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beit Arbeitsdienst aufgenommen; außerdem ist ihre Einsteilm,g in den
Arbeitsdienst unmittelbar im Anschluß an den Besuch der höheren
Schule, also für das Sommerhalbjahr. möglich. Die Meldung hat rechtzeitig
bei dem zuständigen RAD«Meldeamt zu erfolgen. Zeitlich arbeitsdienstuntaugliche
Abiturienten (-innen) können zunächst für 3 Semester
immatrikuliert werden. Dauernd Arbeitsdienstuntaugliche haben
sich wegen der Ableistung deö studentischen AuSgleichödienstes mit
der Rcichsstudentenführung in Verbindung zu seyen, und zwar Abiturienten
mit dem Sozialpolitischem Amt. Abteilung Arbetrs«. Wehr- und
AuSgleichSdienst. Berlin W 35. Friedcich-Wilhclm-Sir. 22. Abituricn.
tinnen mit dem Sozialpolitischen Amt. Abteilung Betreuung und Förderung
für Studentinnen. Charlottenburg 2. Hardenbergstr. 24.
6. Nachweis der Staatsangehörigkeit (durch Wehrpaß oder sonstige Urkunden).
Volksdeutsche mit fremder Staatsangehörigkeit haben außerdem
einen nach dem 1. April >940 ausgestellten blauen Ausweis des
Bundes außendculschcr Studenten vorzulegen.
7. Nachweis der deutschblütigcn Abstammung (aus Vordruck) durch Vorlage
der entsprechenden llrkundcn bis einschließlich der über die beiderseitigen
Großeltern (bei Verheirateten auch für den Ehegatten). Bei Zugehörigkeit
zur NSDAP.. SA.. SS.. NSKK.. RSFK.. H2. und BDM.
genügt die Vorlage der endgültigen Mitgliedsausweise und die Versicherung.
daß dem Studierenden keine Umstände bekannt sind, die aus
eine nichtarlsche Abstammung schließen lassen. Das gleiche trifft zu
für Wehrmachtsangehörige. die mindestens zum Unteroffizier befhr.
der» wurden. Hier genügt die Vorlage des Wehrpasses mit der darin
vermerkten Beförderung und die vorgenannte Versicherung.
8. Abgangszeugnisse (bzw. Abgangsvcrmerk) sämtlicher schon etwa besuchter
Hochschulen mit den Bescheinigungen über erfolgte Pflichtunlersuchungcn,
der Postkarte über die Reichsnummcr und der Grundkarie
über die Leibesübungen.
9. Nachweis über die Ablegung der evtl, verlangten Vvrpraris mit Werkarbeitsbücher.
10. 3 Lichtbilder, davon ist I Bild im Belegbuch Seite I anzubringen.
Bilder in Uniform sind unzulässig.
11. Die sonstigen, bei der Hausverwaltung des Hauptgebäudes (Zimmer
11) für die Einschreibung erhältlichen Vordrucke, die ausgefüllt
bei der Anmeldung auf dem Sekretariat (Zimmer 55a) einzureichen
sind. Über die Einzelheiten der Einschreibung unterrichtet ein Merkblatt.
das jeweils zu Beginn der Einschreibsrisi herausgegeben wird
und im Hauptgebäude, gegenüber Zimmer II. aufliegt.
II. Als Studenten mit Keiner Matrikel werden zugelassen:
a) Reichsdeutsche deutschblüiiger Abstammung, welche die Reise für Obersekunda
oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung durch amtliche
Zeugnisse nachweisen, das 18. Lebensjahr vollendet und eine
mehrjährige praktische Tätigkeit abgeleistet haben, sowie nach Ansicht
der bett. Fakultät (Abtlg.) eine für das Studium genügende Vorbildung
besitzen.
b) Absolventen der für diesen Zweck anerkannten Fachschulen ohne abgelegte.
Sonderrcifeprüfung <s. oben S. 7). Diese können aus die Dauer
von 2 Semestern ausnahmsweise ausgenommen werden, wenn sic nachweisrn.
daß sie sich zur Sonderreifeprüfung angemeldet haben, und
wenn sie sich verpflichten, diese Prüfung innerhalb dieser beiden Semester
abzulegen. Studierende mit kleiner Matrikel können leine Diplomprüfung
ablegen.
Der Besuch der Vorlesungen und Übungen kann ihnen bescheinigt werden;
andere akademische Zeugnisse werden nicht erteilt.
Bei der Anmeldung sind folgende Papiere in Urschrift vorzulegen:
1. Abgangszeugnis der Schule (amtliches Zeugnis der Reise für Obersekunda)
bzw. das Zeugnis über die mittlere Reife.
2. Abgangsbescheinigungen sämtlicher etwa schon besuchter Fachschulen.
Hochschulen usw..
3. Zeugnisse über praktische Tätigkeit.
4. amtliches Führungszeugnis über die Zeit seit 'Abgang von der
Schule (wie oben unter I 4).
5. ferner die S.9 Ziff. 5 und 10 Zisf.6, 7. 10 und 11 verzeichneten
Nachweise.
I II. Als Gasthörer werden zugelassen:
a) Berufstätige Personen, die mindestens das Zeugnis der Reife für
die 6. Klasse einer deutschen höheren Lehranstalt besitzen, ein planmäßiges
Fach- oder Berufsstudium betreiben oder sich in einzelnen
Wissensgebieten weiterbilden wollen, ohne den Vorschriften für die
Immatrikulation zu genügen.
Von dem Erfordernis der Reise für die 6. Klasse kann abgesehen werden.
wenn der Aufzunehmende ein berufliches Interesse an dem Besuch
einzelner Vorlesungen nachweist und wenn feststeht, daß er nach
seiner Vor- und 'Allgemeinbildung in der Lage ist. den Vorlesungen
mit Verständnis und Teilnahme zu folgen.
I») Personen mit abgeschlossener Hochschulbildung, die lediglich beabsichtigen.
zu promovieren oder ihr Studium auf einzelnen Gebieten zu
vervollständigen.
Dem Eintrag auf Zulassung als Gasthörer ist neben dem Nachweis
über die Vorbildung der für die Abstammung beizufügen.