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Ter Lebriing muß in einem Arbeitsgebiet zu bester Handfertigkeit und
Koder Leistung erzogen werden; der Praktikant dagegen soll in einem
Drittel der Zctt die Fertigung-verfahren von 5- 8 Arbeitsgebieten len«
nrnlernen und darüber binaus noch wettere allgemeine Beobachtungen
sammeln. Dies ist nur bei guter Veranlagung und besonderer Bemühung
de» Praktikanten möglich.
2. Erlangung der praktischen Kenntnisse: Der Praktikant Kar nach einer von
der Betriebsleitung für ihn aufgestellten Zeiteinteilung in den verschie
denen Werkabteilungen fleißig mitzuarbeiten und sich um Erlangung einer
gewissen Handfertigkeit mit den Werkzeugen und an den Maschinen zu be.
müden. Dabei muß er sich offenen Auges für alle Einrichtungen und für
alle Vorgänge an seiner 'Arbeitsstelle interessieren. Er bar die Betriebs«
ordnttng vorbildlich zu befolgen. Der Praktikant hat ein Anrecht darauf,
in der kurzen Zett möglichst viel zu lernen. Diese- Anrecht soll er als
seine vornehmste 'Pflicht ansehen. Es liegr ganz im Ginne der Berufs
auslese. wenn die Betriebe erfolglos verwarnte Bummler cnilaiscn.
3. Dauer und Zeiteinteilung: Die in der Diplom Prüfungsordnung verlange
Mindestpraxis von 12 Monaten, von der mindestens 6 Mouate zusammen«
hängend vor Beginn des Studium- zu erledigen sind, muß in einschlägigen
Fabrikation-Werkstätten erworben werden.
Für Fehlzeiren an der Mindestpraxis von 6 bzw. 12 Monaten wird geeig.
nete Ergänzung verlang«. Etwaige limerbrechungen der Praris durch
Krankbctt müssen durch einen Arzr begründet und beglaubigt sein.
Ein größerer Teil der praktischen Ausbildung, namentlich in den Sonder-
fächern (Elektrotechnik. Dampfturbinen' und Verkebrsmaschinenbau. wirt
schaftliche Reibensenigung usw.», wird zrveckmäßig nach der Vorprüfung
erledigt, da dann das inzwischen betriebene Fachstudium das Verständnis
für Gestaltung. HerstellungsversaKren. Fabrtkeinrichiungen und Erzeug
nisse wesentlich unterstützt. Bis zur Mindcstdauer von 12 Monaten muß
auch diese weitere Praris. welche zweckmäßig in den Semcsterierien ab
geleistet wird, in Fabrikationswerkstätten bzw. aus Werkplänen oder Derf-
icn envorbcn werden.
Uber die als Mindestmaß vorgeschriebene 12 Monate Fertigungsprans
Kinaus tvird. je nach Giudicnrichnmg. eine Werkräligkctt bei Maschinen«
und Apparateausstellungen. bei Hochspannung»,nontagcn. in .Uraft* und
Umspannungswerken, auf Lokomotiven oder ctbifftn. in Fernmeldezen
tralen. aus Flugplänen, aus Prüfständen, in Laboratorien, sowie in Be-
tricbS- und Konstruktionsbüros nachdrücklich cmpfoblen.
Die Ferienpra.ri» soll möglichst jeweils 2 3 Monate dauern. Auobil-
dungsabschnüle unter einem Monat werden nicht angerechnet.
Ausländer haben die gleiche praktische 'Ausbildung ,vie Reichsdeutsche
zu erwerben. Da es ibnen bei der starken Nachfrage nach Prakrikanlen-
stellen seitens der deutschen Studierenden häufig schwierig wird, in geeig-
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nclen deutschen Betrieben eingestellt zu werden, kann ihre Ausbildung
in guten ausländischen Betrieben erfolgen, muß aber diesen Richtlinien
sinngemäß entsprechen.
4. Art und Weise der praktische» Ausbildung: Es ist zweckmäßig, die prak
tische Ausbildung mit den mebr handwerksmäßigen Arbeiten, z. B. mit
Formerei. Modelltischlerei. Schmiede und Schlosserei zu beginnen und
dann die maschinelle Bearbeitung, wie Dreherei. Fräserei. Schleiferei
usw. anMchlicßcn. hieraus den Zusammenbau von Apparaten und Ma-
schinen kennenzulernen und zuletzt im Betrieb von Maschinenanlagen
oder auf Prüfständen zu arbetten. In den ersten 6 Monaten vor Beginn
des Studiums soll je ein Monat Gießerei und Modellschreinerei eiuhalten
sein.
Für das erste Halbjahr der praktischen 'Ausbildung wird dringend vor zu
enger Spezialisierung gewarnt, die im 'Widerspruch zum akademischen
Studium stcdt und einseitig machen könnte.
Der Studierende soll durch seine Pra.ris einerseits Kenntnisse der Werk«
stoße und ihres Berdalren» bei der Verarbeitung, der Werkzeuge und
Werkzeugmaschinen und dadurch die Bearbettungsmöglichkcttcn der Kon-
strukiionssorincn bcrzustcllender Deile. Apparate und Maschinen erwer«
den: andererseits soll er auS eigener Beobachtung einen Einblick in dao
Zusammenarbeiten ber verschiedenen Arbettergruppen, tt, die Leitung und
Organisation der 'Werkstätten und in die Emlobnungsmetboden der Ar-
beüskräfte getvinnen.
Die Handserkigkett in Formen. Schmieden. Schlossern. Hobeln. Dreben.
Fräsen. Bobren. Schleifen usw. sollte wenigstens sowett durchgebildet und
geübt werden, daß der Studierende besädig, ist. die für die einzelnen
Arbeiten nötige Zctt und Genauigkeit und die mit der Herstellung ver.
bundenen Schwierigkeiten und Kunstiedler zu beurteilen.
Die Studierenden haben sich als Arbeiter obne Sonderstellung zu de-
tätigen, um sich auch in dem Verkebr mit den Arbeitern, in die 'Anleirung
und Bekandlungsweise der Arbeiter fetten- ber Meister und Ingenieure
und in die Denkweise der 'Arbeiter einzuleben.
Gelegerihetten zur Teilnahme an 'Abendkursen für Maschinenbauer na«
mentlrch im technischen Zeichnen und Rechenschieberrechnen. wie sie von
der D'AF veranstaltet werden, sollten ausgenützt werden. Die Betriebs-
ieilung kann bierüber Auskunft erteilen.
5. Belege über dir Ausbildung: Uber seine praktische Ausbildung hat sich der
Praktikant Zeugnisse ausstellen laßen, die die Art und Worbenbaucr
der Ausbildung in den einzelnen Betrieben ersehen lassen, die Untcrord-
ming unter die 'Arbeitsordnung bescheinigen, sowie 'Angaben über Ver-
ballen. Fübrunq eine- WerkarbeilsbucKe- und Fedttage während der
Ausbildungszeit embalren. Hierfür-ist der Zeugnisvordruck des DADSch
zu vcrivenden.
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