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Liclitweite, die mittlere Oefl'nung 60,0 Meter Stützweite und 56,5 Meter Lichtweite,
Fachwerksträger 5,2 Meter hoch, 3,00 Meter Abstand von Mitte zu Mitte. Fahr
bahn oben.
20) Bahnhof Freudenstadt.
Derselbe hat 600 Meter Länge, 78,0 Meter grösster Breite und sind auf demselben erstellt:
ein provisor. Verwaltungsgebäude .
40,0
Meter lang, 10,1
Meter breit,
ein Güterschuppen
23,6
„ „ 12,0
33 33
eine Lokomotivremise ....
0,5
„ „ 12,0
33 33
ein Beamtenwohngebäude . . .
18,0
„ „ 12,0
33 33
ein Bedienstetenwohngebäude . .
19,6
„ „ 11,15
33 33
"V_ Bauperiode.
Achtes Kapitel.
Personal- und Organisationsänderung-en.
Unterm 12. August 1873 wurde der Minister v. Wächter auf Ansuchen seiner Dienste in
Gnaden enthoben und an seine Stelle der Justizminister v. Mittnacht ernannt, ohne dass hiermit eine
Aenderung in der Organisation oder sonst in der Verwaltung sofort eingetreten wäre.
Erst unterm 28. Juli 1875 erschien eine Königl. Verordnung, w'omit eine kollegialisch
gebildete technisch administrative Zentralverwaltungsbehörde, die Generaldirektion der Königl. Ver
kehrsanstalten, mit den 4 Unterabteilungen: 1) Eisenbahnbaukommission, 2) Eisenbahndirektion,
3) Postdirektion und 4) Telegraphendirektion eingesetzt wurde. Zum Generaldirektor wurde
v. Dillenius bestellt und mit weitgehenden Befugnissen versehen. Er war mit grossem Eifer bemüht,
seine Aufgabe zu lösen. Durch eifrigen Büreaudienst, durch jedesmaligen Besuch der Sitzungen in
den beiden Kollegien etc. hat er nützlichste Einwirkung auf die Geschäfte der Eisenbahnverwaltung,
insbesondere auf die Leistungen und die Zuverlässigkeit der Beamten ausgeübt.
Etwas ungewöhnlich und wohl erstmals in Württemberg war es, dass ein Generaldirektor
mit solch ungewöhnlichen Machtbefugnissen bei unverantwortlicher Stellung ausgestattet wurde,
und dass einem Kollegienvorstand, wie hier dem Generaldirektor v. Dillenius es gestattet war, neben
den Audienzen des leitenden Ministers allwöchentlichen Vortrag über Verkehrsangelegenheiten bei
dem Könige halten zu dürfen.
Es scheint auch, dass nach einiger Zeit jener Dualismus weniger zweckdienlich und konsti
tutionell erschien, auch vielleicht zu einzelnen Unregelmässigkeiten Anlass gab. Im Jahr 1881
wurde eine neue Organisation von dem Minister und dem administrativen und rechtskundigen
Referenten vorbereitet und sodann nach einzelnen Vorbesprechungen, zu denen übrigens die tech
nischen Mitglieder der Eisenbahnkollegien nicht beigezogen waren, zum Abschluss gebracht, und
hierauf durch Königl. Entschliessung vom 20. März 1881 sanktioniert und in Wirkung gesetzt.
Hauptgegenstand dieser Organisation ist die Zusammenlegung der Eisenbahnbau- und Betriebs
verwaltung, wie dieselben vor dem Jahre 1858 vereinigt mit den Rechten und Pflichten eines Landes
kollegiums ausgestattet und dem jeweiligen Minister der Finanzen unmittelbar untergeordnet war.
Aus Frankreich stammend, wo sie unter dem Namen Präfektensystem bekannt ist, dann
auch nach Preussen übergegangen, ist sie dort in Beamtenkreisen mit dem Namen Spitzensystem
belegt und hat eine Einrichtung, welche dem Minister viele Sorgen und Mühen auferlegt. Die
bezügliche Verwaltungsweise mag gute Früchte tragen, wenn diese Vorstände neben allgemeinen