson-
dere Umlage erhoben.
20
2. Übungen im Institut für Schall- und Wärmeforschung:
a) für 1 Nachmittag in der Woche .
b) für 2 Nachmittage in der Woche
c) ganztägige Übungen . .
3. Übungen im physikalischen Institut:
a) für 1 Nachmittag in der Woche
b) für 2 Nachmittage in der Woche
c) ganztägige physikalische Uebungen
. Übungen im elektrotechnischen Institut:
a) für 1 Nachmittag in der Woche
b) für jeden weiteren Nachmittag .
. Übungen im Röntgenlaboratorium:
a) für 1 Nachmittag in der Woche
b) für 2 Nachmittage in der Woche .
c) ganztägige Übungen En
6. Praktikum in den chemischen Laboratorien
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) .
über 12 Stunden (Vollpraktikum) . N ak lm
7. Praktikum für Physiker im Laborat. für physik. Chemie und
Elektrochemie ‘
7a, Elektrochemische Übungen für Elektroingenieure
8. Einführungspraktikum in die physikalische Chemie für Physiker
9. Botanisch- oder zoologisch- -mikroskopische Übungen,
jede Wochenstunde . .
10. Botanisch-wissenschaftliche Arbeiten
halbtägiges Praktikum .
ganztägiges Praktikum .
11. Zoologisches Praktikum,
halbtägig .
ganztägig . .
12. Mineralogisch- -geologische ‚Übungen .
13. Mineralogische Übungen für Chemiker .
14. Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten in Geologie und "Mine-
ralogie,
halbtägig
ganztägig en ae
15. Übungen im Bestimmen von Mineralien .
16. Übungen in der Materialprüfungsanstalt:
3 oder 6 Wochenstunden .
für ganztägige Übungen während 10 "Tagen .
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22,5 oder