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6. Oststudicnsöröerung.
Bewährten und besähiglen (stubirrcnfcci, denen da» Studium au einer
Osthochschule au» wirtschaftlichen Gründen unmöglich ist, kann unter dem
Gesichtspunkt einer planmäßigen Anslese und Förderung, die den politischen
Notwendigkeiten Rechnung trägt, dazu verhelfen werden.
Antrage sind an das örtliche Studenteuwerk zu richten.
7. Gebührenerlaß und Stipeudienvergebung.
Im Gebühr,nausschuß der Hochschule, Kunsthochschulen uod Fachschulen
hat das Studenteuwerk Sitz und Stimme, um eine gerechte Verteilung der
Gebührenerlass, und Stipendien zu gewährleisten. Durch die zentrale Erfas-
suug sämtlicher von Staat, Städten. Gemeinden und Privaten zur Vertei
lung gelangenden Stipendien sind für die einwandfreie Vergebuog solcher
Unterstützungen die Voraussetzungen geschaffen.
8. Förderung von Kriegerwaiseu.
Das Studenteuwerk steht mit den örtlichen Dienststellen der NS.-Krieg».
opferverforgung in unmittelbarer Verbindung. Damit ist erreicht, daß her-
vorragend befähigten, politisch einwandfreien Kriegerwaiseu die Durchführung
des Hochschulstudiums ermöglicht wird.
9. Stutentioaeu und Werkabiturieoliuaeo.
Die Förderung von Studentinnen und Werkabilurienlinnen ist abhängig
von der Beurteilung io den vom Reichostudentenwerk durchgeführten Auslese-
lagern.
,0. Wiuterhilsowerk.
Das örtliche Studeutenwerk hat ständig, Fühlungnahme mit den örtlichen
Dienststellen der NS.-Volkswohlfahrt und kann bedürftige Kameraden zur
Betreuung vorschlagen.
Auskunft in Fragen der Förderung erteilt während der am Schwarzen
Brett ersichtlichen Sprechstunde,, die Abteilung Förderuug, Ceestr. Ü/I,
Zinuner tt.
Studienplätze im Ausland.
Reichsdcutscheo Studeoteu oud Stodeutinueu steht di, Möglichkeit offen,
sich beim
Deutschen Akademisedeu Austauschdieust <*. V.
Berlin 3T3S. 40, Krvaprinzeuuser 13
oder bei der Akademischen Ausland«stelle an ihrer Hochschule um Studien
plätze au ausläodischen Hochschulen für die Dauer eines Studi«,jahres zu
bewerben.
Meldeschluß: 30. 11. 1938.
Beginn de» Austausche» Herbst 1939.
Gewährt wird freie Wohnung und Verpflegung sowie Gebührenerlaß, so
daß nur Reise- und Taschengeld au» eigenen Mitteln erforderlich ist.
Austausch besteht uach
Kanada. China, Chile, Däucmark.Fiunlaud. Frankreich. Griecheuland.
Greß-Britannieu, Irland, Islaud, Italien. Japan, Polen, Portugal,
der Südafrikauischeu Union, Ungarn, den Vereinigten Staat«,
und voraussichtlich nach
Belgien. Norwegen, Schweden, Spanien.
Möglicherweise wird der Austausch noch auf weitere Staaten ausgedehnt.
Eine Aufrage beim Deutschen Akademischen Auslauschdienst E. D-, Berlin-
NW. 40, Kroupriozenufer 13, ist darum iu jedem Falle zweckmäßig.