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Nunmehr erteilte die Königl. württembergische Strassenbauverwaltung dem Plane und der
Mitbenützung der Strasse auf Grund der ihr übergebenen Pläne ihre Zustimmung und übergab sie,
nach erfolgter ständischer Zustimmung zu dem Projekte, an die Grossherzogi. badische Regierung,
ihre frühere Geneigtheit zu Ueberlassung ihres Teils der Staatsstrasse zu gedachtem Zweck voraus
setzend und dieselbe erbittend. Dort aber wurden die Ansprüche einem dortigen Strassenbau-
techniker in Behandlung übergeben, welcher die Formen der Strasse derart einer Veränderung unter
zog, dass die Vorteile der Mitverwendung derselben für die Eisenbahn erheblich vermindert wären,
und unter diesen Umständen ist die württembergische Regierung voraussichtlich veranlasst, untef
Absehen von der grossherzogl. badischen wie auch von der königl. württembergischen Strasse, eine
selbständige Sekundärbahn herzustellen, zumal hiermit die Unliebsamkeit gemeinschaftlicher Ver
waltung eines und desselben Objekts aufgehoben wird.
~VT_ Bauperiode.
Siebentes Kapitel.
Eintreten in die Erbauung weiterer Bahnen.
Wie der Minister mit Beginn der VI. Periode der Erbauung von Sekundärbahnen in
Württemberg Eingang verschaffte und hiermit der Befriedigung eines längst gefühlten Bedürfnisses
Rechnung trug, so wurde auch von ihm die Erbauung von Ergänzungsbauten in Oberschwaben:
a) Leutkirch—Memmingen,
b) Hergaz—Wangen,
c) Sigmaringen—Tuttlingen
eingeleitet.
Schon zur Zeit der Erbauung der Allgäubahnen waren Regierung und Stände bestrebt, diese
Lücken auszufüllen, und es wären hiermit Vorteile, wie für das eigene Land, so auch für die
Nachbarstaaten verbunden gewesen. Doch war Verständigung über die zu vereinbarenden An
schlüsse damals nicht zu erzielen. Neuerdings kamen dieselben zustande, als die militärischen
Interessen Einfluss übten, die Erbauung besagter Teilstrecken als unabweisliches Bedürfnis erkannt
und als für diesen Zweck die Herstellung eines Doppelgeleises von der württembergisch-bayrischen
Landesgrenze bei Krailsheim über Weinsberg nach Bretten von der Reichsregierung gefordert und
hierfür von ihr ebenso wie für Erbauung der Bahn Sigmaringen—Tuttlingen 80 Proz. Beitrag zu
den Baukosten verwilligt wurden, während für Hergaz—Wangen und Leutkirch—Memmingen aber
ein Beitrag von seiten der Reichsregierung nicht geleistet wird.
Nachdem jene weiteren Bahnlinien den Ständen des Königreichs vorgelegt, von denselben
geprüft und genehmigt waren, wurden sie der Ausführung zugeleitet, welche nun der Vollendung
nahegerückt ist.
Ueber die baulichen Verhältnisse der genannten Bahnen ist hier hervorzuheben, dass den
selben in der Vorlage der Regierung an die Stände eingehende Beschreibung und Feststellung ihrer
Richtung nicht gegeben, dass meist noch eingehendere Untersuchung über Feststellung der besten
Baulinie Vorbehalten ist, und so können denn auch genauere Angaben über die Bauformen und
die auf jenen Bahnen zu erstellenden Bauwerke nicht gemacht, es kann nur bezüglich der geplan
ten Bahn Wangen — Hergaz — Leutkirch — Memmingen mitgeteilt werden, dass dieselbe eine
nähere Verbindung als jene über Kempten und Immenstadt zwischen dem Bodensee einer-, Buchloe
und München anderseits bilden, und beide als Vollbahnen; dass Wangen—Hergaz mit 5,25 Kilo
meter Länge, wovon 2,2 Kilometer in Württemberg, Leutkirch—Memmingen mit 30,3 Kilometer