Full text: Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

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Auf dieser Bahn wurden die Maximalvisiere i: 200 Kannstatt—Göppingen, 
1:100 Göppingen—Geislingen und Amstetten—Beimerstetten, 
1:45 Geislingen—Amstetten und Beimerstetten—Ulm 
angewendet und es wurde dieser Anlage entsprechend rationeller Betrieb vorgesehen, wie er hier 
nach beschrieben ist. 
Indem wir den Betrieb auf dieser Strecke hienach zur Betrachtung stellen, beabsichtigen 
wir durch ein Beispiel die vorstehende Anordnung unter Heranziehung der Zugkraft unserer heu 
tigen Lokomotiven zu erläutern. 
Auf der Bahn Kannstatt—Ulm werden jene Visiergruppen in folgender Weise ausgenützt: 
Auf Steigung 1:200 (Stuttgart—Göppingen) zieht die Güterzugslokomotive E 80 Achsen. 
Auf Steigungen 1:100 zwischen Göppingen—Geislingen und Amstetten—Ulm fördert die 
selbe Lokomotive E wenn sie mit der in Göppingen stehenden Personenzugsmaschine D zusammen 
benützt wird, 52-f-28 = 8o Achsen. Auf der Strecke 1:45 Geislingen—Amstetten schleppen die 
hiehergelangte Güterzugsmaschine E und Personenzugsmaschine D mit der in Geislingen stehenden 
Güterzugsmaschine F 26-j-20-j~36 also zusammen 82 Achsen. 
Die Güterzugslokomotive F wird nicht weiter benützt als von Geislingen nach Amstetten. 
Hierauf fährt sie nach Geislingen zurück, während Maschinen E und D den Weg nach Ulm 
mit 1:100 (wie von Göppingen nach Geislingen) fortsetzen, und ebenso (mit Nachschub zwischen 
Ulm und Beimerstetten) nach Göppingen zurückkehren. 
Selbstredend für andere Strecken veränderte Kombinationen. 
Für Behandlung der Vorarbeiten wurde noch weiter bestimmt, dass alle auf Grund der gene 
rellen Projekte vorzunehmenden Kostenvoranschläge in gewöhnlichen Fällen mittelst Schätzung nach 
einem, auf Erfahrungen gestützten Schema gefertigt werden dürfen, dagegen in schwierigen Fällen 
einer speziellen Baukostenrechnung, und nach Umständen auch einer Berechnung des künftigen 
Reinertrags unterzogen werden müssen. 
Wo insbesondere konkurrierende Transitbahnen zur Auswahl standen, war vorgeschrieben, 
dieselben nicht nur an die eingerechneten Bau- und Betriebskosten und die Rentabilität anzulehnen, 
sondern auch nach den kürzesten Entfernungen zwischen den Hauptverkehrsplätzen in Betracht und 
Berechnung zu ziehen und zu diesem Zweck neben und ausser den vorbesagten Erhebungen 
richtige Distanztabellen über alle wichtigeren bestehenden und künftigen Bahnen einzurechnen, in 
Verzeichnisse zu bringen, dieselben evident zu erhalten und zu benützen. 
Wir werden an geeigneter Stelle ein paar Beispiele beistellen, wie in der I. Periode Konkurrenz 
linien in Vergleichung und zur Wahl gestellt wurden. 
Hiezu geben Gelegenheit und Anlass: die Vergleichung dreier Konkurrenzprojekte über die 
sogenannte Zentralbahn (der Strecken Ludwigsburg—Esslingen) und wiederum die Konkurrenzfrage 
der Fils- und Remsbahn. 
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Elftes Kapitel. 
Vorschriften für die Bearbeitung von detaillierten Plänen und Uebersehlägen und für Bauausführung. 
Für die Bearbeitung von detaillierten Plänen und Uebersehlägen und für Bauführung war 
angeordnet, dieselbe den genehmigten generellen Vorarbeiten anzupassen, sodann war bestimmt, 
gründliche Untersuchungen für Detailbearbeitung der Pläne und Voranschläge, sowohl über die 
Höhenlage als über die Beschaffenheit des Baugrundes durch Nivellements und durch Oeffnung von 
Baugruben; weiterhin durch Erhebungen der höchsten Wasserstände mittelst Aufnahme von Hoch-
	        

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