D. Dozentenschaft
der Technischen Hochschule Stuttgart.
GechäftSzimmer: Militärstr. 3, Fernsprecher 21038.
Nach den vom ReichSmiuisterium für Wissenschaft, Erziehung und Volks
bildung am 1. 4. 1935 erlassenen Richtlinien zur Vereinheitlichung der Hoch
schulverwaltung bilden die an der Hochschule tätigen Lehrkräfte und Assisten-
ten die Dozentenschaft.
Drgane der Dozentenschaft.
Leiter der Dozentenschaft: Dipl.-Jng. Bänder.
Seine Mitarbeiter:
Amt für Wissenschaft: Prof. Dr.-Ing. Woernle,
Amt für Lagerdienst: Prof. Dr.-Ing. Reiher,
Außenamt: Dr. Csaki,
Amt für Kasse und Verwaltung: Dipl.-Jng. Rommel,
Zentralstellennachweis: Dipl.-Jng. Bänder und Dipl.-Jng. Alsleben.
Vertretung der Dozentenschaft in den Körperschaften der Hochschule.
Im Senat, der dem Rektor beratend zur Seite steht, ist die Dozentenschaft
vertreten durch den Leiter der Dozentenschaft, den Prorektor, die Abteilungs
vorstände und zwei weitere Mitglieder der Dozentenschaft (Prof. Dr.-Ing.
Reiher und Privatdozent Dr. Frank).
In den Abteilungsausschüsten, die den Abteilungsvorständen beratend zur
Seite stehen, ist die Dozentenschaft vertreten durch die beamteten ordentlichen
und außerordentlichen Professoren der Abteilung, sowie zwei nicht beamtete,
nachfolgend aufgeführte Dozenten:
Abteilung für allg. Wissenschaften: Dipl.-Jng. Bauder und Dberregie-
rungörat Dr. Keller;
Abteilung für Architektur: Dipl.-Jng. Bauder und beauftr. Doz. Berger;
Abteilung für Bauingenienrwesen: Dipl.-Jng. Bauder und Dipl.-Jng.
Roschmann.
Abteilung für Chemie: Dipl.-Jng. Bauder und Prof. Dr.-Ing. Sauer;
Abteilung für Maschineningenieurwcsen, Elektrotechnik und Luftfahrt:
Dipl.-Jng. Bauder und
E. Studentenschaft
der Technischen Hochschule Stuttgart.
Seestraße 6 — Fernsprecher 90542.
Verhältnis der Studentenschaft zu Staat und Hochschule.
Auf Grund der Verordnung des Württembergischen Kultministeriums
vom I. Mai 1933 (Reg.Bl. S. 124) ist die Studentenschaft der Techni
schen Hochschule Stuttgart der staatlich anerkannte Selbstverwaltungökörper
der Studenten dieser Hochschule.
Die Studentenschaft ist verfastungSmäßigeö Glied der Hochschule.
Zusammensetzung der Studentenschaft.
Die volleingeschriebenen Studenten deutscher Abstammung und Mutter
sprache bilden, unbeschadet ihrer Staatsangehörigkeit, die Studentenschaft der
Hochschule.
Studenten des 1. Semesters mästen den Nachweis der arischen Abstam
mung durch Urkunden belegen, die bei der Einschreibung vorzulegen sind. A l S
beweiskräftige Urkunden gelten: Familienbücher, standesamt
liche GeburtS- und Heiratsurkunden. Soweit Familienangehörige vor 1876
(in Preußen vor 1874) geboren stnd, .gelten kirchliche Urkunden als beweis
kräftig. Der Nachweis ist so zu führen, daß Name, Stand, Wohnort und
Religion der Eltern und Großeltern einwandfrei zu ersehen sind. In
Zweifelsfällen kann der urkundliche Nachweis bis zum Jahre 1800 gefordert
werden.
Zugehörigkeit zur Deutschen Studeutenschaft.
Zur Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben und zur Verfolgung national
politischer Ziele, insbesondere zur Vertretung dcö nationalsozialistischen Ge
dankens, ist die Studentenschaft der Technischen Hochschule Stuttgart mit den
übrigen deutschen Studentenschaften der reichs- und auslandödeutschen Hoch
schulen zur Deutschen Studentenschaft zusammengeschlossen.
Aufgaben der Studentenschaft.
Die Studentenschaft hat folgende Aufgaben:
a ) Erfüllung aller Pflichten, die ihr gegenüber Volk, Staat und der deutschen
Hochschule obliegen.
b) Vertretung der Gesamtheit der Studenten.
<0 Wahrnehmung der besonderen studentischen Selbstverwaltung,
ä) Mitwirkung an der allgemeinen Selbstverwaltung der Hochschule:
1. Teilnahme von Vertretern der Studentenschaft an den Verhandlungen
des Senats und der Abteilungen mit beratender Stimme über alle von
der Studentenschaft satzungsgemäß zu betreuenden Angelegenheiten.
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