Volltext : Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

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9)  Mühlkanalbrücke  auf  dem  Bahnhof  Mergentheim,  eine  Oeffnung,  schief,  14,03  Meter
Lichtweite,  15,0  Meter  Stützweite,  Fachwerksträger,  3,724  Meter  Abstand  von  Mitte
zu  Mitte,  1,493  Meter  Höhe.  Fahrbahn  zwischen  den  Trägern.

10)  Bahnhof  Mergentheim  (Wechselbahnhof).
Derselbe  ist  1060  Meter  lang,  90  Meter  breit.  Daselbst  sind  erstellt:
ein  württ.  Verwaltungsgebäude:
zwei  Flügelbauten  .  ä  14,89  Meter  lang,  12,32  Meter  breit,

27,79

10,6

12,60
5,73
9,02

ein  Mittelbau....
eine  württ.  Lokomotivremise
  31,51
mit  Anbau  93,11
ein  gemeinschaftl.  Güterschuppen ­
  51,57
Ausserdem:
eine  badische  Wagenremise,
„  „  Lokomotivremise.
11)  Brücke  über  den  Wachbach  auf  dem  Bahnhof  Mergentheim,  eine  Oeffnung,
14,3  Meter  weit,  15,2  Meter  Stützweite  (7  Geleise),  Blechträger  3,724  Meter  Abstand
von  Mitte  zu  Mitte,  1,493  Meter  hoch.  Fahrbahn  zwischen  den  Trägern.

I"V.  Bauperiode.
Vierzehntes  Kapitel.
Rückblick  auf  die  vierte  Periode.
Wie  der  Freiherr  v.  Varnbiiler  sich  vor  und  bei  Antritt  des  Ministeriums  der  Verkehrsanstalten ­
  möglichste  Ausbreitung  des  württembergischen  Eisenbahnwesens  zum  Ziel  gesteckt,  so  ist
er  demselben  auch  eifrigst  nachgekommen  und  ebenso  durch  die  Stände  hierzu  gedrängt  worden.
Die  wohlwollende  Fürsorge  für  alle  Landesteile,  um  denselben  möglichst  gleichmässig  die
Segnungen  des  verbesserten  Verkehrsmittels  zuzuwenden,  wurde  von  ihm  jederzeit  mit  Wärme
bethätigt.  Dabei  aber  wurden  die  Beziehungen  zwischen  den  zu  verausgabenden  Baukosten  und  den
Erträgnissen  der  Bahnen  nicht  mehr  wie  in  den  ersten  Zeitabschnitten  des  Baues  auf  rechnerischem
Wege  untersucht,  weniger  in  Berücksichtigung  gezogen.  Daher  es  gekommen  ist,  dass  jenes  Wohlwollen ­
  für  alle  Landesteile,  welches  sich  selbst  auf  die  Erbauung  von  Vollbahnen  für  Lokalverkehr
erstreckte,  derartigen  Einfluss  auf  die  Rente  der  Eisenbahnen  ausübte,  dass  letztere  zur  Deckung
der  Verzinsung  des  Anlagekapitals  nicht  mehr  zureichten.  Regierung  und  Stände  haben  gewiss
alles  Recht  und  Ursache,  in  dem  ganzen  Lande  die  Bahnen  zu  verbreiten  und  auch  zu  thunlich
gleichmässiger  Verteilung  grössere  Opfer  zu  bringen,  als  es  nützlich  ist,  doch  erscheint  es  angezeigt,
hierbei  die  richtigen  Grenzen  einzuhalten  und  zu  diesem  Zwecke  von  den  Technikern  Berechnungen
anstellen  zu  lassen,  aus  denen  das  Mass  der  Opfer  jederzeit  ersehen  und  deren  Grenze  festgestellt
werden  kann.  Diese  Einschränkung  war  vielleicht  für  württembergische  Verhältnisse  etwas  bescheiden. ­
  Da  im  Jahre  1870  das  Anlagekapital  267  Millionen  Mark  betrug,  die  Rente  auf
325  Prozent  gesunken  war,  ist  es  nicht  zu  verwundern,  dass  der  bezügliche  Ausfall  einen  Schatten
            
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