Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

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Für die weitere Ausgestaltung des Fachstudiums gibt die Gruppenetntei- 
lung der Prüfungsfächer der Diplomhauptprüfung Richtlinien: 
Gruppe 1: Fabrikationölchre (Luftfahrt). Die Teilprüfung in Gruppe 1 
besteht in der Prüfung des an der Hochschule angefertigten 
Studienentwurss (s. Gruppe 8). 
Gruppe 2: Zwei Tcilfächer atlö Sondergebielen der Höheren Dynamik 
a) Aerodynamik. 
b) Schwingungen und kritische Drehzahlen. 
c) Kurbelgetriebe und Massenausgleich. 
<l) Elastizitätstheorie. 
e) Flugtechnische Strömungslehre. 
Gruppe 3: Luftfahrzeuge und Lustfahrzeugkonstruktion 
Gruppe 4: Luftfahrzeugtriebwerke 
Gruppe 5: Festigkeitslehre mit Werkstoffprüfung und Metallographie 
Gruppe 6: a) Lustfahrzeugstatik 
oder !>) Grundlagen der Wärmekraftmaschinen 
.. o) >nit besonderer Genehmigung des Abteilungsvorstandes ein 
anderes luslsahrttcchnischcs Fach. 
Gruppe 7: a) Flugmolorenhilfsgeräte 
oder b) Flugbclrieb und Flughäfen 
„ c) Flugmeteorologie 
.. d) Fliegerwaffentechnik 
.. e) Hebe- und Förderanlagen (Fachrichtung Luflfabri) 
„ f) Turbinen und Gebläse (Fachrichtung Luftfahrt) 
S Materialprüfung mittels Röntgenstrahlen 
Schall-. Erschütterung- und Wärmeübertragung 
.. i) Kraftfahrzeuge und deren Motoren 
.. k) mit besonderer Genehmigung des Abteilungövorstandes ein 
sonstiges technisches, physikalisches oder mathematisches Fach, 
das mindestens zweistündig in einem Semester oder cinstün- 
dig in zwei Semestern gelesen wird. 
Gruppe 8: Zwei Entwürfe aus den Fächern 
a) Fabrikationölchre (Fachrichtung Luftfahrttechnik) 
b) Luftfahrzeuge und Lnslfahrzcugkonürukiioncn. oder Lust- 
fahrzeugtriebwcrke. oder Grenzgebiete zwischen Motor und 
Flugzeug , 
e) mit besonderer Genehmigung der Abteilung auS einem an 
deren luftfahrtkechnischcn Fach. 
Statt eines konstruktiven Entwurfs aus a) oder b) kann eine Sludienarbeil 
angefertigt werden in den Gebieten: 
Fabrikationölchre (Fachrichtung Luflsahrttechnik) 
Luftfahrzeuge und Luftfahrzeugkonstruktioncn 
Lustfahrzeuglriebwerke 
Höhere Dynamik 
Materialprüsungswescn (Fachrichtung Luflsahrttechnik) 
Ongenieurlaboratorium (Fachrichnmg Luflsahrttechnik). 
Mit dem Entwurf bzw. der Stlrdienarbcit in Fabrikationslehre tvird die 
Gruppe 1 nachgewiesen. Wird statt eines konstruktiven Entwurfs eine Slu- 
dienarbei, angefertigt, so ist die Diplomarbeit als konstruktive Arbeit auszu 
führen. 
Gruppe 9: Nachweis von Arbeiten im Lustfahrzcuglaboratorium und aus 
einem Sondcrkursus im Laboratorium für Lustfahrzeugtricb- 
werke; oder Nachweis von Arbeiten im Laboratorium für Lufl- 
sahrzeugtriebwerke und aus einem Sonderkursus im Luftfahr- 
zeuglaboralorium. 
Außerdem sind Arbeiten im Maschinenlaboratorium (II) nach 
zuweisen. 
Gruppe 10: Diplomarbeit aus einem Gebiete der Lufifahrltechnik nach Ge 
nehmigung durch die Abteilung. 
Die Diplomarbeit kann frühestens im 8. Studienhalbjahr gestellt 
werden. Das Bestehen der aus den Gruppen 1—7 gewählten 
Teilprüfungen und der Nachweis der Sludicnarbeiten aus Gruppe 
8 und 9 find in der Regel Borausfeyung für die Zulassung zur 
, Diplomarbeit. 
2n Gruppe 2 sind zwei, in Gnlppc 3—7 und 11 ist je eine Teilprüsung ab 
zulegen. 
Bei den Teilprüfungen können beglaubigte Studicnarbeiten berücksichtigt 
werden.
	        
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