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Auf dieser Bahn wurden die Maximalvisiere i: 200 Kannstatt—Göppingen,
1:100 Göppingen—Geislingen und Amstetten—Beimerstetten,
1:45 Geislingen—Amstetten und Beimerstetten—Ulm
angewendet und es wurde dieser Anlage entsprechend rationeller Betrieb vorgesehen, wie er hier
nach beschrieben ist.
Indem wir den Betrieb auf dieser Strecke hienach zur Betrachtung stellen, beabsichtigen
wir durch ein Beispiel die vorstehende Anordnung unter Heranziehung der Zugkraft unserer heu
tigen Lokomotiven zu erläutern.
Auf der Bahn Kannstatt—Ulm werden jene Visiergruppen in folgender Weise ausgenützt:
Auf Steigung 1:200 (Stuttgart—Göppingen) zieht die Güterzugslokomotive E 80 Achsen.
Auf Steigungen 1:100 zwischen Göppingen—Geislingen und Amstetten—Ulm fördert die
selbe Lokomotive E wenn sie mit der in Göppingen stehenden Personenzugsmaschine D zusammen
benützt wird, 52-f-28 = 8o Achsen. Auf der Strecke 1:45 Geislingen—Amstetten schleppen die
hiehergelangte Güterzugsmaschine E und Personenzugsmaschine D mit der in Geislingen stehenden
Güterzugsmaschine F 26-j-20-j~36 also zusammen 82 Achsen.
Die Güterzugslokomotive F wird nicht weiter benützt als von Geislingen nach Amstetten.
Hierauf fährt sie nach Geislingen zurück, während Maschinen E und D den Weg nach Ulm
mit 1:100 (wie von Göppingen nach Geislingen) fortsetzen, und ebenso (mit Nachschub zwischen
Ulm und Beimerstetten) nach Göppingen zurückkehren.
Selbstredend für andere Strecken veränderte Kombinationen.
Für Behandlung der Vorarbeiten wurde noch weiter bestimmt, dass alle auf Grund der gene
rellen Projekte vorzunehmenden Kostenvoranschläge in gewöhnlichen Fällen mittelst Schätzung nach
einem, auf Erfahrungen gestützten Schema gefertigt werden dürfen, dagegen in schwierigen Fällen
einer speziellen Baukostenrechnung, und nach Umständen auch einer Berechnung des künftigen
Reinertrags unterzogen werden müssen.
Wo insbesondere konkurrierende Transitbahnen zur Auswahl standen, war vorgeschrieben,
dieselben nicht nur an die eingerechneten Bau- und Betriebskosten und die Rentabilität anzulehnen,
sondern auch nach den kürzesten Entfernungen zwischen den Hauptverkehrsplätzen in Betracht und
Berechnung zu ziehen und zu diesem Zweck neben und ausser den vorbesagten Erhebungen
richtige Distanztabellen über alle wichtigeren bestehenden und künftigen Bahnen einzurechnen, in
Verzeichnisse zu bringen, dieselben evident zu erhalten und zu benützen.
Wir werden an geeigneter Stelle ein paar Beispiele beistellen, wie in der I. Periode Konkurrenz
linien in Vergleichung und zur Wahl gestellt wurden.
Hiezu geben Gelegenheit und Anlass: die Vergleichung dreier Konkurrenzprojekte über die
sogenannte Zentralbahn (der Strecken Ludwigsburg—Esslingen) und wiederum die Konkurrenzfrage
der Fils- und Remsbahn.
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Elftes Kapitel.
Vorschriften für die Bearbeitung von detaillierten Plänen und Uebersehlägen und für Bauausführung.
Für die Bearbeitung von detaillierten Plänen und Uebersehlägen und für Bauführung war
angeordnet, dieselbe den genehmigten generellen Vorarbeiten anzupassen, sodann war bestimmt,
gründliche Untersuchungen für Detailbearbeitung der Pläne und Voranschläge, sowohl über die
Höhenlage als über die Beschaffenheit des Baugrundes durch Nivellements und durch Oeffnung von
Baugruben; weiterhin durch Erhebungen der höchsten Wasserstände mittelst Aufnahme von Hoch-