Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

10

11

beit  Arbeitsdienst  aufgenommen;  außerdem  ist  ihre  Einsteilm,g  in  den
Arbeitsdienst  unmittelbar  im  Anschluß  an  den  Besuch  der  höheren
Schule,  also  für  das  Sommerhalbjahr.  möglich.  Die  Meldung  hat  rechtzeitig ­
  bei  dem  zuständigen  RAD«Meldeamt  zu  erfolgen.  Zeitlich  arbeitsdienstuntaugliche
  Abiturienten  (-innen)  können  zunächst  für  3  Semester ­
  immatrikuliert  werden.  Dauernd  Arbeitsdienstuntaugliche  haben ­
  sich  wegen  der  Ableistung  deö  studentischen  AuSgleichödienstes  mit
der  Rcichsstudentenführung  in  Verbindung  zu  seyen,  und  zwar  Abiturienten ­
  mit  dem  Sozialpolitischem  Amt.  Abteilung  Arbetrs«.  Wehr-  und
AuSgleichSdienst.  Berlin  W  35.  Friedcich-Wilhclm-Sir.  22.  Abituricn.
tinnen  mit  dem  Sozialpolitischen  Amt.  Abteilung  Betreuung  und  Förderung ­
  für  Studentinnen.  Charlottenburg  2.  Hardenbergstr.  24.
6.  Nachweis  der  Staatsangehörigkeit  (durch  Wehrpaß  oder  sonstige  Urkunden). ­
  Volksdeutsche  mit  fremder  Staatsangehörigkeit  haben  außerdem ­
  einen  nach  dem  1.  April  >940  ausgestellten  blauen  Ausweis  des
Bundes  außendculschcr  Studenten  vorzulegen.
7.  Nachweis  der  deutschblütigcn  Abstammung  (aus  Vordruck)  durch  Vorlage
der  entsprechenden  llrkundcn  bis  einschließlich  der  über  die  beiderseitigen
Großeltern  (bei  Verheirateten  auch  für  den  Ehegatten).  Bei  Zugehörigkeit ­
  zur  NSDAP..  SA..  SS..  NSKK..  RSFK..  H2.  und  BDM.
genügt  die  Vorlage  der  endgültigen  Mitgliedsausweise  und  die  Versicherung. ­
  daß  dem  Studierenden  keine  Umstände  bekannt  sind,  die  aus
eine  nichtarlsche  Abstammung  schließen  lassen.  Das  gleiche  trifft  zu
für  Wehrmachtsangehörige.  die  mindestens  zum  Unteroffizier  befhr.
der»  wurden.  Hier  genügt  die  Vorlage  des  Wehrpasses  mit  der  darin
vermerkten  Beförderung  und  die  vorgenannte  Versicherung.
8.  Abgangszeugnisse  (bzw.  Abgangsvcrmerk)  sämtlicher  schon  etwa  besuchter ­
  Hochschulen  mit  den  Bescheinigungen  über  erfolgte  Pflichtunlersuchungcn,
  der  Postkarte  über  die  Reichsnummcr  und  der  Grundkarie
über  die  Leibesübungen.
9.  Nachweis  über  die  Ablegung  der  evtl,  verlangten  Vvrpraris  mit  Werkarbeitsbücher.

10.  3  Lichtbilder,  davon  ist  I  Bild  im  Belegbuch  Seite  I  anzubringen.
Bilder  in  Uniform  sind  unzulässig.
11.  Die  sonstigen,  bei  der  Hausverwaltung  des  Hauptgebäudes  (Zimmer ­
  11)  für  die  Einschreibung  erhältlichen  Vordrucke,  die  ausgefüllt
bei  der  Anmeldung  auf  dem  Sekretariat  (Zimmer  55a)  einzureichen
sind.  Über  die  Einzelheiten  der  Einschreibung  unterrichtet  ein  Merkblatt. ­
  das  jeweils  zu  Beginn  der  Einschreibsrisi  herausgegeben  wird
und  im  Hauptgebäude,  gegenüber  Zimmer  II.  aufliegt.

II.  Als  Studenten  mit  Keiner  Matrikel  werden  zugelassen:
a)  Reichsdeutsche  deutschblüiiger  Abstammung,  welche  die  Reise  für  Obersekunda
  oder  eine  als  gleichwertig  anerkannte  Vorbildung  durch  amtliche ­
  Zeugnisse  nachweisen,  das  18.  Lebensjahr  vollendet  und  eine
mehrjährige  praktische  Tätigkeit  abgeleistet  haben,  sowie  nach  Ansicht
der  bett.  Fakultät  (Abtlg.)  eine  für  das  Studium  genügende  Vorbildung ­
  besitzen.
b)  Absolventen  der  für  diesen  Zweck  anerkannten  Fachschulen  ohne  abgelegte. ­
  Sonderrcifeprüfung  <s.  oben  S.  7).  Diese  können  aus  die  Dauer
von  2  Semestern  ausnahmsweise  ausgenommen  werden,  wenn  sic  nachweisrn.
  daß  sie  sich  zur  Sonderreifeprüfung  angemeldet  haben,  und
wenn  sie  sich  verpflichten,  diese  Prüfung  innerhalb  dieser  beiden  Semester ­
  abzulegen.  Studierende  mit  kleiner  Matrikel  können  leine  Diplomprüfung ­
  ablegen.
Der  Besuch  der  Vorlesungen  und  Übungen  kann  ihnen  bescheinigt  werden; ­
  andere  akademische  Zeugnisse  werden  nicht  erteilt.
Bei  der  Anmeldung  sind  folgende  Papiere  in  Urschrift  vorzulegen:
1.  Abgangszeugnis  der  Schule  (amtliches  Zeugnis  der  Reise  für  Obersekunda) ­
  bzw.  das  Zeugnis  über  die  mittlere  Reife.
2.  Abgangsbescheinigungen  sämtlicher  etwa  schon  besuchter  Fachschulen.
Hochschulen  usw..
3.  Zeugnisse  über  praktische  Tätigkeit.
4.  amtliches  Führungszeugnis  über  die  Zeit  seit  'Abgang  von  der
Schule  (wie  oben  unter  I  4).
5.  ferner  die  S.9  Ziff.  5  und  10  Zisf.6,  7.  10  und  11  verzeichneten
Nachweise.
I  II.  Als  Gasthörer  werden  zugelassen:
a)  Berufstätige  Personen,  die  mindestens  das  Zeugnis  der  Reife  für
die  6.  Klasse  einer  deutschen  höheren  Lehranstalt  besitzen,  ein  planmäßiges ­
  Fach-  oder  Berufsstudium  betreiben  oder  sich  in  einzelnen
Wissensgebieten  weiterbilden  wollen,  ohne  den  Vorschriften  für  die
Immatrikulation  zu  genügen.
Von  dem  Erfordernis  der  Reise  für  die  6.  Klasse  kann  abgesehen  werden. ­
  wenn  der  Aufzunehmende  ein  berufliches  Interesse  an  dem  Besuch ­
  einzelner  Vorlesungen  nachweist  und  wenn  feststeht,  daß  er  nach
seiner  Vor-  und  'Allgemeinbildung  in  der  Lage  ist.  den  Vorlesungen
mit  Verständnis  und  Teilnahme  zu  folgen.
I»)  Personen  mit  abgeschlossener  Hochschulbildung,  die  lediglich  beabsichtigen. ­
  zu  promovieren  oder  ihr  Studium  auf  einzelnen  Gebieten  zu
vervollständigen.
Dem  Eintrag  auf  Zulassung  als  Gasthörer  ist  neben  dem  Nachweis
über  die  Vorbildung  der  für  die  Abstammung  beizufügen.
            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.