Volltext: Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

2Z

VII.  Prüflings-  und  Promotionsgebühren.
A.  ©ic  Prüflings-  und  Promotionsgebührcn  betragen:
1.  Bei  den  Diplomprüfungen
a)  Oiplomteilprüfungen  der  Architekten,  Maschinen-  u.  Elektroingenieure, ­
  Chemiker'),  Mathematiker  und  Physiker
für  jede  mündliche  Prüfung  und  für  jeden  halben  Tag
schriftlicher  Prüfung  je  4  RM.
für  die  vorgeschriebenen  Studienarbeiten,  sofern  sie  als
selbständige  Prüfungsfächer  bewertet  werden  je  .  .  .  4  RM.:
für  die  Entwurfprüfung  der  Maschineningenieure  ...  8  RM.
für  die  Prüfung  in  höherer  Mathematik  für  Physiker  und
Mathematiker  10  RM.i
für  die  Diplomarbeit  24  RM.s
b)  Diplomprüfung  für  Bauingenieure
Vorprüfung  56  RM.!
Hauptprüfung  86  RM.i
freiwillige  Diplomarbeit  24  RM.
c)  Diplomprüfung  für  Vermessungsingenieure
Vorprüfung  52  RM.
Hauptprüfung  80  RM.
d)  Diplomhauptprüfung  für  Chemiker  50  RM.
Bei  wiederholter  Anmeldung  zu  einer  Prüfung  ist  ein
Zuschlag  von  50%  der  Grundgebühr  zu  dieser  zu  entrichten.
Bei  selbstverschuldeter  Uebcrschrcitung  der  Zahlungszeit
werden  die  betreffenden  Prüfungsmcldungen  für  ungültig  erklärt. ­
  Die  Meldung  kann  in  den  betreffenden  Fächern  zur
gleichen  Prüfungszeit  nicht  wiederholt  werden.
2.  Bei  der  Doktorprüfung  .  200  RM.
B.  Neben  den  unter  A.  genannten  Prüfungsgebühren  (Prüfungskostenbeiträgen) ­
  ist  zur  Staatskasse  für  das  Zeugnis  eine  Gebühr
(Sportel)  zu  bezahlen.  Sie  beträgt
für  das  Gesamtzeugnis  der  Vorprüfung  10  RM.
für  das  Gesamtzeugnis  der  Hauptprüfung  einfchl.  Diplom  20  RM.
VIII.  Sonstige  Gebühren
1.  Die  Mahngebühr  für  die  Hochschulbücherei  nach  fruchtloser  erster  Mahnung  und
sonstige  Mahngebühren  (zur  Hochschulkasse)  betragen  1—10  RM.
2.  Für  die  an  die  Studierenden  abzugebenden  Vordrucke  (Aufnahmeformulare,  Nachlaß- ­
  und  Sti'pendicngcsuche,  Prüfungsformulare  usw.)  wird  in  jedem  Semester
von  sämtlichen  eingeschriebenen  Studierenden  ein  Pauschbetrag  von  60  Pfg.  zu
Gunsten  der  Hochschulkasse  erhoben;  für  die  übrigen  Drucksachen  (Vorlesungsverzeichnis, ­
  Bclegbuch,  Prüfungs-  und  Promotionsordnungen  usw.)  ist  ein  mindestens ­
  die  Selbstkosten  deckender,  vom  Rektorat  jeweils  festgesetzter  Betrag  neben
dem  Postgebührenersatz  an  die  Hochschulkafse  zu  entrichten.
*)  Vorprüfung.

Allgemeine  Bestimmungen.
1.  Die  Gebühren  und  Unterrichtsgelder  sind  innerhalb  der  vom  Rektorat  bestimmten ­
  Frist  all  die  Kaffe  einzuzahlen.  Bei  selbstverschuldeter  Zahlungsverspätung

ist  ein  Zuschlag  zu  entrichten,  dieser  beträgt
bei  Zahlung  innerhalb  der  1.  und  2.  Woche  |  „ach bOT1  festgesetzten  5  °/°
bei  Zahlung  innerhalb  der  3.  und  4-  Woche  J  3 c,f f’ un! ‘  8  °/o
bei  späterer  Zahlung  10%

2.  Für  den  Erlaß  der  Gebühren  und  Unterrichtsgcldcr  gilt  die  Erlaßordnung,
die  beim  Hausverwalter  erhältlich  ist.
Z.Ordentliche  und  außerordentliche  Studierende  einer  württcmbergischen  Hochschule, ­
  die  an  den  andern  Hochschulen  des  Landes  als  Gasthörer  Vorlesungen,
Uebungen,  Seminare  usw.  besuchen,  haben  dort  nur  die  Unterrichts-  und  Erfatz-(Seminar-)geldcr
  zu  entrichten.  Don  sonstigen  Gebühren  und  Leistungen  sind  sie
befreit.
4-  Doktoranden,  Praktikanten  usw.  mit  abgeschlossenem  ordentlichen  Studium,
welche  Vorlesungen  hören,  an  Uebungen  teilnehmen  oder  sonst  die  Einrichtungen
der  Hochschule  cinschl.  der  Institute  benützen,  müssen  sich  als  Studierende  oder
Gasthörer  eintragen  lasten  und  haben  die  gewöhnlichen  Gebühren  zu  entrichten.

0
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.