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. Das Studium der Geologie erfordert eine Studienzeit von we
Studienplan für Geologen
A. Allgemeines -
jgstens sieben Halb-
jahren. Das Studium kann im Sommer- oder auch im Wintersemester begonnen
werden.
Für das Studium der Geologie sind Universitäten, Technische Hochschulen und Berg-
hochschulen zuständig. Es ist zu begrüßen, wenn das Studium der Geologie
einige Semester an einer Technischen Hochschule durchgeführt wird.
Einzelne Lehrgebiete, z. 8. das Vermessungswesen können nur an den Technischen
Hochschulen und an der Bergakademie erlemt werden.
;. Der Ausbildungsplan ist eine Richtlinie. Die Verleilung der Vorlesungen und Übungen
ist freigestellt
Ebenso ist auch die Verteilung auf die Halbjahre freigestellt, soweit nicht die Anfor-
derungen der Vorprüfung in den ersten drei Semestern den Besuch bestimmter Vor-
lesungen und Übungen notwendig machen, und soweit nicht der natürliche Aufbau,
eine Reihenfolge nahelegt.
1. Es ist erwünscht, dafs die Studierenden der Geologie neben den für den besonderen.
Ausbildungsgang notwendigen und für die Prüfung nachzuweisenden Vorlesungen
Und Übungen, je nach ihrer Neigung, Vorlesungen und Übungen aus Fächern be-
suchen, die für die Vertiefung und Verbreitung des Studiums der Geologie von Be-
deufung sind. Als solche Fächer kommen Volkswirtschaft, Rechtskunde, Chemische
Technologie in Betracht, Auserdem wird die Beschäfligung mit Fächern, die eine Er-
weiterung der allgemeinen wissenschafilichen Bildung ermöglichen, nahegelegt. Not-
wendig ist eine Karlierungsarbeit.
Die Studienerdnung tritt am 13. August 1946 in Kraft,
B. Einzelheiten
Das Studium der Geologie gliedet sich in zwei Abschnitte: .
2) In die Zeit vor der Vorprüfung, die frühestens nach dem. Ende des dritten Se-
‚mesters abgelegt werden kann.
b) In die Zeit zwischen Vorprüfung und Diplomprüfung.
Die Diplomprüfung kann frühestens am Ende des siebten Semesters bezw. vierten
Semesters nach der Vorprüfung abgelegt werden.
Der erste Studienabschnitt bis zur Vorprüfung soll vor allem die notwendige allge-
‚meine naturwissenschafiliche Grundlage {für das eigentliche Studium der Geologie
schaffen. Die Vorprüfung umfäßt daher die Prüfung der hierfür notwendigen Fächer:
Physik (Experimentalphysik), Chemie (Anorganische Chemie). Allgemeine Botanik
und Zoologie, sowie Grundzüge der speziellen Zoologie und Vermessungskunde.
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6. Zugi
7. Von diesen Zusakfächern sind wahlweise von dem Studierenden der Geologie zwei
3. Für das Studium im ersten Abschnitt wird als Grundlage für diese Fächer folgendes
aufgestellt:
3) Experimentalphysik | und Il; dazu ein kleines physikalisches Praktikum.
5) Anorganische Chemie und Einführung in die Organische Chemie, dazu ein halb-
Jähriges chemisches Praktikum, das bis zur Führung einer quantitativen Mi-.
neralanalyse führen muß.
<) Allgemeine Botanik und allgemeine Zoologie sowie spezielle Zoologie. Dazu ein
kleines zoologisches Praktikum.
d) Kartenkunde und Vermessungskunde mit Vermessungsübungen. Außerdem sind
die Grundvorlesungen über Geölogie zu hören.
4. Der zweite Studienabschnitt nach der Vorprüfung wird demügeologischen Studium
im engeren Sinne gewidmet. Die Hauptprüfung umfaht dementsprechend neben.
den geologischen Fächern, Mineralogie, Geophysik und Paläontologie.
5. Für den Ausbildungsgang im zweiten Studienabschnitt
weisung nicht gegeben. Der Ausbildungsgang kann nach Neigung der Studier
abgewandelt werden. Welche Möglichkeiten hierbei bestehen, wird umschrieben
durch die für die Diplom-Prüfung gestellten Fordeningen. Als unerläßliche Haupt-
4ächer gelten für die Diplom-Prüfung:
8) Mineralogie und Gesteinskunde.
Empfohlen werden Vorlesungen über Allgemeine Mineralogie und Gesteins-
kunde, je 3 bis 4 Wochenstunden mit zugehörigen Übungen: Mineralbestimmen
und Einführung in die Arbeit mit dem Polarisalionsmikroskop.
b) Allgemeine Geologie und Einzelvorlesungen und Übungen aus einzelnen Teil-
gebieten (Regionale Geologie).
Dabei ist besonderer Wert auf Übungen im Laboratorium und auf eigene Kar-
Herung und Aufnahmen der Schichtfolgen im Gelände zu legen.
ın zwei Haupffächern kommen folgende Zusatfächer, die ebenfalls geprüft
werden:
2) Lagerstättenkunde.
Überblick über die allgemeine Lagerstättenkunde. Kenntnis der wichtigsten Lage
stätten des eigenen Landes,
b) Angewandte Geologie, mil besonderer Berücksichtigung der Quellen- und Ge-
wässerkunde.
Wünschenswert ist Kenntnis der Grundzüge der Baugrund- und Baustofflehre.
Nach Möglichkeit sollen Lehrausflüge Fragen der angewandten Geologie ge-
widmet sein; erwünscht sind Führungen an Baustellen.
<) Bodenkunde, Geophysik, Paläontologie.
Neben allgemeinen Kenntnissen aus Paläontologie und Paläotanik werden vor
allem besondere Kenntnisse der geologisch wichtigen Gruppen verlangt.
als zusäßliche Haupffächer zu benennen, Die Wahl dieser Haüpffächer bestimmt die
Hauptrichtung der Ausbildung.
Nach Wahl dieser Haupffächer wird sich auch der besondere Ausbildungsgang richten.
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