Full text: Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

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Ausweichen eines grössten Landfuhrwerks von 3,0 Meter Breite bei Anwesenheit des Bahnzugs. 
Beitragspflicht der Gemeinde Schramberg handelte. Doch wurden diese Differenzen beglichen und 
eine Vereinbarung mit der Gemeinde zustandegebracht. Von der Königl. Eisenbahnverwaltung 
wurden nun Bestimmungen festgestellt, unter welchen der Bau zu vollziehen wäre. Es wurden 
Vorschriften erteilt: 
1) Die Fahrgeschwindigkeit der Züge soll höchstens 15 Kilometer pro Stunde betragen. 
Sodann soll 
2) die Krümmung der Bahn 100 Meter, 
3) die Steigung 1:70 Meter im Maximum nicht übersteigen; 
4) die fast durchweg nur 6 Meter, also für Strassen- und Bahnverkehr zu schmal angelegte 
Staatsstrasse soll um 2,3 Meter, also auf eine gesamte Breite von 8,3 Meter verbreitert 
werden (s. o.). Von dieser Breite haben 6 Meter für den gewöhnlichen Verkehr der 
Fuhrwerke zu dienen. Wie das Ausweichen grösserer Lastwagen unter sich und mit 
den Bahnzügen vorgesehen, ist in beigegebener Skizze gezeigt; 
5) das Betriebsmaterial inkl. Lokomotive soll auf die Schienen einen grösseren Druck als 
8700 Kilogramm pro Achse nicht ausüben; 
6) für die unmittelbare Aufnahme dieser Belastung soll das Hartwichsystem in Anwendung 
gebracht, und 
7) soll die Schiene an ihren Enden durch Querschwellen nach dem System Vautherin ihre 
Unterstützung erhalten; 
8) im übrigen solle gesorgt werden, dass Ober- und Unterbau möglichst gleichmässige 
Unterstützung erhalten; 
9) endlich sollen die aus Steinmaterial bestehenden Unterlagen unter den Schienen und 
unter den Querschwellen zugleich für Ableitung der Tagwasser benützt; es soll 
10) in den Ortschaften und an sonst frequenten, schmalen Stellen, wo eine Erhöhung der 
Bahn über die Strasse sonst unthunlich ist, soll die an die Strasse angrenzende Schiene 
mit einer eisernen Spurrinne versehen und ins Niveau der Strassenebene verlegt werden.
	        

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