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Hiermit war die Inselform des Gesamt- und Personalbahnhofs gegeben, und derselben hatten
sich die Anordnungen für alle übrigen Dienstzweige anzugliedern. Ausgehend hiervon wurden nun
vorgesehen, neben den besagten Wartesälen im Mittelbau des Personenbahnhofs
1) zwei 229,88 Meter oder 805,50 Meter lange Hallen für den Personenverkehr. Der
nördlichen Geleisehalle war Einschränkung aufzuerlegen und zwar
2) um die ungenügende Länge des Bahnhofs zu Gunsten des Güterverkehrs zu decken
wurde geplant, das zweite Geleise der nördlichen Personenhalle OP für ein Auf
stellungsgeleise der Hauptgüterzüge in Anspruch zu nehmen, auf welchem sich
3) die von Ludwigsburg und die auf einer zu erbauenden Verbindungsbahn Stuttgart
Kannstatt ankommenden Güterzüge einzeln so lange aulhalten konnten, bis deren dienst-
thuende Lokomotive gedreht ist. Hauptsächlich aber und als eine unerlässliche Be
dingung sowohl für genügende Leistungsfähigkeit des Bahnhofs Stuttgart als für den
Gesamtgüterdienst überhaupt, wurde
4) die Wegverlegung des Güterzugs- und Rangierdienstes aus Stuttgart nach Kannstatt
und Zuffenhausen vorgesehen und
5) die Offenhaltung der Geleise P 1 , P 2 und P 3 aus Hasenberg und Ludwigsburg, P 4
und P 5 aus Kannstatt bis zu dem Güteraufstellungsgeleise der nördlichen Halle OP
verlangt.
Für rasche Abwickelung der Verkehrsbewegung behufs mindesten Aufenthalts der Wagen
und Lokomotiven wurden noch nötig erachtet
6) Herstellung eines tunnelartigen Verbindungsgangs mit Versenkung und Verbringung
der mit den Zügen ankommenden Posteffecten aus den Geleisen und einem im Bahnhof
einzurichtenden Postlokale bis unter das jenseits der Schlossstrasse gelegene Post
gebäude und in den Posthof;
7) Verwendung von Wasser- oder Dampfkraft zum Behuf lebhafter Geschäftsabwickelung
an Drehscheiben, Krahnen, Rampen, Geleisen, an den Fahrzeugen im Postgange etc.
8) Einführung zentraler Weichenanlage auf dem Bahnhof Stuttgart.
Mit Ziffer 6 war beabsichtigt, gleich nach Ankunft der Bahnzüge sämtliche Postgüter oder
Postwagen etc. aus dem Bahnhof nach dem Posthof abzustossen. Es wird keines Beweises bedürfen,
dass es nützlich ist, ein überfülltes und ausserdem zu enges Local des Bahnhofs von einem Ueber-
schuss an Lasten zu befreien und dieselben auf Räume zu übertragen, welche hierfür bestimmt
und genügend sind.
Ziffer 7. Mit Anwendung von Wasser- und Dampfkraft war bezweckt, beschleunigte Ab
wickelung von Arbeiten, welche in beengtem Raum an Krahnen, Rampen, Drehscheiben, Weichen
zu vollziehen sind, Zeitverlust und hiermit Platzmangel zu vermindern, wie das anderwärts, be
sonders in England, geschieht.
Ziffer 8. Die Einführung zentraler Weichenanlage sollte demselben Zweck wie der grösseren
Sicherheit der Züge dienen.
Hatte jetzt durch die Verdoppelung des Personenbahnhofs die Unzulänglichkeit der Bahn
hoflänge in dieser Hinsicht seine Ausgleichung gefunden, so trat jetzt erst deren Schattenseite recht
zu Tage, als der Güterverkehr in Betracht und Bearbeitung zu nehmen war.
Wegen der grösseren Länge, welche den Güterzügen vor den Personenzügen einzuräumen
ist, konnte der, den letzteren gesteckte Kreuzungspunkt zwischen den Ost- und Westbahngüterzügen
nicht auch für die Güterzüge dienen.
Erhebliche Abrückung dieser Kreuzung gen Osten war erforderlich, um die nun beschlossene
Durchziehung der Güterzüge durch den Bahnhof bewerkstelligen zu können, ohne hierfür die, anderen
Dienstzweigen dienenden Geleise in Anspruch zu nehmen, zu beschränken oder sonst zu belästigen.
Dies war aber nur möglich, wenn hierfür ein Geleisestrang der Personenhallen benutzt wurde;
und so entstand die vorerwähnte mit der \ erlegung des Güterrangierdienstes auf auswärtige Stationen