F. Sttidenlemverk Stuttgart
Dienststelle dev Reirbsfludentenwerks. Ssfentl.-rechll. Anstatt.
Studentenhaus: Schellingstr. 9; Geschäftsstelle: Seestr. 6/1; Fernfpr.90541.
Leiter des Studenlenwerks: Dr. jur. Heinz-Jürgen Adam <4- Zl. bet der
Wehrmacht«.
Beauftragter Leüer des Studenlenwerks: Rudolf Kovacfovtcs.
Das Stuttgarter Studenrenwerk e. V. wurde im Jahre 1921 unter dem
Namen „Stuttgarter Studentenbilfe e. B." gegründet. In ibm arbeiten
Studenten. Dozenten und Freunde der Technischen Hochschule zusammen, um
für das wirtsätaslliche Wohl der Gelamtbeil der Studentenschaft zrl sorgen.
2hm obliegt die Betreuung der Studierenden der Technischen Hochschule,
der Hochschule für Muiik. der Akademie der bildenden Künste, der Staats,
bauschulc. der Kunstgewcrbesckuie und der Staat!. Ingenieurschule Eßlingen.
DaS Studenlenwerk umfaßt folgende Arbeitsgebiete und Betriebe:
A. Allgemeine Einrichtungen
I. Studentcnbaus Lcbcllingstr. 9.
Das im Jahre 19:43 eröffnete Ltudentenhaus umfaßt die Mensa mit
einem großen und kleinen Speifesaal. einem Kaffeeraum, einem Bier
feiler, Lesezimmer und gemütliche AufenthaltSräume. die allen Kamera
den zur Verfügung stehen.
Essensausgabe: Mittag» von 12 bis 14 Uhr in den Preislagen von 50 bis'
100 Rpf. l'ei Selbstbedienung.
Wir sind bestrebt, zu den genannten.Preise» ein kräftiges und ausreichen
des Essen zu verabreichen.
2m Kaftceraum könnet» von 10 Ubr ab Erfrischungen eingenommet»
werden.
Die führenden deutschen Tageszeitungen liegen im Lesezimmer aus.
Während der wärmeren Jahreszeit besieht die Mögliebkcit, sich im Gar.
ten auszuhalten.
2. Ersrislbunqsraum im Hauptgebäude der Teibniseben Hochschule.
Der Ersrischungsraum ist täglich von 8 biö 12 Uhr und von 14 bis 19 Uhr
geöffnet.
3. Verkaufsraum Technische Hochschule. Seestr. 16. Zünmer 19
2m Verkaufsraum ist Gelegenheit geboten. Studienmalcrial (Schreib-
waren, Zeichengeräre, Reißzeuge, Rechenschieber us>v.) zu verbilligten
Preisen, jedoch nur zur eigenen Verwendung, zu kaufen.
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4. Abteilung Büchervcrbilligung Seestr. 6/1. Zimmer 6
Sie erseht den Betrag von 15% an Büchern fachlichen Inhalts an sämt
liche Kameraden gege»» Vorlage der quittierten Barkaufsrechnung. Kame
raden. die in Förderung stehen, erhalten außerdem durch die Abteilung
Förderung den Betrag von weiteren 10% rückvergütet. Nähere Auskunst
in den Sprechstunden der Abteilung Büchervermitllung.
5. Studentischer Gesundheitsdienst
Der studentische Gesundheilsdiciisi erstreckt sich auf die Studierenden der
Technischen Hochschule, der Hochschule für Musik und der Akademie der
bildenden Künste.
Er gliedert sich in die Zweige:
a) Pflichtuntersuchungen.
I») Studentische Krankenversorgung,
cj Gesundheitsförderung.
d) Unfallversicherung.
e) Gesundhettöpolitische Arbeit.
a) Pflichtuntersuchungen
Sie bilden die Grundlage des sttldentischen Gesundheitsdienstes und zu
gleich die Voraussetzung zur Zulassung zum Hochschulstudium. Sic ha
ben die Ausgabe, den Gesundheitszustand der Studierenden zu Beginn
des Hochschulstudiums festzustellen. Erkrankte den gesundheitlichen
Selbsthtlfeeinrichtungen der Stndcnlenwerke zuztiführen. sowie den
Grad der Tauglichkeit zur Ausübung des Hochschulsportes festzustellen.
Sämtliche Studierenden haben sich ausnahmslos der Pklichlunter-
suchung zu unterziehen.
Attsländern ist die Teilnahme an den Pflichiuntersuchungcn freigestellt.
Sie sind jedoch nur dann davon befteit, wenn sie bei der 2»mialriku-
lakion ein ärztliches Zeugnis vorlegen. Dickes ist aus einem vorgcdruck-
len Formular des Reichssiudeiitenwerks auszustellen, tvelcheö beim Se
kretariat der Hochschule und beim Studentenwerk erhältlich ist.
Pflichtuntersuchungen werden vor oder zu Beginn des ersten und ftms-
le» Semesters durchgeführt.
I'« Studentische Kranlenvcrsorgung
Sie ist eine Einrichtung studentischer Selbsthilfe. Jeder Studierende er
wirbt mit der Jinmatrikulalion zwangsläufig die Mitgliedschaft zur
studentischen Krankenversorgung. Sic erstreck, sich auf alle volliiiiniatri-
kullerten Studierenden einschließlich derjenigen, die sich zwecks Able
gung des Abschluße.ramens bereits exmatrikuliert haben, bis zum end
gültigen Verlassen der Hochschule.
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