Full text: Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

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(1) Mit Begabtenprüfung ^): 
Hervorragend begabte Personen, die die „Prüfung für die Zulassung 
zum Studium obne Reifezeugnis"«) gemäfi Erlaß des Reichsministers 
für Wissenschaft. Erziehung und Volksbildung vom 8. August 1938 — 
W2 2670(1») LIN usw. — erfolgreich bestanden haben. Zu dieser 
Begabtenprüfung werden nur solche Personen zugelassen, die nicht 
unter 25 Jahre alt sind, das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet 
haben lind durch besondere Umstände verhindert waren, die ordentliche 
Reifeprüfung oder die Sonderreiseprüfung abzulegen. 
e) Mit Vorstudienauöbildung (Langemarckstudium): 
Befähigte Personen im 'Aller von 17—24 Jahren, die zum Langemarek, 
studiuin zugslassen wurden und nach einer !'/»jährigen Vorbereitung 
die Begabtenprüfung — 3 ) und *) — bestanden haben. 
Die Ausbildungskosten sowie die Kosten für das anschließende Studium kön 
nen bis zur vollen Höhe vom ReichSstudcnlenwerk übernommen werden. 
Persönliche Bewerbungen für das Langemarckstudium sind nicht möglich. 
Die 'Vorschläge erfolgen durch die NSDAP und ihre Gliedeningen sowie 
durch die Wehrmacht. Die Grundsätze des Langemarekstudium- gipfeln in 
Auslese und Erziehung l überdurchschnittliche Begabung, hervorragende Hal 
tung. politische Betätigung, körperliche Gesundheit usw.). Näheres hierüber 
ist bei der ReichSfludcntensührung. Leiter des LangemarckstudiuinS. Berlin. 
Charloltenburg 2. Hardenbergstr. 34 oder beim Lehrgang Stuttgart des 
Langemarckstudiums zu erfahren. 
k) Kriegsteilnehmer '): 
I. Ordentliche Reifeprüfung. 
a) .Kriegsteilnehmer, die mindestens die Versetzung nach Klasse 7 der 
Höheren Schule besitzen und die während des Krieges Wehrdienst 
geleistet haben, können die „Reifeprüfung für Kriegsteilnehmer» 
ablegen. 
Vorbereitung auf diese Prüfung ist durch Teilnahme an Sonder- 
lehrgängen möglich. Die Sonderlehrgänge sind auf wissenschaft 
liche Färber beschränkt. 1 Runderlaß des Reickserziebungsministers 
vom 22.Februar 1941 — E lila 4002D —). 
D ) Dir amtlichen Bestimmungen „Das Studium ohne Reifezeugnis an den deut 
schen Hochschulen" sind von der Weidmann'schen Verlagsbuchhandlung, Berlin 
SW iß, zum Preis von 95 Pfg. zu erhalte»; ein Auszug aus der Prüsungoord- 
nung mit den württ. AuSführungSbestimmungen kann vom Hochschul-Sekretariat 
bezogen werden. 
*) Anträge sind mit den erforderlichen Unterlagen zu richten an den Vor. 
scher de» Prüfungsausschusses für die Zulassung zum Studium ohne Reifezeug 
nis dein, Kultministerium. Stuitgarl-R. Azcnbcrgstr. 14. 
*) Näheres ist aus dem bei», Hochschulsekretariat erhältlichen Merkblatt über 
Vergünstigungen für .Kriegsteilnehmer bei Zulassung zum Hochschulstudium sowie 
zu den Prüfungen (Merkblatt I» zu ersehen. 
2. Teilnahme am Langemarck-Studium (Vorstudienauöbildung) und Be 
gabtenprüfung. 
n) Kriegsteilnehmer (Verschrie), die die Vorallssetzungen für eine 
Zulassung zur Reifeprüfung für Kriegsteilnehmer nickt in vollem 
Umfang erfüllen, können aus 'Antrag in die BorfiudienauSbildung 
aufgenommen werden und gegebenenfalls ihr Studium tiach Teil 
nahme an der eineinhalb Jahre dauernden Gcmeintchaftsausbil- 
dung und nach 'Ablegung der Begabtenprüfung aufnehmen, 
l») Kriegsteilnehmer (Versehrte), die eine besondere Begabung für 
ein bestimmtes Sludicngebict erkennen lassen und die Voraus 
setzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung für Kriegsteilnehmer 
nicht erfülle», können ans 'Antrag ausnahmsweise zur Begabten 
prüfung zugelassen werden. 
3. Sondcrrcisevrüfung. 
Die Sondcrreifcprüsung gemäß der Ordnung vom 8. August 1938 
W2 2670 — ist für Kriegsteilncbmer auf die Fächer Deutsch. Ge 
schickte. Erblehrc und Rassenkunde sowie Erdkunde beschränkt. 
Eine schriftliche, unter Aufsicht anzufertigende Arbeit ist nur im 
Deutschen zu liefern. 
Der Nachweis ausreichender Kenntnisse in den Fachgebieten (8 5 
Abs. 2. 4. 5 und 6 der Prüfungsordnung) ist durch eine Scmcflral- 
prüsung im ersten Hochschulsemester zu erbringen. 
(Runderlaß des ReichSerziehungSministers vom 14. November 1940 
W2 3030 — und vom 21. Dezember 1940 WS3291 E III a, 
' EIV a, E V —). 
Ausnahmepapiere und «Bedingungen 
Neueintretende haben bei der persönlichen Anmeldung auf dem Sekretariat 
(Zimmer 55a) folgende Papiere in Urschrift vorzulegen: 
1. Reifezeugnis bzw. sonstige Zeugnisse, die zum Studium berechtigen 
(s. oben). 
2. Geburtsschein. 
3. von Minderjährigen: die väterliche oder vormundschaftliche Einwilli- 
qunqserklärung zum Studium (auf Vordruck). 
4. polizeiliches Führungszeugnis (nickt erforderlich, wenn das Studiuin 
anschließend an den Besuch der höheren Sckule usw., an den Arbeits 
dienst oder an den Wehrdienst aufgenommen wird). 
5. Nachweis über den geleisteten Arbeitsdienst 
Voraussetzung für den Besuch der Hochschule ist die Ableistung des 
'Arbeitsdienstes vor Beginn des Studiums. 'Abiturienten, die studieren 
wolle», werden daher vor Einberufung ihres Geburlsjahrgangeö in
	        

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