Full text: Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

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Um deren Interessen und dem Eisenbahnwesen selbst allseitig gerecht zu werden, ist wohl 
alles, was über die Eisenbahnen aller Kategorien, insbesondere über die mit Pferden, mit stehenden 
Maschinen und Lokomotiven zu betreibenden Eisenbahnen immer erörtert werden konnte, zur Ver 
handlung gestanden. Ueberall wurde während der ständischen Verhandlungen erkannt, wie die 
Regierungsvorlage wohlbegründet und wohlüberlegt sei. Nur in einer Hinsicht bestand Meinungs 
verschiedenheit. 
Die Regierung hatte erklärt, wie Zusammenlegung des Binnen- und Durchgangsverkehrs 
zweckmässigste Anlageform für die Bahnen Württembergs bilde, und hiedurch beste Erträgnisse erwirkt 
werden können, wogegen die II. Kammer durch ihren sonst wohlunterrichteten und umsichtigen 
Berichterstatter Werner unter — übrigens unzutreffender — Berufung auf Erfahrungen beim Betrieb 
belgischer Bahnen in den Verhandlungen und Protokollen erklärt hatte, dass in erster Linie der 
Lokalverkehr nützliche Dienste leiste und beim Eisenbahnbau zu berücksichtigen sei. 
Diese abweichende Ansicht, indem sie wohl den Anschauungen der Regierung, nicht aber 
auch ihren Anträgen entgegenstand, hatte zunächst keine praktischen Folgen; solche traten erst 
später mit Wirkung auf die Erträgnisse der Eisenbahnen zu Tage und sind lediglich mit Rücksicht 
auf spätere Verhandlungen über diese Frage und dieselben einleitend, hier zu erwähnen. 
Schliesslich war das Ergebnis der ständischen Verhandlungen vollständige Einigung der 
Kammern unter sich und mit der Regierung, nachdem letztere einzelnen Wünschen entgegengekommen 
war, u. a. zugestanden hatte, dass nur die Bahn Bruchsal—Ulm zweispurig, alle übrigen ein 
spurig gebaut und dass mit Ausnahme von Stuttgart—Kannstatt auch jene Westostbahn nur mit 
einem Geleise belegt, die Erbauung und Erhaltung weiterer Staatsstrassen in entlegeneren Bezirken 
auf Grund zu exigierender Staatsmittel eingeleitet, und dass noch weitere Erhebungen über einzelne 
Bahnen vorgenommen, auch eine technisch-administrative Kommission für Behandlung des Baues 
und Betriebs der Eisenbahnen bestellt und für die Ausführung ein bewährter fremder Techniker 
berufen werden solle. Die bisher gefassten, einer Adresse an den Königl. Geheimrat beigegebenen 
Beschlüsse der Ständeversammlung vom 22. März 1843 und der Inhalt des bezüglichen Königl. 
Sanktionsreskripts lauten: 
I. Bauperiode. 
Siebentes Kapitel. 
Beschlüsse der Ständeversammlung zu dem Gesetzesentwurfe in Betreff des Baues von Eisenbahnen. 
§ 1. 
Die auf Staatskosten zu bauenden Eisenbahnen sollen den Mittelpunkt des Landes, Stuttgart 
und Kannstatt, auf der einen Seite durch das Filsthal mit Ulm, Biberach, Ravensburg und Friedrichs 
hafen, auf der anderen Seite mit der westlichen Landesgrenze, sowie in nördlicher Richtung mit 
Heilbronn verbinden. 
§ 2. 
Für die erleichterte Verbindung der entlegenen Bezirke teils unter sich, teils mit den Eisen 
bahnen, ist durch Kunststrassen zu sorgen. Zu diesem Zwecke sollen diejenigen dieser Verbindungs 
strassen, welche einen grösseren, von mehreren andern Strassen oder mehreren Bezirken zusammen 
treffenden Verkehr zu fördern, oder mit der Eisenbahn zu vermitteln geeignet sind, in die Ver 
waltung des Staates übernommen oder auf Kosten des Staates gebaut werden. 
§ 3- 
An dem Aufwande für die auf Kosten des Staates zu bauenden Eisenbahnen sollen auf das 
Grundstocksvermögen des Staates die Kaufschillinge für die Bauplätze der zu den Staatseisenbahnen 
notwendigen Gebäude und für die Grundflächen zu den Bahnhöfen übernommen werden.
	        
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