A. Organisation
der Technischen Hochschule.
Die Organisalion bet Hochschule beruht auf ihrer Verfassung vom
26. Juli »921 und der Verordnung des Kultministeriums von, 25. Novem-
kr »ozz.
Die Hochschule ist dem Kultministerium unmittelbar unterstellt.
Der Rektor ist der Führer der Hochschule. Die Angelegenheiten der Ab
teilungen verwalten die AbleilnngSvorstände. Dem Rektor steht der Senat
beratend zur Seite, den Abteilung-vorständen der bei jeder Abteilung be
stehende Abteilungöaugschiiß.
I. Zweck und Gliederung. Lehrkräfte.
Die Technische Hochschule hat die Ausgabe, die Studierenden wissenschast-
lich und künstlerisch auszubilden und dnrch Forschung, Lehre und schöpferische
Tätigkeit Wissenschaft und Künste zu pflegen.
Sic gliedert sich in die 5 Abteilungen für
«. Allgemeine Wissenschaften:
2. Architektur;
3. Bauiugenicurwcse»:
4. (5Henne;
5. Maschiueiüugeuieurwesen. Elektrotechnik und Luftfahrt.
Die Lehrkräfte bestehe,, aus:
ordentlichen Professoren,
außerordentlichen Professoren.
Dozenten,
Lehrbeauftragten.
Zur Unterstützung der Professoren werden nach Bedürfnis Assistenten
sowie technische Beamte und sonstige Hilfskräfte bestellt.
II. Einteilung des Studienjahrs.
Das Studienjahr umfaßt die Zeit von, 1. April bis 31. März. Es be>
steht ans einem Sommerseiuester und einem Wintersemester.
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Die persönlichen Anmeldung-n zur Aufnahme in die Hochschule wer
den eutgegengenommen:
für das Somnierscinester 1938 vom >4. März bis 8. April.
für das Wintersemester '9.38/39 voraussichtlich vom 20. Oktober bis
,o. November.
Beginn der Vorlesungen:
im Sommersemester am >. April,
im Wintersemester voraussichtlich a,» 1. November.
Ende der Vorlesungen:
im Soinincrskniester am 30. Juni,
für das Wintersemester wird Zeitpunkt „och bestiinink.
Vorlesung-- und übungsfrei bleiben die allgemeinen Feiertage, der Jahres,
rag der nationalen Erhebung (30. Januar) und der Ostcrsanistag.
Allgemeine Feiertage sind: Der 1. Mai als der nationale Feiertag des
deutschen Volkes. Neujahrslag, Karfreitag. Ostermontag. Himmelfahrts-
lag, Pfingstmontag, der Bußtag am Mittwoch vor dem letzten Trinitatis,
sonntag ('6. Nov.) und der erste und zweite Weihnachlstag.
III. Ausnahmebestimmungen.
1. Allgemeines.
Die Besucher der Technischen Hochschule gliedern sich in Slndenlen mit
großer oder kleiner Matrikel und Hörer.
Für die Technische Hochschule Stuttgart ist keine Gludeutenhöchstzisfcr
festgesetzt. Die Einschreibung ist während der Jmniatrikiilatioiisfrist
s. oben — persönlich zu erledige».
N»r in Ausnahmcsällen (Krankheit, praktische Arbeit usw.) kann eine
schriftliche Willenserklärung abgegeben werden, die jedoch gleichfalls
bis zum Ablauf der Jiniiialrlkulati'onofrlst vorliege» muß.
Desgleichen iiiüsscn während dieser Zeit alle Skndierenden. die die Hoch-
schule nicht gewechselt haben, ihre Rückmeldung dnrch Abgabe eines Rück-
Meldescheines persönlich vornehmen.
Die Studenten sind verpflichtet, bei der Hochschule, bei der sie erstmalig
eingeschrieben wurden, mindesteiis 3 Semester zu verbleiben.