Full text: Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

durch höhere als die berechneten Einnahmen auf 130000 fl. abgemindert werden könne, und im 
Hinblick auf die volkswirtschaftlichen und die höheren Verkehrsinteressen, übte das berechnete Defizit 
keinen Einfluss auf den Ministerialantrag aus. 
Die Königliche Regierung entfernte sich trotz dieses Ausfalls aus der Staatskasse von dem 
Verfolg ihrer Pläne und von der Ansicht nicht, dass die Ausführung eines Systems von Eisenbahnen 
in der angezeigten Richtung und Ausdehnung, Aufgabe der Staatsverwaltung sei und im Wege eines 
unmittelbaren Staatsunternehmens zu geschehen habe. 
Mit Bestimmtheit gab sie letzterer Anschauung mit dem Beifügen Ausdruck, dass die 
Ausführung der Hauptbahnen durch Private in keiner Hinsicht zu empfehlen sei, weil Privatunter 
nehmer nicht das allgemeine, sondern nur ihr persönliches Interesse berücksichtigen; weil bei der 
Ausführung der Eisenbahnen durch Private viele Mühen und Sorgen der Regierung, u. a. die Ver 
handlungen mit auswärtigen Staaten doch verbliebe; weil der Staat für die Ausführungen und den 
Betrieb der Bahnen in günstigerer Lage sei als Privatunternehmer; sofern er eintretenden Falles Unter 
stützung doch leisten müsste, ohne dass er auf Besserung der Verhältnisse eben so einwirken könne 
wie bei der Selbstverwaltung, und weil endlich für Ausführung von Lokalbahnen der Privatindustrie 
ein weites Feld jedenfalls offen erhalten bleibe. Von jetzt an war für alle Hauptbahnen die Ausführung 
durch den Staat feststehende Bestimmung. Als später über einige Zeit, nachdem scheinbar günstige 
Offerte des Bankhauses Magnus in Berlin u. a. eingekommen waren, das Ministerium bezüglich 
dieser Frage in Zweifel und ins Schwanken zu geraten schien, war es König Wilhelm, der den 
Staatsbau mit Festigkeit aufrecht erhielt. In weiterer Erörterung bespricht der Ministerialvortrag noch 
die Frage, welche Bahnen zuerst gebaut werden sollen. Hiefür wurde eine von Ludwigsburg nach 
Esslingen anzulegende sogen. Zentralbahn ins Auge gefasst. Weil dieselbe aber noch nicht festgestellt 
war, sollte dies nachträglich von seiten der Regierung, jedoch erst nach vorheriger Vernehmung eines 
weiteren mit dem Eisenbahnbau praktisch vertrauten und bewährten fremden Technikers geschehen. 
Die schon in der nächsten Finanzperiode zu beginnende Ausführung dieser Zentralbahn 
war in den vorhandenen Ueberschlägen mit 31722600. 21 kr. beziffert. Zugleich war der Vorlage 
der Entwurf eines Gesetzes beigegeben, welcher Aufbringung der Mittel zu dem in der Finanzperiode 
von 1842—45 auszuführenden Eisenbahnbau nebst Motiven zum Gegenstand hatte. 
Mit diesem Vortrage und Gesetzesentwurf hatten sich nun die Stände zu befassen. 
X. Bauperiode. 
Sechstes Kapitel. 
Ständische Beratung der Eisenbahnvorlage. 
Die umsichtige und gründliche Behandlung des Gegenstands, die richtige Beurteilung 
aller einschlägigen Verhältnisse sowie die Anträge der Regierung fanden bei den Ständen allseitige 
Anerkennung. Dieselbe kam zunächst zum Ausdruck durch sorgfältigste Prüfung und Bearbeitung 
der Vorlage. Die Referenten in der I. Kammer: Hofkammerpräsident v. Gärttner und Freiherr 
v. Holzschuer, in der II. Kammer: Direktor von Werner, Kaufmann Dörtenbach, Fabrikant Deffner 
haben mit grossem Eifer und dankenswerter Gründlichkeit ihrer Berichterstattung sich unterzogen, 
und sämtliche Mitglieder der Kammer waren bestrebt, die Einwirkung der Eisenbahnen nicht nur 
auf den Verkehr im allgemeinen, sondern auf sämtliche Nebenbeziehungen desselben und auf jeg 
liche Landesinteressen zu untersuchen und zur Verhandlung zu stellen. 
Insbesondere waren sämtliche Abgeordneten bemüht, etwaige mit dem Eisenbahnbau sich 
einstellende Härten für die Bevölkerung der, mit Eisenbahnen nicht bedachten Landesteile abzuwenden 
oder zu mildern.
	        
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