sanimeirgesaßt. 3» der Oberslufe kann da- Studium erst aufgenommen
werden, wenn der Studierende an allen Teilprüfungen der llnterstufe
mir Erfolg teilgenommen hat. Bei Richtbestehen einer Teilprüfung ist
diese beim näckstm-glichen Termin zu wiederholen.
Eo wird darauf hingewiesen, daß nach der Verordnung über die Ausbil.
düng und Prüfung für den höheren bautechnischen Verwaltungsdienst vom
6. August >936 (ReichSgefeyblatt Teil I S. 585 ff) die Ablegung der beiden
Wahlfächer »Grundzüge der Wirtschaftslehre" und ..Grundzüge der
Rechtslehre" vorgeschrieben ist.
<l) Diplomarbeit: Am Schluß dev Architekturstudiums ist von den Kandidaten
eine Diplomarbeit anzufertigen. Die Aufgabe zur Diplomarbeit wird
frühestens am Schluß des 7. Semesters gestellt, wenn alle Teilprüfungen
der Oberstufe (Kern- und Wahlfächer) bestanden und sämtliche llmer-
richtsergebnisse vorgelegt und beurteilt sind. Für die Diplomhauplprüsung
find 5 Entwürfe zu fertigen einschließlich der technischen Blätter in den
.Konstruktionsübungen beim Entwerfen".
Unterstufe
Prüfungsfächer
I. und 2. Semester
S. S.
Bort. Ud.
Werklehre 2 6
Dechnische- Zeichne, 2 3
Baustosfknnde a»d Maierialprü'ung 2 3
Vermessnng-lehre I 3
Banqeschichte I 4
Kunstgeschichte 2 -
Freie- Zeichnen I — 6
Modellieren I — —
W. S.
Vor,. Ud.
2 6
1 3
2 I
4
2
— 6
- 3
3. und 4. Semester
Baugestaltung 4 6 4
Statik und Festigketi-lehre 2 2 2
Technischer Au»dau 2 1 2
Bauausnahmen — 3 —
Freie- Zeichnen I — 4 —
Skizzieren — 4 —
Modellieren I * — 3
Bautoste». Vergebung. Baupolizei .... — — 3
6
2
2
3
4
4
MH
cberstufe
Kernfächer
5. und K. Semester
Entwerfe»
6. S.
B. üb.
W>
V.
S.
üb.
Bewertung
KonstruktlonSubungen beim Entwerfen
(wahrend eine- Seme,lcrö» ....
Baukonstruklionen
«radrebau und Siedlung-wesen .
Gebaudelchre
— 8*12
— 3
2 2
2 4
O
2
2
8-12
3
2
4
'2 fach
4'ach
6 .
'Baugeschichte II ....
Z —
o
2
■—
4 .
Bauaufnahme II
z —
- 3
2
3
4 .
4 „
7. Semester
«. «.uw.cnirmtiier IN für Entwerfen und den Abschluß
vorgesehen. 2n jedem der Kernsacher muß erne Prüfung
werden.
der Übungsarbeiten
mit Erfolg abgelegt
Wablsächer der cberflnse
Dauer
Modellieren II
Anzeichnen
Freie- Zeichnen II
Aquarellieren *
Landesplanung 2
VnnenanSda»
Grofikonstruktioi, (3»dustriebau) ....
Raum- und Formenlehre I
Kunstgeschichte II 2
Geschichte 1
Literatur 1
Technische Pbosik i« Bauweie» 2
Grundzüge der Wtnschaf,-lehre 1
Grundzüge der Recht-lehre 1
I Fach allgemein bildender Art '
2 Sem.
3
2
2
2
I
I
V. llb.
— 6
4
4
- 2
— 3
- 4
2 -
2
1 -
2
2 -
1 —
2 —
2 —
2 —
Bewertung
3 fach
3
3
3
3
. 2
2
2
2
Von den hier ausgeführte» Wahlfächer» sind von den Sludierenden i als Prii,
sungöfächer zu wähle». Wenn man hierbei den Be'vertungssaktor alö Punktzahl
nimmt, müssen d,e zur Prüfung gewählten Wahlfächer zusammen mindesten-
8 Punkte ergeben.
Diplomarbeit: Diese besteht ,n der Ausarbeitung eine» größeren Entwurfs. 2n
der Beivertung zählt sie IO-sach.