Volltext : Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

durch  höhere  als  die  berechneten  Einnahmen  auf  130000  fl.  abgemindert  werden  könne,  und  im
Hinblick  auf  die  volkswirtschaftlichen  und  die  höheren  Verkehrsinteressen,  übte  das  berechnete  Defizit
keinen  Einfluss  auf  den  Ministerialantrag  aus.
Die  Königliche  Regierung  entfernte  sich  trotz  dieses  Ausfalls  aus  der  Staatskasse  von  dem
Verfolg  ihrer  Pläne  und  von  der  Ansicht  nicht,  dass  die  Ausführung  eines  Systems  von  Eisenbahnen
in  der  angezeigten  Richtung  und  Ausdehnung,  Aufgabe  der  Staatsverwaltung  sei  und  im  Wege  eines
unmittelbaren  Staatsunternehmens  zu  geschehen  habe.
Mit  Bestimmtheit  gab  sie  letzterer  Anschauung  mit  dem  Beifügen  Ausdruck,  dass  die
Ausführung  der  Hauptbahnen  durch  Private  in  keiner  Hinsicht  zu  empfehlen  sei,  weil  Privatunternehmer ­
  nicht  das  allgemeine,  sondern  nur  ihr  persönliches  Interesse  berücksichtigen;  weil  bei  der
Ausführung  der  Eisenbahnen  durch  Private  viele  Mühen  und  Sorgen  der  Regierung,  u.  a.  die  Verhandlungen ­
  mit  auswärtigen  Staaten  doch  verbliebe;  weil  der  Staat  für  die  Ausführungen  und  den
Betrieb  der  Bahnen  in  günstigerer  Lage  sei  als  Privatunternehmer;  sofern  er  eintretenden  Falles  Unterstützung ­
  doch  leisten  müsste,  ohne  dass  er  auf  Besserung  der  Verhältnisse  eben  so  einwirken  könne
wie  bei  der  Selbstverwaltung,  und  weil  endlich  für  Ausführung  von  Lokalbahnen  der  Privatindustrie
ein  weites  Feld  jedenfalls  offen  erhalten  bleibe.  Von  jetzt  an  war  für  alle  Hauptbahnen  die  Ausführung
durch  den  Staat  feststehende  Bestimmung.  Als  später  über  einige  Zeit,  nachdem  scheinbar  günstige
Offerte  des  Bankhauses  Magnus  in  Berlin  u.  a.  eingekommen  waren,  das  Ministerium  bezüglich
dieser  Frage  in  Zweifel  und  ins  Schwanken  zu  geraten  schien,  war  es  König  Wilhelm,  der  den
Staatsbau  mit  Festigkeit  aufrecht  erhielt.  In  weiterer  Erörterung  bespricht  der  Ministerialvortrag  noch
die  Frage,  welche  Bahnen  zuerst  gebaut  werden  sollen.  Hiefür  wurde  eine  von  Ludwigsburg  nach
Esslingen  anzulegende  sogen.  Zentralbahn  ins  Auge  gefasst.  Weil  dieselbe  aber  noch  nicht  festgestellt
war,  sollte  dies  nachträglich  von  seiten  der  Regierung,  jedoch  erst  nach  vorheriger  Vernehmung  eines
weiteren  mit  dem  Eisenbahnbau  praktisch  vertrauten  und  bewährten  fremden  Technikers  geschehen.
Die  schon  in  der  nächsten  Finanzperiode  zu  beginnende  Ausführung  dieser  Zentralbahn
war  in  den  vorhandenen  Ueberschlägen  mit  31722600.  21  kr.  beziffert.  Zugleich  war  der  Vorlage
der  Entwurf  eines  Gesetzes  beigegeben,  welcher  Aufbringung  der  Mittel  zu  dem  in  der  Finanzperiode
von  1842—45  auszuführenden  Eisenbahnbau  nebst  Motiven  zum  Gegenstand  hatte.
Mit  diesem  Vortrage  und  Gesetzesentwurf  hatten  sich  nun  die  Stände  zu  befassen.

X.  Bauperiode.
Sechstes  Kapitel.
Ständische  Beratung  der  Eisenbahnvorlage.
Die  umsichtige  und  gründliche  Behandlung  des  Gegenstands,  die  richtige  Beurteilung
aller  einschlägigen  Verhältnisse  sowie  die  Anträge  der  Regierung  fanden  bei  den  Ständen  allseitige
Anerkennung.  Dieselbe  kam  zunächst  zum  Ausdruck  durch  sorgfältigste  Prüfung  und  Bearbeitung
der  Vorlage.  Die  Referenten  in  der  I.  Kammer:  Hofkammerpräsident  v.  Gärttner  und  Freiherr
v.  Holzschuer,  in  der  II.  Kammer:  Direktor  von  Werner,  Kaufmann  Dörtenbach,  Fabrikant  Deffner
haben  mit  grossem  Eifer  und  dankenswerter  Gründlichkeit  ihrer  Berichterstattung  sich  unterzogen,
und  sämtliche  Mitglieder  der  Kammer  waren  bestrebt,  die  Einwirkung  der  Eisenbahnen  nicht  nur
auf  den  Verkehr  im  allgemeinen,  sondern  auf  sämtliche  Nebenbeziehungen  desselben  und  auf  jegliche ­
  Landesinteressen  zu  untersuchen  und  zur  Verhandlung  zu  stellen.
Insbesondere  waren  sämtliche  Abgeordneten  bemüht,  etwaige  mit  dem  Eisenbahnbau  sich
einstellende  Härten  für  die  Bevölkerung  der,  mit  Eisenbahnen  nicht  bedachten  Landesteile  abzuwenden
oder  zu  mildern.
            
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