Full text: Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

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VII. Prüflings- und Promotionsgebühren. 
A. ©ic Prüflings- und Promotionsgebührcn betragen: 
1. Bei den Diplomprüfungen 
a) Oiplomteilprüfungen der Architekten, Maschinen- u. Elektro 
ingenieure, Chemiker'), Mathematiker und Physiker 
für jede mündliche Prüfung und für jeden halben Tag 
schriftlicher Prüfung je 4 RM. 
für die vorgeschriebenen Studienarbeiten, sofern sie als 
selbständige Prüfungsfächer bewertet werden je . . . 4 RM.: 
für die Entwurfprüfung der Maschineningenieure ... 8 RM. 
für die Prüfung in höherer Mathematik für Physiker und 
Mathematiker 10 RM.i 
für die Diplomarbeit 24 RM.s 
b) Diplomprüfung für Bauingenieure 
Vorprüfung 56 RM.! 
Hauptprüfung 86 RM.i 
freiwillige Diplomarbeit 24 RM. 
c) Diplomprüfung für Vermessungsingenieure 
Vorprüfung 52 RM. 
Hauptprüfung 80 RM. 
d) Diplomhauptprüfung für Chemiker 50 RM. 
Bei wiederholter Anmeldung zu einer Prüfung ist ein 
Zuschlag von 50% der Grundgebühr zu dieser zu entrichten. 
Bei selbstverschuldeter Uebcrschrcitung der Zahlungszeit 
werden die betreffenden Prüfungsmcldungen für ungültig er 
klärt. Die Meldung kann in den betreffenden Fächern zur 
gleichen Prüfungszeit nicht wiederholt werden. 
2. Bei der Doktorprüfung . 200 RM. 
B. Neben den unter A. genannten Prüfungsgebühren (Prüfungs 
kostenbeiträgen) ist zur Staatskasse für das Zeugnis eine Gebühr 
(Sportel) zu bezahlen. Sie beträgt 
für das Gesamtzeugnis der Vorprüfung 10 RM. 
für das Gesamtzeugnis der Hauptprüfung einfchl. Diplom 20 RM. 
VIII. Sonstige Gebühren 
1. Die Mahngebühr für die Hochschulbücherei nach fruchtloser erster Mahnung und 
sonstige Mahngebühren (zur Hochschulkasse) betragen 1—10 RM. 
2. Für die an die Studierenden abzugebenden Vordrucke (Aufnahmeformulare, Nach 
laß- und Sti'pendicngcsuche, Prüfungsformulare usw.) wird in jedem Semester 
von sämtlichen eingeschriebenen Studierenden ein Pauschbetrag von 60 Pfg. zu 
Gunsten der Hochschulkasse erhoben; für die übrigen Drucksachen (Vorlesungs 
verzeichnis, Bclegbuch, Prüfungs- und Promotionsordnungen usw.) ist ein minde 
stens die Selbstkosten deckender, vom Rektorat jeweils festgesetzter Betrag neben 
dem Postgebührenersatz an die Hochschulkafse zu entrichten. 
*) Vorprüfung. 
Allgemeine Bestimmungen. 
1. Die Gebühren und Unterrichtsgelder sind innerhalb der vom Rektorat be 
stimmten Frist all die Kaffe einzuzahlen. Bei selbstverschuldeter Zahlungsverspätung 
ist ein Zuschlag zu entrichten, dieser beträgt 
bei Zahlung innerhalb der 1. und 2. Woche | „ach bOT1 festgesetzten 5 °/° 
bei Zahlung innerhalb der 3. und 4- Woche J 3 c,f f’ un! ‘ 8 °/o 
bei späterer Zahlung 10% 
2. Für den Erlaß der Gebühren und Unterrichtsgcldcr gilt die Erlaßordnung, 
die beim Hausverwalter erhältlich ist. 
Z.Ordentliche und außerordentliche Studierende einer württcmbergischen Hoch 
schule, die an den andern Hochschulen des Landes als Gasthörer Vorlesungen, 
Uebungen, Seminare usw. besuchen, haben dort nur die Unterrichts- und Erfatz- 
(Seminar-)geldcr zu entrichten. Don sonstigen Gebühren und Leistungen sind sie 
befreit. 
4- Doktoranden, Praktikanten usw. mit abgeschlossenem ordentlichen Studium, 
welche Vorlesungen hören, an Uebungen teilnehmen oder sonst die Einrichtungen 
der Hochschule cinschl. der Institute benützen, müssen sich als Studierende oder 
Gasthörer eintragen lasten und haben die gewöhnlichen Gebühren zu entrichten. 
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