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Abteilung Bücherverbilligung Sccstr. 6/l, Zimmer 6.
Sie ersetzt den Betrag von > 5 % an Büchern sachlichen, politische» und
rassepolitischcn Inhal» an sämtliche Kameraden gegen Vorlage der quit.
tierten Barkaufsrechnung. Kameraden, die in Förderung stehen, erhalten
außerdem durch die Abteilung Förderung den Betrag von weiteren 10 A>
rückvergütet. Nähere Auskunft in den Sprechstunden der Abteilung
Büchcrvermitlluug.
5. Slndenkischer (Gesundheitsdienst.
Der studentische Gesundheitodieosi erstreckt stch auf die Studierenden der
Technische» Hochschule, der Hochschule für Musik und der Akademie der
bildenden Künste.
Er gliedert stch in die Zweige:
ii) Pflichtuntersuchungen,
b) Studentische Krankenversorgung,
c) Gtsundheilssörderung.
d) llufallverstchcrung,
p) Gesundheit-politische 2lrbcit.
a) Pslichlnntcrsuchnngcn.
Sie bilden die Grundlage des studentischen Gesundheitsdienstes und zu.
gleich die Voraussetzung zur Zulassung zum Hochschulstudium. Sie haben
die Ausgabe, den Gesundheitszustand der Studierenden zu Beginn des
Hochschulstudiums festzustellen. Erkrankte den gesundheitlichen Sclbsthilfeeiurichtungeu
der Stubenlenwerke zuzuführen, sowie den Grad der Taug,
lichkeit zur Ausübung des Hochschulsportes festzustellen. Sämtliche vollimmatrikttlierleu
Studierenden (auch die gesetzlich zugelassenen Nichtarier)
haben stch ausnahmslos der Pflicht,mtersuchuog zu unterziehen.
Ausländern ist die Teilnahme au den Pflicht«nlersuchungen freigestellt.
Sie sind jedoch nur daun davon befreit, wenn sie bei der Immatrikulation
ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Dieses ist auf einem vorgedruckleu Formular
des Rcichsstudentenwerks auszustellen, rvelcbes beim Sekretariat der
Hochschule und beim Studenlenwerk erhältlich ist.
Pflichkuntersuchungeu werden vor oder zu Beginn des ersten und fünften
Semesters durchgeführt.
b) Studentische Krankenversorgung.
Sie ist eine Einrichtung studentischer Selbsthilfe. Jeder Studierende erwirbt
mit der Immatrikulation zwangsläufig die Mitgliedschaft zur studentischen
Kraukeuversorgung. Sie erstreckt stch auf alle vollinimatriknlierten
Studierenden einschließlich derjenigen, die stch zwecks Ablegung des Abschlnßtxamens
bereits exmatrikuliert haben, bis zum endgültigen Verlassen
der Hochschule.
Bei Unterbrechung des Studiums leistet die studentische Krank,»Versorgung
für Krankheitsfälle, die während der Unterbrechungen eintreten,
keineu Ersatz.
Studenten, die wegen Hochschulwechsels exmatrikuliert stud, zählen noch
zu der Hochschule des vergangenen Semesters. Sie genießen die Ferieuvergüttstiguttgen
der SKV.
c) Gesundhcitsförderung.
Aufgabe derselben ist es. die verstchernngöniäßig beschränkten Leistungen
der studentischen Krankenversorgung in besonderen Krankheitsfällen zu ergänzen.
Sie ist abhängig vom Nachweis der persönlichen Bedürftigkeit
und der Förderungswürtigkeit des Erkrankten und kann daher nur als Einzelhilfe
gelten. Sie unterstützt nur Studierende, die der Deutschen Stuben,
lenschast angehören. Ausländer und Nichtarier werden von ihr nur beraten.
d) Studentische Unfallversicherung.
Sie ist eine Zwangsverstcherinig, der daher alle immatrikulierten Stndiercnden
angehören. Hörern ist der Beitritt freigestellt. Der Verstcherungsschutz
beginnt mit dem Tag der Anmeldung zur Immatrikulation
und endet mit der Exmatrikulation. Die Studierenden genießen Verstcherungsschutz
bei solchen Unfällen, die stch während der wissenschaftlichen Ansbildung
oder bei Ausübung ihrer Dienstpflichten ereignen. Unfallmeldungeu
stnd u n v e r; 5 g l ich an das örtliche Studentenwerk zu richten.
Formulare hierzu liegen dort auf. Bei Todesfällen ist sofort telegras
i s ch Anzeige bei der Verstchcrnngsgesellschast, Allianz und Stuttgarter
Verein VcrstchernngS-A.-G., zu erstatten.
v) Gesundheitspolitische Arbeit.
Sie dient der gesundheitlichen Auslese des akademischen Nachwuchses.
Auskunft in Fragen des studentischen Gesundheitsdienstes erteilt di, Abteilung
.Studentischer Gesundheitsdienst" während der Sprechstunden,
Seestr. 6/1, Zimmer 7.
6. Zinnneriiachweis.
Für tvohnnngssuchcnde Kameraden liegt beim Studenleniverk eine Ziin.
inerliste auf.