Full text: Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

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Betriebes und der Verwaltung der Eisenbahn, Post und Telegraphen, wodurch eine unmittelbar 
unter dem Finanzministerium stehende Zentralbehörde für die Verkehrsanstalten geschaffen wurde, 
welche in der Oberfinanzkammer die vierte Abteilung für die Verkehrsanstalten bildete, und welche 
in drei Unterabteilungen zerfiel, nämlich in eine 
A. Eisenbahnbaukommission für unmittelbare Leitung des Baues, Betriebes und Ver 
waltung der Eisenbahnen, eine 
B. Postdirektion für unmittelbare Leitung des Betriebes und der Verwaltung der Königl. 
Posten und ein 
C. Telegraphenamt für unmittelbare Leitung der Einrichtung des Betriebes und der 
Verwaltung des Königl. Telegraphenwesens. 
Die kollegialischen Beratungen des Telegraphenamts wurden in die Eisenbahnkommission 
verlegt. Die Vorstandschaft und der Vorsitz der Zentralbehörde war dem Chef des Finanzdeparte 
ments Vorbehalten. 
Nach siebenjährigem Bestehen dieser Einrichtung wurde aber unterm 8. November 1858 
durch königl. Verordnung wiederum eine veränderte Organisation mit Trennung der Eisenbahnbau- 
und Eisenbahnbetriebsverwaltung getroffen. Es wurde nämlich die vierte Abteilung der Ober 
finanzkammer, die Generaldirektion der Verkehrsanstalten in vier Abteilungen zerlegt, in ihrer 
Gesamtheit aber wieder dem jeweiligen Vorstande des Finanzministeriums unterstellt, nämlich: 
A. eine Eisenbahnbaukommission für Beaufsichtigung und Leitung des Neubaues der 
Eisenbahnen; 
B. eine Eisenbahndirektion für Leitung des Betriebes und Verwaltung der erbauten Eisen 
bahnen; 
C. eine Postdirektion für Leitung des Betriebes und Verwaltung der Posten und 
D. eine Telegraphendirektion für Leitung der Einrichtungen, des Betriebes und der 
Verwaltung der Telegraphen. 
Ausserdem wurde der Generaldirektion der Verkehrsanstalten die unmittelbare Leitung der 
Bodensee- und Neckardampfschiffahrt übertragen. 
Nach dieser neuesten Organisation wurde sodann der Personalstand der leitenden Behörden 
neu eingerichtet. Der bisherige Direktor der Eisenbahnkommission, v. Bilfinger, übernahm das 
Direktorium der Oberrechnungskammer; die Vorstandsstelle der neuen Eisenbahnkommission wurde 
unterm 1. Januar 1859 dem Oberfinanzrat und Kanzleidirektor v. Schwarz bei dem Finanz 
ministerium; ferner die Vorstandsstelle der Eisenbahndirektion dem ebenfalls im Finanzministerium 
verwendeten Finanzrat Dillenius unter Beförderung zum Oberfinanzrat, die Führung des Telegraphen 
amts dem Oberbaurat v. Klein, seitherigem Referenten des Telegraphenwesens, übertragen. Um die 
immerhin nötige Fühlung und den Zusammenhang der beiden Eisenbahnkollegien zu erhalten, 
blieben mit dem Referat über den mechanisch-technischen Teil der Eisenbahnen Oberbaurat v. Klein, 
für den bautechnischen Oberbaurat v. Gaab und die Bauräte Morlok und Abel beauftragt, indem 
dieselben zu ordentlichen Mitgliedern und Referenten auch zugleich der Eisenbahndirektion beauf 
tragt wurden. Endlich wurden die übrigen Referenten der bisherigen Eisenbahnkommission nach 
der Natur ihrer Geschäfte je in die Eisenbahnbaukommission oder in die Eisenbahndirektion eingesetzt. 
Der so energische als rastlose Mann, der diese Organisationen beantragt und die Erbauung 
der oben verzeichneten Bahnen eingeleitet und mit grossem Geschick und Eifer betrieben; der 
insbesondere die Bahnen Reutlingen—Rottenburg; Kannstatt—Wasseralfingen; Heilbronn—Hall zur 
Durchführung geleitet, nahezu vollendet hatte, sollte aber ihre Vollendung nicht mehr erleben. 
Minister v. Knapp starb am 24. Mai 1861.
	        
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