Full text: Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

D. Dozentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart. 
GechäftSzimmer: Militärstr. 3, Fernsprecher 21038. 
Nach den vom ReichSmiuisterium für Wissenschaft, Erziehung und Volks 
bildung am 1. 4. 1935 erlassenen Richtlinien zur Vereinheitlichung der Hoch 
schulverwaltung bilden die an der Hochschule tätigen Lehrkräfte und Assisten- 
ten die Dozentenschaft. 
Drgane der Dozentenschaft. 
Leiter der Dozentenschaft: Dipl.-Jng. Bänder. 
Seine Mitarbeiter: 
Amt für Wissenschaft: Prof. Dr.-Ing. Woernle, 
Amt für Lagerdienst: Prof. Dr.-Ing. Reiher, 
Außenamt: Dr. Csaki, 
Amt für Kasse und Verwaltung: Dipl.-Jng. Rommel, 
Zentralstellennachweis: Dipl.-Jng. Bänder und Dipl.-Jng. Alsleben. 
Vertretung der Dozentenschaft in den Körperschaften der Hochschule. 
Im Senat, der dem Rektor beratend zur Seite steht, ist die Dozentenschaft 
vertreten durch den Leiter der Dozentenschaft, den Prorektor, die Abteilungs 
vorstände und zwei weitere Mitglieder der Dozentenschaft (Prof. Dr.-Ing. 
Reiher und Privatdozent Dr. Frank). 
In den Abteilungsausschüsten, die den Abteilungsvorständen beratend zur 
Seite stehen, ist die Dozentenschaft vertreten durch die beamteten ordentlichen 
und außerordentlichen Professoren der Abteilung, sowie zwei nicht beamtete, 
nachfolgend aufgeführte Dozenten: 
Abteilung für allg. Wissenschaften: Dipl.-Jng. Bauder und Dberregie- 
rungörat Dr. Keller; 
Abteilung für Architektur: Dipl.-Jng. Bauder und beauftr. Doz. Berger; 
Abteilung für Bauingenienrwesen: Dipl.-Jng. Bauder und Dipl.-Jng. 
Roschmann. 
Abteilung für Chemie: Dipl.-Jng. Bauder und Prof. Dr.-Ing. Sauer; 
Abteilung für Maschineningenieurwcsen, Elektrotechnik und Luftfahrt: 
Dipl.-Jng. Bauder und 
E. Studentenschaft 
der Technischen Hochschule Stuttgart. 
Seestraße 6 — Fernsprecher 90542. 
Verhältnis der Studentenschaft zu Staat und Hochschule. 
Auf Grund der Verordnung des Württembergischen Kultministeriums 
vom I. Mai 1933 (Reg.Bl. S. 124) ist die Studentenschaft der Techni 
schen Hochschule Stuttgart der staatlich anerkannte Selbstverwaltungökörper 
der Studenten dieser Hochschule. 
Die Studentenschaft ist verfastungSmäßigeö Glied der Hochschule. 
Zusammensetzung der Studentenschaft. 
Die volleingeschriebenen Studenten deutscher Abstammung und Mutter 
sprache bilden, unbeschadet ihrer Staatsangehörigkeit, die Studentenschaft der 
Hochschule. 
Studenten des 1. Semesters mästen den Nachweis der arischen Abstam 
mung durch Urkunden belegen, die bei der Einschreibung vorzulegen sind. A l S 
beweiskräftige Urkunden gelten: Familienbücher, standesamt 
liche GeburtS- und Heiratsurkunden. Soweit Familienangehörige vor 1876 
(in Preußen vor 1874) geboren stnd, .gelten kirchliche Urkunden als beweis 
kräftig. Der Nachweis ist so zu führen, daß Name, Stand, Wohnort und 
Religion der Eltern und Großeltern einwandfrei zu ersehen sind. In 
Zweifelsfällen kann der urkundliche Nachweis bis zum Jahre 1800 gefordert 
werden. 
Zugehörigkeit zur Deutschen Studeutenschaft. 
Zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben und zur Verfolgung national 
politischer Ziele, insbesondere zur Vertretung dcö nationalsozialistischen Ge 
dankens, ist die Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart mit den 
übrigen deutschen Studentenschaften der reichs- und auslandödeutschen Hoch 
schulen zur Deutschen Studentenschaft zusammengeschlossen. 
Aufgaben der Studentenschaft. 
Die Studentenschaft hat folgende Aufgaben: 
a ) Erfüllung aller Pflichten, die ihr gegenüber Volk, Staat und der deutschen 
Hochschule obliegen. 
b) Vertretung der Gesamtheit der Studenten. 
<0 Wahrnehmung der besonderen studentischen Selbstverwaltung, 
ä) Mitwirkung an der allgemeinen Selbstverwaltung der Hochschule: 
1. Teilnahme von Vertretern der Studentenschaft an den Verhandlungen 
des Senats und der Abteilungen mit beratender Stimme über alle von 
der Studentenschaft satzungsgemäß zu betreuenden Angelegenheiten. 
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