Volltext : Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

V.  Prüfungen  und  Zeugnisse.
1.  Semesterzeugnisse  werden  durch  Vermittlung  des  Rektorats  solchen
ordentlichen  und  außerordentlichen  Studierenden  erteilt,  die  sich  um  eine  Vergünstigung, ­
  wie  Unterrichtsgeldnachlaß,  Stipendium  u.  a.,  bewerben  wollen.
Sie  werden  nur  für  die  Fächer  erteilt,  die  der  Antragsteller  belegt  hat.
2.  Diplomprüsungen.  Aus  Grund  besonderer  Prüfungsordnungen  werden
an  den  einzelnen  Abteilungen  Diplomprüsungen  abgehalten  für  Architekten,
Bauingenieure,  Vermessungsingenieure  (Geodäten),  Maschineningenieure,
Elektroingenieure,  Luftfahrtingenieure,  Chemiker,  Physiker  und  Mathematiker.
Das  Studium  des  Hüttenwesens  kann  an  der  Technischen  Hochschule  Stuttgart ­
  nur  bis  zur  Vorprüsung  absolviert  werden.
Zu  den  Diplom-Vor-  und  Haupt-  bzw.  Teilprüsungen  werden  nur
ordentliche  Studierende  zugelassen.
Aus  Grund  der  an  den  Abteilungen  sür  Architektur,  Baningenieurwesen,
Maschineningenieurwesen,  Elektrotechnik  und  Luftfahrttechnik  sowie  Chemie
abgelegten  Diplomprüsung  sowie  derjenigen  sür  Physik  und  Mathematik  erteilt ­
  die  Technische  Hochschule  den  Grad  eines  Diplom-Ingenieurs.
_  Zwischen  den  zuständigen  württembergischen  und  preußischen  Minsterien  ist
die  gegenseitige  Anerkennung  der  Diplomprüsungen  sür  die  Ausbildung  und
Staatsprüfung  im  höheren  Baudienst  vereinbart  worden.
Studierende,  die  in  Preußen  als  Regierungsbausührer  des  HochbausachS
ausgebildet  werden  wollen,  müssen  sich,  ebenso  wie  die  betreffenden  Studierenden ­
  der  Architektur  an  den  preußischen  Technischen  Hochschulen,  in  den  Grundzügen
  der  Volkswirtschaftslehre,  des  Staats-  und  Verwaltungsrechts,  des  bürgerlichen ­
  Rechts  und  der  sozialen  Gesetzgebung  einer  Prüfung  unterziehen;  dabei ­
  ist  es  gleichgültig,  ob  die  Prüfung  in  der  Diplomvorprüfung,  in  der  Diploinhauptprüfnng
  oder  in  einer  Zusatzprüfung  zur  Diplomhauptprüfung  erfolgt.
Die  Diplomprüsungsordnungen,  für  jede  Abteilung  gesondert  gedruckt,  können ­
  von  dem  Hausverwalter  bezogen  werden.
Z.  Staatsprüfungen.  Es  kommen  in  Betracht:
a)  die  Prüfung  für  Apotheker;
b)  die  Prüfung  für  Nahrungsmittelchemiker;
c)  bie  Prüfung  für  das  realistische  Lehramt.
6)  Die  Befähigung  für  den  höheren  Staatsdienst  im  Hockbau-,  im  Bauingenieur-, ­
  im  Maschinen-  und  Elektroingenieursach  wird  nach  der  Verordnung ­
  vom  11.  April  und  io.  August  1925  (Reg.Blatt  S.  54  und  209  u.  ff.)  ■
nachgewiesen
1.  durch  die  Erstehung  der  Diplomprüfung  an  der  Technischen  Hochschule
in  Stuttgart  im  Jahr  1909  oder  später,
2.  durch  die  vorgeschriebene  praktische  Tätigkeit,
3.  durch  die  Erstehung  der  Staatsprüfung.

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Zur  praktischen  Tätigkeit  und  zur  Staatsprüfung  in  den  bezeichneten  drei
Fachrichtungen  werden  Diplomingenieure  zugelassen,  die  chic  Diplomprüfung
als  Architekt,  Bauingenieur,  Maschineningenieur  oder  als  Elektroingenieur
an  der  Technischen  Hochschule  in  Stuttgart  abgelegt  haben  und  die  deutsche
Reichsangehörigkeit  besitzen.
Zeugnisse  über  die  besuchten  Vorlesungen,  über  die  Führung  an  der  Hochschule ­
  usw.  werden  den  Studierenden  nach  den  einschlägigen  Bestimmungen  auf
Ansuchen  ausgestellt,  insbesondere  bei  dem  Abgang  von  der  Hochschule.

VI.  Doktor-Promotion.
Der  Technischen  Hochschule  ist  daö  Recht  verliehen,  auf  Grund  einer  besonderen ­
  Prüfung  die  Würde  eines  Doktor-Ingenieurs  und  eines  D  0  ktors
  der  technischen  Wissenschaften  zu  verleihen.
Die  Bedingungen  sür  die  Erlangung  dieser  Würden  enthält  die  Promotionsordnnng,
  welche  vom  Hausverwalter  zu  beziehen  ist.

6.  Personalbestand.
a)  Leitung  und  Verwaltung.
(Fernsprecher  24741,  291  41;  Nebenanschlüsse  2300  bis  2399).
Rektor:
Professor  Dr.-Ing.  Stortz.
Prorektor:
Professor  Dr.  phil.  Pongs.
Abteilungsvorstände:
Abteilung  für  Allgemeine  Wissenschaften:  Professor  Dr.  phil.  Pongs.
Abteilung  für  Architektur:  Professor  Tiedje  (mit  der  Leitung  beauftragt).
Abteilung  für  Bauingenieurwesen:  Professor  Dr.-Ing.  Fritz.
Abteilung  für  Chemie:  Professor  Dr.  rer.  nat.  Bräuhäuser.
Abteilung  für  Nkaschineningenieurwesen,  Elektrotechnik  und  Luftfahrt:  Professor ­
  Dr.-Ing.  Woernle.
            
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