Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1935/36 (1935)

3. Anleitungen zu wissenschaftlichen Arbeiten in Zoologie, Botanik, 
Mineralogie, Geologie und Physik 
für das halbtägige Praktikum . 
für das ganztägige Praktikum . 
4. Das Unterrichtsgeld für Leibesübungen (Turnen) ist. in der Stu- 
diengebühr (Il.) begriffen. 
Ein Semester kann nur dann als Studiensemester angerech- 
net werden, wenn mindestens 4 Vorlesungs- oder Übungsstun- 
den belegt worden sind. Eine Rückerstattung der bezahlten Un- 
terrichts- und sonstigen Gelder kann bei vorzeitigem oder un- 
freiwilligem Austritt nicht beansprucht werden. 
IV. Ersatzgelder. 
Für die Benützung von Institutseinrichtungen und für Sachverbrauch 
sind als Ersatzgelder im Halbjahr zu entrichten (s. Anm.*): 
1. Übungen zur Vermessungskunde für Bauingenieure, Vermes- 
sungsingenieure, Lehramtskandidaten und Architekten 
a) zweistündige Übung im Winterhalbjahr für Bauingenieure, 
Vermessungsingenieure und Lehramtskandidaten . 
b) vierstündige Übung im Sommerhalbjahr (Lehramtskandidaten 
und Architekten) . Pe in 
c) Übungen der Bauingenieure und Vermessungsingenieure im 
Sommerhalbjahr einschl. Hauptvermessungsübung . 
d) Hauptvermessungsübung der Architekten . 
e) Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung für Bauingenieure 
und Vermessungsingenieure 
f) Ausarbeitung der Hauptvermessungsübung für Architekten 
g) Übungen der Vermessungsingenieure im 4. Semester 
h) Übungen zur Zeit- und Ortsbestimmung 
i) Anleitung der Vermessungsingenieure zu praktischen und 
selbständigen Arbeiten 
im Sommerhalbjahr-. 
im Winterhalbjahr (Seminar) . 
k) Übungen in Plan- und Geländezeichnen 1 ; 
12 RM 
18 RM 
24 RM 
3 RM 
6 RM 
3 RM 
24 RM 
6 RM 
24 RM 
12 RM 
1,5 RM 
*) Außerdem wird von den Praktikanten. der chemischen Laboratorien 
am Anfang des Halbjahres für Sonderbedürfnisse, wertvolle Stoffe sowie zum 
Ersatz für Beschädigungen und für Abnützung teurer Geräte ein von der Ab- 
teilung bestimmter Vorschuß erhoben, über den am Schluß des Halbjahrs ab- 
gerechnet wird. 
Bei wissenschaftlichen Arbeiten in anderen Lehrgebieten, die einen aus- 
nahmsweise hohen Sach- oder Geräteverbrauch erforderten, wird eine beson- 
dere Umlage erhoben. 
20 
2. Übungen im Institut für Schall- und Wärmeforschung: 
a) für 1 Nachmittag in der Woche . 
b) für 2 Nachmittage in der Woche 
c) ganztägige Übungen . . 
3. Übungen im physikalischen Institut: 
a) für 1 Nachmittag in der Woche 
b) für 2 Nachmittage in der Woche 
c) ganztägige physikalische Uebungen 
. Übungen im elektrotechnischen Institut: 
a) für 1 Nachmittag in der Woche 
b) für jeden weiteren Nachmittag . 
. Übungen im Röntgenlaboratorium: 
a) für 1 Nachmittag in der Woche 
b) für 2 Nachmittage in der Woche . 
c) ganztägige Übungen En 
6. Praktikum in den chemischen Laboratorien 
bis zu 12 Stunden (Halbpraktikum) . 
über 12 Stunden (Vollpraktikum) . N ak lm 
7. Praktikum für Physiker im Laborat. für physik. Chemie und 
Elektrochemie ‘ 
7a, Elektrochemische Übungen für Elektroingenieure 
8. Einführungspraktikum in die physikalische Chemie für Physiker 
9. Botanisch- oder zoologisch- -mikroskopische Übungen, 
jede Wochenstunde . . 
10. Botanisch-wissenschaftliche Arbeiten 
halbtägiges Praktikum . 
ganztägiges Praktikum . 
11. Zoologisches Praktikum, 
halbtägig . 
ganztägig . . 
12. Mineralogisch- -geologische ‚Übungen . 
13. Mineralogische Übungen für Chemiker . 
14. Anleitung zu wissenschaftlichen Arbeiten in Geologie und "Mine- 
ralogie, 
halbtägig 
ganztägig en ae 
15. Übungen im Bestimmen von Mineralien . 
16. Übungen in der Materialprüfungsanstalt: 
3 oder 6 Wochenstunden . 
für ganztägige Übungen während 10 "Tagen . 
’ ’ ’ ’ ’ 
22,5 oder 
 
	        
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