Full text: Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

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I. BsLaa.pei*iod.e_ 
Achtes Kapitel. 
Königl. Sanktions-Reskript auf die Beschlüsse der Ständeversammlung zu dem Entwürfe des 
Eisenbahngesetzes. 
(Zum Protokoll CLXXIX. vom 4. April 184s.) 
Wilhelm von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Liebe Getreue! 
Auf eure unterthänigste Eingabe vom 22. März 1843 in Betreff des Gesetzes über Anlegung 
von Eisenbahnen, geben Wir euch gnädigst zu erkennen, dass Wir euren Beschlüssen, welche ihr 
mit jener Eingabe vorgelegt habt, Unsere Genehmigung erteilt und Unsere Ministerien des Innern 
und der Finanzen beauftragt haben, das hiernach zu redigierende Gesetz Uns zur Vollziehung vorzulegen. 
Die Bestimmungen über den Punkt 5 eurer Beschlüsse, wodurch Modifikationen in dem Staats 
schuldenstatute eintreten, werden Wir in einem abgesonderten Gesetze hiernächst verkündigen lassen. 
Auf die in eurer Eingabe vorgetragenen Bitten und Wünsche werden Wir, soviel die 
Erleichterung der Verbindung mit den entlegeneren Bezirken des Landes betrifft, diesfalls nähere 
Ermittelung anordnen und nach dem Ergebnisse das Weitere an euch bringen lassen. 
Die Niedersetzung einer eigenen technisch-administrativen Kommission für den Bau und 
den Betrieb der Eisenbahnen liegt in Unserer Absicht, und, so wie schon bisher versucht worden 
ist, für die Ausführung einen ganz bewährten fremden Techniker anzustellen, so werden Wir die 
auf diesen Zweck gerichteten Bemühungen fernerhin fortsetzen lassen. 
Auch die übrigen von euch vorgetragenen Bitten und Wünsche werden Wir in Erwägung 
ziehen und, soviel die Umstände es nur gestatten, zu berücksichtigen geneigt sein, wonach Wir 
Unserem Ministerium des Innern bereits Weisung haben zugehen lassen. 
Wir verbleiben euch mit Unserer Königlichen Huld stets wohl beigethan. 
Stuttgart, im Königl. Geheimrate, den 3. April 1843. 
Auf Seiner Königlichen Majestät besonderen Befehl: 
MAUCLER. 
I. Bauperiode. 
Neuntes Kapitel. 
Berufung des Professors Vignoles, Aufstellung und Thätigkelt der Eisenbahnkommission. 
Durch obige Königl. Entschliessung war nun das Ministerium des Innern zunächst zu der 
Berufung eines, im Eisenbahnbau erfahrenen und bewährten weiteren Technikers veranlasst, und es 
hat auf Grund eingezogener Erkundigungen und Anfragen den Professor und Zivilingenieur Charles 
Vignoles in London berufen. Einer gleichzeitig ergangenen allerhöchsten Weisung zufolge wurde 
auch von dem Königl, Ministerium des Innern die Bestellung einer Eisenbahnkommission eingeleitet 
und nach erhaltener Königl. Genehmigung unterm 15. Juni 1843 in Wirksamkeit gesetzt. Dieselbe 
bestand aus dem Direktor v. Köstlin als Vorstand, von welchem schon bisher im Ministerium wich 
tigste Aufgaben, auch über das Eisenbahnwesen behandelt worden waren; aus dem Oberregierungsrat
	        

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