Vorhalle des Bahnhofs in Stuttgart.
dass auf grössere Strecke die Steigung i : 125 auf 1 : 100 gesteigert und die so gewonnene hori
zontale Mehrlänge dem Bahnhof beigelegt wurde.
Diese Anordnungen wurden jedoch in anbetracht des vorgelegenen Bedürfnisses und des
immer wachsenden Verkehrs als genügend nicht erkannt, und wurden die genannten Referenten
mit einer wiederholten Bearbeitung des Bahnhofprojektes beauftragt.
Zugleich wurde auf Antrag des Direktors v. Dillenius den beiden Oberingenieuren der Baurat
Morlok als dritter Referent beigegeben; auch wurde verfügt, dass der Ausarbeitung des neuen
Planes der Besuch aller bedeutenden Bahnhöfe in Deutschland, Oesterreich, Italien, Frankreich,
Belgien, Holland 'und England durch die genannten drei Oberingenieure vorausgehen und dass
für Bearbeitung des Plans die bekannten und gewöhnlichen, oder auch ungewöhnliche Formen
und Anordnungen in Anwendung gebracht werden sollen, wenn die vorhandenen Flächen ausserdem
unzureichend sein sollten.
Die genannten Techniker, nachdem sie ihre Studienreisen vom April bis Ende September
1862 ausgeführt und das vorhandene Bedürfnis wiederholt untersucht hatten, stellten nun (1862)
in gemeinschaftlicher Arbeit ein Programm auf, welches auf andere Grundlage als desjenigen vom
Jahre 1861, nicht blos für den damaligen, sondern auch für den künftigen Verkehr Vorkehrung traf.
Die Untersuchung des Bedürfnisses ergab nach Ausscheidung des Raumes für Güter- und
Rangierdienst eine Länge der einzulegenden Personengeleise und Perrons, welche für diese Be
dürfnisse nur zur Hälfte vorhanden waren; es war unmöglich, in einer und derselben Linie die
Länge der Aufstellungsgeleise für die grösseren Personenzüge, noch weniger aber für Güterzüge zur
Benützung zu erhalten. Weil der Raum in der Breite dagegen reichlicher vorhanden war, konnte
mittels seitlicher Gruppierung zweier Reihen Wartesäle und Perrons für den Personendienst Fürsorge
getroffen werden. Zu beiden Seiten eines Mittelgangs angelegt, verschafften sie dem Personenbahnhof
die doppelte Leistungsfähigkeit einer einbündigen Anlage.