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Abteilung Bücherverbilligung Sccstr. 6/l, Zimmer 6.
Sie ersetzt den Betrag von > 5 % an Büchern sachlichen, politische» und
rassepolitischcn Inhal» an sämtliche Kameraden gegen Vorlage der quit.
tierten Barkaufsrechnung. Kameraden, die in Förderung stehen, erhalten
außerdem durch die Abteilung Förderung den Betrag von weiteren 10 A>
rückvergütet. Nähere Auskunft in den Sprechstunden der Abteilung
Büchcrvermitlluug.
5. Slndenkischer (Gesundheitsdienst.
Der studentische Gesundheitodieosi erstreckt stch auf die Studierenden der
Technische» Hochschule, der Hochschule für Musik und der Akademie der
bildenden Künste.
Er gliedert stch in die Zweige:
ii) Pflichtuntersuchungen,
b) Studentische Krankenversorgung,
c) Gtsundheilssörderung.
d) llufallverstchcrung,
p) Gesundheit-politische 2lrbcit.
a) Pslichlnntcrsuchnngcn.
Sie bilden die Grundlage des studentischen Gesundheitsdienstes und zu.
gleich die Voraussetzung zur Zulassung zum Hochschulstudium. Sie haben
die Ausgabe, den Gesundheitszustand der Studierenden zu Beginn des
Hochschulstudiums festzustellen. Erkrankte den gesundheitlichen Sclbsthilfe-
eiurichtungeu der Stubenlenwerke zuzuführen, sowie den Grad der Taug,
lichkeit zur Ausübung des Hochschulsportes festzustellen. Sämtliche voll-
immatrikttlierleu Studierenden (auch die gesetzlich zugelassenen Nichtarier)
haben stch ausnahmslos der Pflicht,mtersuchuog zu unterziehen.
Ausländern ist die Teilnahme au den Pflicht«nlersuchungen freigestellt.
Sie sind jedoch nur daun davon befreit, wenn sie bei der Immatrikulation
ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Dieses ist auf einem vorgedruckleu Formu
lar des Rcichsstudentenwerks auszustellen, rvelcbes beim Sekretariat der
Hochschule und beim Studenlenwerk erhältlich ist.
Pflichkuntersuchungeu werden vor oder zu Beginn des ersten und fünften
Semesters durchgeführt.
b) Studentische Krankenversorgung.
Sie ist eine Einrichtung studentischer Selbsthilfe. Jeder Studierende er
wirbt mit der Immatrikulation zwangsläufig die Mitgliedschaft zur stu
dentischen Kraukeuversorgung. Sie erstreckt stch auf alle vollinimatriknlier-
ten Studierenden einschließlich derjenigen, die stch zwecks Ablegung des Ab-
schlnßtxamens bereits exmatrikuliert haben, bis zum endgültigen Verlassen
der Hochschule.
Bei Unterbrechung des Studiums leistet die studentische Krank,»Ver
sorgung für Krankheitsfälle, die während der Unterbrechungen eintreten,
keineu Ersatz.
Studenten, die wegen Hochschulwechsels exmatrikuliert stud, zählen noch
zu der Hochschule des vergangenen Semesters. Sie genießen die Ferieuver-
güttstiguttgen der SKV.
c) Gesundhcitsförderung.
Aufgabe derselben ist es. die verstchernngöniäßig beschränkten Leistungen
der studentischen Krankenversorgung in besonderen Krankheitsfällen zu er
gänzen. Sie ist abhängig vom Nachweis der persönlichen Bedürftigkeit
und der Förderungswürtigkeit des Erkrankten und kann daher nur als Ein-
zelhilfe gelten. Sie unterstützt nur Studierende, die der Deutschen Stuben,
lenschast angehören. Ausländer und Nichtarier werden von ihr nur be-
raten.
d) Studentische Unfallversicherung.
Sie ist eine Zwangsverstcherinig, der daher alle immatrikulierten Stn-
diercnden angehören. Hörern ist der Beitritt freigestellt. Der Verstche-
rungsschutz beginnt mit dem Tag der Anmeldung zur Immatrikulation
und endet mit der Exmatrikulation. Die Studierenden genießen Verstche-
rungsschutz bei solchen Unfällen, die stch während der wissenschaftlichen Ans-
bildung oder bei Ausübung ihrer Dienstpflichten ereignen. Unfallmel-
dungeu stnd u n v e r; 5 g l ich an das örtliche Studentenwerk zu richten.
Formulare hierzu liegen dort auf. Bei Todesfällen ist sofort telegra-
s i s ch Anzeige bei der Verstchcrnngsgesellschast, Allianz und Stuttgarter
Verein VcrstchernngS-A.-G., zu erstatten.
v) Gesundheitspolitische Arbeit.
Sie dient der gesundheitlichen Auslese des akademischen Nachwuchses.
Auskunft in Fragen des studentischen Gesundheitsdienstes erteilt di, Ab-
teilung .Studentischer Gesundheitsdienst" während der Sprechstunden,
Seestr. 6/1, Zimmer 7.
6. Zinnneriiachweis.
Für tvohnnngssuchcnde Kameraden liegt beim Studenleniverk eine Ziin.
inerliste auf.