Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1941/42 (1941)

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den Arbeitsdienst aufgenommen; außerdem ist ihre Einstellung in den 
Arbeitsdienst unmittelbar im Anschluß an den Besuch der höheren 
Schule, also für daö Sommerhalbjahr, möglich. Die Meldung Hai recht- 
zeilig bei dem zuständigen RAD-Mcldeaml zu erfolgen. Zeitlich ar- 
bcitödienstuntaugliche Abiturienten (-innen) können zunächst für 3 Ser 
mestcr immatrikuliert werden. Dauernd Arbeitsdienst»,,taugliche ha 
ben sich wegen der 'Ableistung des studentischen AuSgleichsdiensteS mit 
der Reichsstudenlcnsührung in Verbindung zu sehen, und zwar Abi 
turienten mit dem Sozialpolitischem Amt. Abteilung Arbeits-, Webr- und 
Ausgleichsdienst. Berlin W 35. Friedrich-Wilhelm-Stt. 22. ^lbiturirn- 
»innen mit dem Sozialpolitischen Amt. Abteilung Betreuung und För 
derung für Studentinnen. Charlottenburg 2. Hardenbergstr. 24. 
6. Nachweis der Staalöangebörigkeit (durch Wehrpaß oder sonstige Ur 
kunden). Volksdeutsche mit fremder Staatsangehörigkeit haben außer 
dem einen nach dem l. April 1940 ausgestellten blauen Ausweis des 
Bundes außcndeutscher Studenten vorzulegen. 
7. Nachweis der deutschblütigcn Abstammung (auf Vordruck, durch Vorlage 
der entsprechenden Urkunden biö einschließlich der über die beiderseitigen 
Großeltern (bei Verheirateten auch für den Ehegatten). Bei Zugehörig 
keit zur NSDAP.. SA.. SS.. RSKK.. NSFK.. HI. und BDM. 
genügt die Vorlage der endgültigen Mitgliedsausweise und die Ver 
sicherung. das, dem Studierenden keine Unistände bekannt sind. die aus 
eine nichtarische Abstammung schließen lassen. Das gleiche trifft zu 
für Wchrmachlsangehörige. die mindestens zum Unteroffizier beför 
dert wurden. Hier genügt die Vorlage deS Wehrpasses mit der darin 
vermerktet» Beförderung und die vorgenannte Versicherung. 
8. Abgangszeugnisse (bzw. Abgangsvcrnierk) sämtlicher schon etwa be 
suchter Hochschulen mit den Bescheinigungen über erfolgte Pflichtunter 
suchungen. der Postkarte über die Reichsnummer und der Grundkarte 
über die Leibesübungen. 
9. Nachweis über die Ablegung der evtl, verlangten Borpraris (s. S. 19) 
mit Wcrkarbeitsbücher. 
10. 3 Lichtbilder, davon ist I Bild im Belegbuch Seite I anzubringen. 
Bilder in Uniform sind unzulässig. 
11. Die sonstigen, bei der Hausverw.rltung des Hauptgebäudes (Zim 
mer II, für die Einschreibung erhältlichen Vordrucke, die ausgefüllt 
bei der Anmeldung auf dem Sekretariat (Zimmer 55a) einzureichen 
sind. Uber die Einzelheiten der Einschreibung unterrichtet ein Merk 
blatt. daö jctvcils zu Beginn der Einschreibfrist herausgegeben wird 
und im Hauptgebäude, gegenüber Zimmer II. aufliegt. 
II. Alö Studenten mit kleiner Matrikel werden zugelassen: 
a) Reichsdeutsche deutschblütigcr Abstammung, welche die Reife für Ober- 
sekunda oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung durch amt 
liche Zeugnisse nachweisen, daö 18. Lebensjahr vollendet und eine 
mehrjährige praktische Tätigkeit abgeleistet haben, sowie nach Ansicht 
der betr. Fakultät sÄbtlg.) eine für das Studium genügende Vorbil 
dung besitzen. 
I>) Absolventen der für diesen Zweck anerkannten Fachschulen ohne ab 
gelegte Sonderreifeprüfung (s. oben S. I I). Diese können auf die Dauer 
von 2 Semestern aufgenommen werden, wenn sie nachweisen, daß sic 
sich zur Sonderreiseprüfung angemeldet haben, und wenn sie sich ver 
pflichten. diese Prüfung innerhalb dieser beiden Semester abzulegen. 
Studierende mit kleiner Matrikel können keine Diplomprüfung ablegen. 
Der Besuch der Vorlesungen und Übungen kann ihnen bescheinigt wer 
den; andere akademische Zeugnisse werden nicht erteilt. 
Bei der Anmeldung sind folgende Papiere in Urschrift vorzulegen: 
1. Abgangszeugnis der Schule (amtliches Zeugnis der Reife für Ober- 
sekunda) bzw. das Zeugnis über die mittlere Reise. 
2. AbgangSbefcheinigungen sämtlicher ettva schon besuchter Fachschulen. 
Hochschulen usw.. 
3. Zeugnisse über praktische Tätigkeit. 
4. amtliches Führungszeugnis über die Zeit seit Abgang von der 
Schule (wie oben umer I 4). 
5. ferner die oben unter l 5—7. l0 und II verzeichneten Nachweise. 
III. Als Gasthörer werden zugelassen: 
a) Berufstätige Personen, die mindestens das Zeugnis der Reise für 
die 6. Klasse einer deutschen höheren Lehranstalt besitzen, ein plan- 
niäßiges Fach- oder Berussstudium betreiben oder sich in einzelnen 
Wissensgebieten weiterbilden wollen, ohne den Vorschriften sür die 
Smmatrlkulation zu genügen. 
Von dem Erfordernis der Reife für die 6. Klasse kann abgesehen wer 
den, wenn der Aufzunehmende ein berufliches Interesse an dem Be 
such einzelner Vorlesungen nachweist und wenn feststeht, daß er nach 
seiner Vor- und Allgemeinbildung in der Lage ist. den Vorlesungen 
mit Verständnis und Teilnahme zu folgen. 
I») Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die lediglich beab 
sichtigen. zu promovieren oder ihr Studium auf einzelnen Gebieten zu 
vervollständigen. 
Dem Antrag auf Zulassung als Gasthörer ist neben dem Nachweis 
über die Vorbildung der für die Abstantinung beizufügen.
	        
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