Volltext: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

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2. Studienplan für Bauingenieure 
Die nachstehend aufgestellten Studienpläne entsprechen den Anforderungen 
der Diplom-Vor- und Hauptprüfung. insbesondere auch bezügl. der Ubungs- 
stunden für die Ausarbeitung der für die Prüfungen notwendigen Zeich 
nungen und Entlvürfe. Das Studium ist in zwei 'Abschnitte unterteilt, die 
Zeit vor der Vorprüfung (drei Semester) und die Zeit nach der Vorprüfung 
(vier Semester). 
Dem Studierenden des Bauingenieurwesens ist cs freigestellt, welches der 
nachstehend aufgeführten Fachgebiete er in seiner Ausbildung besonders 
betonen will (vgl. Studtenplan): I. Konstruktiver Ingenieurbau; 2. Eisen 
bahnwesen; 3. Wasserbau und Wasserwirtschaft; 4. Straßen- und Stadt- 
bauwesen. Die Entscheidung für eines dieser Fachgebiete muß vor dem zweit- 
leyten Studiensentester gelrossen werden. Am Schluß des Bauingenieur- 
studiums ist eine Diplomarbeit anzufertigen, die sich auf eine Zeit von min 
destens sechs Wochen und höchstens drei Monate erstrecken kann. Die Auf 
gabe zur Diplomarbeit wird gestellt am Schluß des 7. Semesters, wenn sämt 
liche Übungsergebnisse ordnungsgemäß vorgelegt und beurteilt sind. 
Die Bestimmungen über die Praxis sind auf Leite 15 (oben unter V III) ju 
ersehen. 
A) Studium vor der Vorprüfung 
I.Sem. 
2. Sem. 
3. Sem. 
V. 
üb. 
V. 
üb. 
V. 
Üb. 
Höhere Mathematik 
3 
2 
3 
2 
3 
2 
Technische Mechanik 
4 
2 
6 
2 
4 
2 
Statik 
— 
2 
I 
Vermessungskunde 
2 
2 
2 
4 
— 
2 
Hauptvermessungsübung 
— 
— 
— 
(4) 
— 
— 
Darstellende Geometrie 
2 
1 
1 
2 
— 
— 
Baukonstruktionölchre 
2 
3 
2. 
2 
2 
3 
Physik 
2 
2 
Chemie 
2 
— 
— 
Geologie 
4 
— 
— 
Gesteinskunde 
— 
— 
1 
— 
Geolog. Belehrungöreisen 
— 
— 
— 
(3) 
— 
— 
Baustosskunde 
— 
— 
2 
2 
Maschinenkunde 
— 
_ 
2 
2 
Elektrotechnik 
— 
' 
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2 
Grundlagen der Wirtschaftswissenschaft . 
— 
2 
Einführung i» daS bürgerliche Recht . . . 
— 
2 
Ingenieurgeologie 
— 
— 
— 
(2) 
Allgem. bild. Fächer 
(2) 
— 
— 
(2) 
Außere Ballistik 
— 
— 
— 
(2) 
— 
zusammen 
21 
10 
19 
12 
21 
12 
dazu Allg. und Exkursionen 
90 
(2) 
— 
— 
7) 
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— 
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