Full text: Technischen Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis für das Studienjahr 1936/37 (1936)

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Auskunst in Fragen des studentischen Gesundheitsdienstes erteilt die Ab 
teilung „Studentischer Gesundheitsdienst" während der Sprechstunden, 
Seestr. 6/II, Zimmer 13. 
6. Zimmernachweis. 
Für wohnungsnchende Kameraden liegt beim Studentenwerk eine Zimmer 
liste auf. 
7. Stellenvermittlung. 
Semesternebenarbeit sowie Ferienbeschäftigung weist die Abteilung „Stel 
lenvermittlung" nach. Antragsbogen find während der Sprechstunden, 
Seestr. 6/II, Zimmer 12, erhältlich. 
8. Skihütte im Walscrtal. 
Die Skihütte im kleinen Walsertal ist ein für unsere Zwecke eingerichte 
tes Walser Bauernhaus. Sie liegt in einem der schneesichersten Skigebiete 
des Allgäus am Fuße der Küh-Gehren-Spitze und soll für alle skifahrendeo 
Kameraden eine Stätte der Erholung und Entspannung sein. 
Anfragen und Anmeldungen sind an das Stuttgarter Studentenwerk e. V. 
Seestr. 6/II, zu richten. 
8. Abteilung Förderung (Einzelfürsorge). 
Die Förderung umfaßt folgende Gebiete: 
1. Kameradschaftöförderung, 
2. Hochschulförderung, 
3. Darlehenöförderung, 
4. Reichöförderung, 
5. Borstudienförderung, 
6. Oststudienförderung, 
7. Förderung der Kunsthochschüler und Kunstfachschüler, 
8. Förderung der deutschen Fachschüler, 
9. Gebührenerlaß und Stipendienvergebung, 
10. Förderung von Kriegerwaisen, 
11. Förderung von Studentinnen und Werkabiturientinnen. 
Die Abteilung Förderung gewährt Unterstützung an Kameraden, deren 
eigene Mittel sowie Unterstützungen von dritter Seite sowohl den Beginn 
wie dieWAterführung des Studiums nicht ermöglichen. Voraussetzung für 
die Aufnahme wirtschaftlich schwacher Kameraden in die Förderung ist rück 
haltloser Einsatz für Volk und Staat, einwandfreie Führung und wissen 
schaftliche Befähigung. Die Höhe der Förderungömittel ist dabei so bemesten, 
daß die ordnungsgemäße Durchführung des Studiums gewährleistet wird. 
Die Mittel hierfür werden teils örtlich, teils durch das Reichsstudentenwerk 
aufgebracht. 
1. Kameradschaftsförderung. 
Wissenschaftlich hpfähigte Abiturienten, deren Mittel ein Studium an der 
Hochschule nicht zulassen, werden, sofern die politische und charakterliche Be 
währung erwiesen ist, für das erste und zweite Studiensemester in die Kame 
radschaftsförderung aufgenommen, wobei ihnen zur Pflicht gemacht wird, 
zwei Semester Dienst in einer Kameradschaft des N.S.D.St.B. zu leisten. 
Unerläßliche Vorbedingung ist abgeleisteter Arbeitsdienst sowie Dienstleistungs- 
Nachweis bei einer Gliederung der Bewegung. 
2. Hochschulförderung. 
Die Aufnahme in die Hochschulförderung, die mit dem dritten Studien 
semester einsetzt und mit dem sechsten Studiensemester endet, setzt den Nachweis 
der wissenschaftlich überdurchschnittlichen Begabung voraus. Der Nachweis 
wird durch Ablegung von vier Semesterprüfungen je Semester geführt. 
g. Darlehensförderung. 
Die letzten zwei Semester vor der Abschlußprüfung, d. h. das 7. und 
8. Studienscmcster, werden durch die Gewährung von langfristigen Darlehen 
sichergestellt. 
Unerläßlich ist auch hierfür der Nachweis der Einsatzbereitschaft, Bedürftig 
keit und wissenschaftlichen Befähigung. 
4. Neichsförderung. 
Gesuche um Aufnahme in die Reichsförderung, die vom ersten bis letzten 
Studiensemester die Durchführung des Studiums gewährleistet, werden durch 
Lehrer höherer Schulen, Hochschulprofessoren, politische oder andere Persön 
lichkeiten, die den Bewerber genau kennen, über das örtliche Studentenwerk 
an das Reichsstudentenwerk eingereicht. Die Entscheidung über die Anträge 
liegt beim Reichsstudentenwerk. 
Da nur eine kleine Zahl von Bewerbern in jedem Semester aufgenommen 
werden kann, ist die Auslese hierbei eine sehr strenge. 
5. Vorstudienförderung. 
Mit der sozialen Verpflichtung, „jeder Volksdeutschen Begabung ohne 
Rücksicht auf Herkommen und wirtschaftliches Vermögen den Zugang zur 
deutschen Hochschule zu ermöglichen", erwachsen der Vorstudienförderung große 
und verantwortungsreiche Aufgaben. Die Auslese erfolgt durch den Arbeits 
dienst und die Gliederungen der Bewegung. Die wirtschaftliche Betreuung 
obliegt dem Rcichsstudentenwerk. 
6. Oststudienförderung. 
, Bewährten und befähigten Studierenden, denen das Studium an einer 
Vsthochschule aus wirtschaftlichen Gründen unmöglich ist, kann unter dem 
Gesichtspunkt einer planmäßigen Auslese und Förderung, die den politischen 
Notwendigkeiten Rechnung trägt, dazu verhelfen werden. 
Einträge sind an das örtliche Studentenwerk zu richten.
	        
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