Volltext : Technische Hochschule Stuttgart. Personal- und Vorlesungsverzeichnis Wintersemester 1942/43 (1942)

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über  die  Zulassung  als  Gasthörer  entscheidet  der  Rektor.  Er  kann  die
Zulassung  von  der  Zustimmung  derjenigen  Hochschullehrer  abhängig
machen,  deren  Vorlesungen  der  Antragsteller  zu  besuchen  beabsichtigt.
Die  Zulassung  als  Gasthörer  erfolgt  in  der  Regel  für  1  Semester;  eine
Verlängerung  für  mehrere  Semester  ist  möglich.
Personen  die  den  Vorschriften  der  Immatrikulation  genügen  und  die.
ohne  bisher  eine  staatliche  oder  akademische  Prüfung  bestanden  zu
haben,  das  Studium  lediglich  zum  Zwecke  der  Ablegung  einer  dieser
Prüfungen  betreiben,  werden  als  Gasthörer  nicht  zugelassen.
Ein  Vollstudium  wird  Gasthörern  nicht  gestattet;  ein  solches  ist  in  der
Regel  anzunehmen,  wenn  mehr  als  12  Wochenstunden  belegt  werden.
Ausnahmen  sind  nur  in  begründeten  Cmzclfällcn  möglich;  Anträge
diesbezüglicher  Art  sind  schriftlich  an  den  Rektor  einzureichen.
Die  Gasthörer  unterstehen  der  Disziplin  der  Hochschule  nur  in  Bezug
auf  die  Einhaltung  der  Ordnung  beim  Besuch  der  Vorlesungen.
B.  Ausländer
1.  Vorbedingung  für  die  Zulassung  jedes  Ausländers  ist.  daß  sein  Heimatstaat
  Gegenseitigkeit  gewährt,  d.  h..  daß  an  seinen  Hochschulen  die
deutschen  Reifezeugnisse  in  gleichem  Umfang  wie  die  entsprechenden
inländischen  Zeugnisse  als  ausreichender  Nachweis  der  Vorbildung  für
die  Zulassung  anerkannt  werden.
Über  die  Anerkennung  ausländischer  Zeugnisse  und  über  die  Anerkennung ­
  der  Semester,  die  an  ausländischen  Hochschulen  verbracht  sind,
wird  stets  erst  nach  Vorlage  der  Zeugnisse  mit  beglaubigter  deutscher
Übersetzung  entschieden.
Über  die  Zulassung  zum  Studium  entscheidet  der  Reichsminister  für
Wissenschaft.  Erziehung  und  Volksbildung.  Der  Bescheid  über  die  Zulassung ­
  wird  dem  Antragsteller  schriftlich  mitgeteilt.  ES  wird  dringend
empfohlen,  die  Reise  erst  dann  anzutreten,  wenn  der  Antragsteller  den
Zulassungsbescheid  erhallen  hat.
Allen  Anfragen  ist  ein  mit  der  Anschrift  des  Antragstellers  versehener
Briefumschlag  mit  internationalem  Anlworlschcin  für  die  Antwort  beizufügen. ­
  Auch  auf  dem  Antrag  selbst  muß  die  Anschrift  des  Antragstellers ­
  mit  deutlicher  Schrift  angegeben  werden.  Dabei  ist  der
Fainilicnnamc  zu  unterstreichen.
2.  Das  Aufnahmegesuch  ist  in  deutscher  Sprache  abzufassen  und  darin  anzugeben. ­
  welche  Fachrichtung  zum  Studium  gewählt,  und  ob  Ausnah,ne ­
  als  Student  mit  großer  oder  kleiner  Matrikel  oder  Gasthörer
L.7-1I,  gewünscht  wird.  ES  ist  spätestens  I  Monat  vor  Beginn  des
Semesters  schriftlich  an  den  Rektor  der  Technischen  Hochschule  einzureichen. ­
  Außerdem  ist  beizufügen:

а)  Reifezeugnis  in  Urschrift  und  beglaubigter  deutscher  Übersetzung.
I>)  etwaige  Abgangszeugnisse  von  deutschen  oder  ausländischen  Hochschulen, ­

c)  ein  selbstgeschriebener  Lebenslauf  in  deutscher  Sprache  (mit  Angabe
des  Geburtsdatums,  der  Staatsangehörigkeit  und  der  Konfession),
б)  Nachweis  über  die  Ablegung  der  evtl,  verlangten  Vorpraxis  (f.
unten  S.  15),
e)  polizeiliches  Führungszeugnis,  sofern  sich  das  Hochschulstudium  nicht
unmittelbar  an  den  Besuch  der  Mittel-  (höheren)  Schule  anschließt,
s)  amtlich  beglaubigte  Bescheinigung,  in  der  sich  der  Vater  oder  Vormund ­
  verpflichtet,  die  durch  das  Studium  des  SohneS  oder  Mündels
entstehenden  Kosten  zu  tragen,
g)  nötigenfalls  der  Nachweis  ausreichender  Kenntnisse  der  deutschen
Sprache.  Die  Vorlegung  einer  Bescheinigung  dieser  Sprachkennlnisse
  bleibt  vorbehalten.
Ii)  eine  Erklärung  dcS  Antragstellers.  daß  er  nicht  2tlde  ist').
Fremdsprachliche  Zeugnisse  sind  in  gleichlautender  deutscher  Übersetzung  einzureichen. ­

Beim  Eintritt  in  die  Hochschule  sind  ferner  der  Reisepaß  kotvie  die  oben  unter
l  10  und  11  verzeichneten  Nachweise  vorzulegen.
An«  und  Abmeldung
Anmeldung  (Gebührenanzahlung  und  Einschreibung).  Alle  Studierenden  haben ­
  sich  zu  Beginn  eines  jeden  Semesters  innerhalb  der  hierfür  vorgesehenen
Frist  einschreiben  zu  lassen.  Hierbei  ist  folgendes  z»  beachten  (siche  auch
das  oben  unter  I  II  erwähnte  Merkblatt):
Die  von  allen  Studierenden  unter  Vorlage  des  Bclegbuchö  und  des  GebührcnblatlS
  zu  leistende  Anzahlung  auf  das  Kolleggeld  hat  -innerhalb  der
Einschrcibcfrist  aus  der  Kasse.  Hauptgebäude  Zimmer  68  (geöffnet  täglich
von  10—12  Uhr),  zu  erfolgen.  Ohne  vorherige  Leistung  einer  Einzahlung  ist
die  Einschreibung  nicht  möglich.  Nach  Leistung  der  Anzahlung  begibt  sich
der  Studierende  mit  den  ausgefüllten  Meldepapieren  aus  das  Sekretariat
zur  eigentlichen  Einschreibung  (Hauptgebäude  Zimmer  55a).  DaS  Sekretariat ­
  ist  n'ährcnd  der  Einfchrcibefristen  zur  Entgegennahme  von  Rückmeldungen ­
  täglich  von  10  12  Uhr  und  zur  Entgegennahme  von  Neu-  und  Wiedereinschreibungen
  täglich  von  14—16  Uhr  (außer  Samstag-Nachmittag)
')  Die  Erklärung  muß  folgende»  Worltaiu  haben:
..Ich  erkläre,  daß  ich  »ich,  Jude  bin.  der  jüdischen  Religionsgemeinschaft  nicht
angehöre  und  auch  nicht  angehört  habe,  auch  nicht  mit  einem  Juden  verheiratet
bi».  Jude  ist  nach  deutschem  Recht,  wer  von  mindestens  drei  der  Rasse  nach  volljüdischen
  Großeltern  abflainini.  3<t>  erkläre  außerdem,  daß  ich  auch  kein  jüdischer
Mischling  bin-.
            
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