TellprUflmger, zur Vorprüfung (nach alter Ordnung)
sind abzulegen in den Fächern:
Einführung in den Maschinenbau (Fachrichtung Luftfahrttechnik).
Werkstoffkunde und Mechanische Technologie.
Einführung in die Elektrotechnik der Luftfahrt,
Mathematik II—IV.
Bedingung für die Zulassung zur Vorprüfung in Höhere Mathematik ist
die Vorlage ausreichender übungöergcbnifse in Darstellender Geometrie
und in Graphische und numerische Methoden.
Technische Mechanik I und II sowie III und lila.
Physik.
Technische Wärmelehre (Tcchn. Mechanik IV),
Maschinenteile,
Bauelemente des Luftfahrzeugs.
Die Prüfungen sind in der Regel schriftlich und mindestens vierstündig. Bei
den Prüfungen können beglaubigte Studienarbelten berücksichtigt werden'.
2n den Fächern Einführung in den Maschinenbau. Maschinenteile und
Bauelemente deö Luftfahrzeugs ist die Anfertigung der vorgeschriebenen
Etudicnarbeiten Pflicht.
Außerdem ist für die Vorprüfung die Erledigung der Übungen in Werk
stoffkunde. in Maschinenmeßkunde und in Einführung in die Elektrotechnik
der Luftfahrt nachzuweisen.
Studierende, die das Fach Chemie in der höheren Schule nicht mindestens
mit der Abschlustnole ..gut" bestanden haben, müssen in dem Fach Chemische
Technologie durch eine besondere Prüfung hinreichende Kennmisse nach«
weisen.
') Wahliächcr d. Gr. 7.
118
l!) Studium nach der Vorprüfung nach dem Studienplan von 1937
Fabrikationslehre der Luftfahrt
Sondergebiete der höheren Dynamik. . .
a) Schwingungen und kritische Dreh
zahlen
I>) Kurbelgetriebe u. Massenau-glcich
c) Elastizitätölheorie
d) Aerodynamik '.
(abwechslungöweise aus 4 Geniester
verteilt)
Flugtechnische Strömungölehre l und II .
Lustsahrzeugkonstruktionen I/ll
Luslsahrzeugtricbwerke
Festigkeitslehre
Übungen in Werkstoffprüfung I und II . .
Metallographie
"Luflfahrzeugstatik I. II
"Grundlagen der Wärmekraftmaschinen
l und II '
'Flugmotorcnhilfögeräle I, II
'Fltegenvafscnlcchnik
'Hebe- und Förderanlagen II
'Kraftfahrzeuge und deren Motoren
'Flugbetrieb und Flughäfen
'Flugmtteorologic
'Grenzgebiete zwischen Motor und Flug.
zeug
'Materialprüfung mittels Röntgen.
strahlen
'Turbinen und Gebläse (Luftfahrt) . . .
'Schall». Erschüiterungs. und Wärme.
Übertragung
Maschinenlaboratorium II
Laboratorium für Luftfahrzeugtriebwcrke
Labor, für Luftfahrzeuge (fällt während
des Krieges aus)
5. Sem.
s. L. Ub.
2
6. Sem.
B. e. ub.
2 — 4
2
2 1 -
2 l -
3 3 —
2
2 1 -
2
1
2 I -
1
1 '/, -
2 l —
3
2 1 -
3 3-
2- 4
2
1 — 2
1
2 1 -
I
I '/-
- 4
3- 4
7. Sem.
«. S. Ub.
4
•) Wahtiacher der Wtuppc 7.
*') W.>v'.fach'r bfr Grupp, 6.
119