J. Studienpläne
Allgemeine Bemerkungen
Die folgenden Studienpläne enthalten die zu einem ordnungemäßigen Studium
«rforderlichen Vorlesungen und Übungen. Sie dienen den Studierenden als Anhalts-
punkte. wie sie Dei bester Zeitausnützung die für die Ablegung der Prüfungen
Hotwendigen Kenntnisse erwerben können. Die Studienpläne sind den reichs
„einheitlichen Bestimmungen angepaßt. Studierende, die ihr Studium Ostern 1940
Oder früher aufgenommen haben, können noch nach den bisherigen Bestimmungen
'or- oder Hauptprüfung ablegen.
Selbstverständliche Pflicht eines jeden Studierenden ist, daß er zur Festigung und
Vertiefung seiner Kenntnisse in einzelnen Fächern seines engeren Fachgebietes
und zur Erweiterung seines Gesichtskreises über dieses Fachgebiet hinaus noch
"weitere Vorlesungen und Übungen fachlicher und allgemeinbildender Art besucht.
Das vorstehende Vorlesungsverzeichnis bietet eine reiche Auswahl. Außerdem
sind die Vorlesungsanzeigen der Dozenten an den Anschlagbrettern zu beachten.
In Zweifelsfällen wird empfohlen, sich rechtzeitig von den betr. Fachvertretern
beraten zu lassen.
Studierenden, die zum Nachweis weitergehender fachwissenschaftlicher oder al
emeiner Ausbildung außer den für die Diplom-Vor- und -Hauptprüfung vor-
Scschriehenen Teilprüfungen sich in zusätzlichen Fächern freiwillig einer Prüfung
Anterziehen, kann das Ergebnis der Prüfungen in diesen Füchern in die Zeugnisse
(über die Vor- und Hauptprüfung aufgenommen werden.
Von einer Verschiebung von Vorlesungen und Übungen aus der Zeit vor der Vor-
‚ach der Vorprüfung oder umgekehrt wird dringend abgeraten,
ang im Falle eines Hochschulwechsels (nach Abschluß der Vor:
prüfung) Schwierigkeiten beim Abschluß des Studiums auftreten.
Ta die Schulentlassungen zu Ostern erfolgen und vor dem Studium in der Regel
Arbeitsdienst und praktische Tätigkeit abzuleisten sind, beginnt die Ausbildung
“auf der Technischen Hochschule für alle diejenigen, die vor dem Studium ein halbes
Jahr praktischer Tätigkeit nachweisen müssen, mit dem Sommersemester, für die-
jenigen, die nur während des Studiums, d.h. in den Semesterferien, ein halbes
"ahr praktizieren, mit dem Wintersemester, Die Studienpläne entsprechen dieser
Zeiteinteilung. Grundsätzlich kann aber das Studium jedes technischen Fach-
«hietes sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester begonnen werden.
fern bei den Vorbemerkungen zu den Studienplänen nichts über die Praxis er-
rähnt ist, gelten die oben unter A IIl Seite 11 erwähnten Bestimmungen.
Crundiage für die Ausbildung im höheren bautechnischen Verwaltungsdi
(Fachrichtung Hochbau; Wasser-, Kultur- und Straßenbau; Eisenbah
Straßenbau; Maschinenbau; Heerestechnik) ist das Gesetz vom 16. 7. 36 (RGBL.T.
5, 505) sowie die Erste Verordnung hierzu vom 6. 8. 36 (RGBI. 1 5 5850), einzu
“chen in der Bibliothek der Hochschule.
Fakultät für Naturwissenschaften und Ergänzungsfächer
1. Abteilung für Mathematik und Physik
ndidatendeshöheren Lehramts mathematisch-physikalischer
und naturwissenschaftlicher Richtung
Nach der Ordnung der wissenschaftlichen Prüfungen für das Lehramt an höheren
Schulen im Deutschen Reich vom 30. Januar 1940 (erhältlich als Sonderheft beim
Eherverlag Berlin SW 68, Zimmerstr. 88) gilt das Studium der Mathematik und
Physik (neben Chemie, Biologie und Erdkunde) an der Technischen Stuttgart als
gleichberechtigt mit dem Studium dieser Wissenschaften an einer Universität.
A)K:
5
Für die Zulassung zur wissenschaftlichen Prüfung wird u. a. der Nachw
Srdnungsmäßigen Fachstudiums von mindestens 6 Semestern verlangt.
Von der Aufstellung besonderer Studienpläne mathematisch naturwissenschaft.
Ticher Richtung wurde abgesehen. Der Abteilungsleiter und die einzelnen Dozenten
Sind jederzeit bereit, den Studierenden Ratschläge bei ler Wal 7
Tesungen zu erteilen. ige bezüglich der Wahl der Vor-
B) Studienplan für Di,
(naturwissenschaftlich-technischer Richtung).
Nach der Diplomprüfungsordnung vom 7. August 1942 kann auf Grund einer be:
standenen Diplomprüfung der aktdemische Grad eines Diplommathematikers ver.
Tiehen werden. Die Diplomprüfung gliedert sich in cine Vorprüfung und eine Haupt
prüfen, Die Vorprüfung Kann feühesten- nach Abeelluß der’, Semesters, 8ie
Haupeprüfung frühestens drei Seraester nach Bestehen. der Vorpräftng Hat
Zu der vor der Vorprüfung durchzuführenden Grundausbildung gehören fol-
ende Vorlorungen und Übtngen: Anne gehin 20
jerholung und Ergänzung der Schulmathematik
Höhere Mathematik IV einschl. graph. und numer, Methoden
Praktische Mathe ——
Erzinzungen zur Höheren Mathematik 1IV für Mathemati
Analytische Geometrie 1TEV Air Marhemaniker
Alte
Fankiionentheorie
Sarstellende Geometrie und Maschinenzeichnen
Mechanik (für Maschineningenieure) 1
Physik a
Physikalisches Praktikum
Geodäsie oder Wahrscheinlichkeitsrechnung oder Wärmelchre T.
Die sich an die Vorprüfung anschließende fachliche Ausbildung umfaßt einer-
seits Höhere Analysis, Geometrie und Mechanik mit Vorlesungen und Übungen über
7. Differentislgleichungen
Funktionentheorie 11
Auswahl aus: Spezielle Funktionen, Integralgleichungen, Variationsrechnu
Tensorrechmung, Potentialtheorie, Projektive oder Differentielgeome
Höhere Mechanik EEE A Eisen
Andererseits ein Sonderfach, das dön folgenden Gebieten entnommen werden kann
2. Sondergebiete der Technischen Mechanik (höhere Dynamik, Flastisitätslchee
nd Thermodynamik) Se Denise male
mathematisch schwierigere Probleme der Elektrotechni
Statik der Baukonstruktionen mn“ 9° Plektrotechnik
Wasser: oder Wärmemotaren
Flugzeng- und Luftschiftbau
höhere Geodäsie und Phatogrammetrie
ur 1 hroretische Pinaike
tar fach ‚uhildung gehört auch die Teilnahme an einem mathematischen
Seminar (zu 1.) und die Tätigkeit in einem Laboratorium (zu 2). 1 te
Die Diplomarbeit, welche einen Teil der Diplomhauptprüfung bildet, kann dem
GCesamtgchiet der Mathematik entnommen werden. Das Thema der Diplomarbeit
ist von dem Kandidaten frühestens m 2. Semester nach der Vorprüfang Im Fin:
vernehmen mit dem zuständigen Fachvertreter zu wählen. Auch für die zweck
mäßige Gestaltung des Studiums im Einzelnen wird eine — und zwar möglicher
Fühlungnahme mit den Fachvertretern dringend empfohlen.
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