Volltext : Die Königlich Württembergischen Staatseisenbahnen

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wasserstandsmarken,  oder  durch  Einrechnung  derselben  nach  bekannten  Niederschlagsmengen  und
Gefällen  der  betreffenden  Gewässer  vorausgehen  zu  lassen.
Diese  weiteren  Erhebungen  waren  nun  mit  den  generellen  Projekten  zusammenzufassen,
mit  Auftrag  von  Längen-,  Quer-  und  geognostischen  Profilen  zu  vervollständigen,  um  mit  diesen
und  sonst  geeigneten  Mitteln  die  generell  festgestellte  Bahnrichtung  und  Einzelbauwerke  im  Detail
durchzubilden,  um  den  Projekten  sichere  Grundlage  zu  schaffen.
Waren  ferner  auf  örtliche  Verhältnisse  hin  die  Preise  aller  Löhne,  Materialien  etc.  ausgemittelt,
um  richtige  Ueberschläge  fertigen  und  vertrauenswerte  Akkorde  abschliessen  zu  können,  so  war  die
Anfertigung  dieser  Ueberschläge  vorzunehmen.  Waren  sodann  auf  Grund  der  gefertigten  Pläne  und
Kostenberechnungen  sorgfältigste  Bearbeitungen  der  Akkordbestimmungen  gefertigt,  so  hatte  entsprechende ­
  Vorlage  aller  gefertigten  Vorarbeiten  an  die  höheren  Instanzen  und  hatte  nach  Genehmigung
durch  dieselben  deren  Rückgabe  an  die  Bauämter  zur  Verakkordierung  der  Arbeiten  und  zu  Ausführung ­
  des  Baues  zu  erfolgen.
Die  Vorschriften  für  Behandlung  der  Detailpläne  und  Ueberschläge,  die  Verakkordierung
und  Ausführung  der  Bauarbeiten  nach  den  detaillierten  Plänen  waren  dem  rühmlich  bekannten  Verfahren ­
  in  Württemberg  früherer  Zeit  nachgebildet.  Hierauf  wurde  mit  Akkordsverhandlungen  allen
befähigten  bemittelten  und  sonst  zuverlässigen  Handwerkern  Gelegenheit  geboten,  an  der  Bauausführung
sich  zu  beteiligen.  Die  Beteiligung  wurde  im  Wege  des  Abstreichs  oder  der  Submission  eingeleitet.
Für  die  Ausführung  selbst  waren  Vorschriften  erteilt,  wonach  die,  den  Akkorden  zu  Grunde
gelegten  Ueberschläge  und  Akkordsbedingungen  unbedingt  und  in  der  Art  massgebend  waren,  dass
von  ihnen  nur  in  ganz  besonderen  Fällen  und  nur  mit  Genehmigung  des  Ministeriums,  welchem  auch
die  Entscheidung  über  den  Zuschlag  der  Akkorde  an  die  betreffenden  Unternehmer  Vorbehalten
war,  abgewichen  werden  durfte.  An  den  Akkordspreisen  war  nach  jenen  Vorschriften  in  der  Regel
auch  bei  den  Schlussabrechnungen  festzuhalten.  Nur  in  Fällen,  wo  infolge  für  ihn  ungünstige
bei  der  Verakkordierung  nicht  vorausgesehener  Umstände,  Beschädigungen  des  Unternehmens,  eingetreten ­
  waren,  sollte  billige  Entschädigung  an  den  Unternehmer  gereicht  werden.  Aber  es  war  diese
Entschädigung  auf  Grund  amtlich  beglaubigter  Untersuchung  zu  bemessen,  von  der  Eisenbahnkommission ­
  und  von  dem  betreffenden  Ministerium  zu  prüfen  und  zu  genehmigen.  Dabei  war  Vorbehalten, ­
  vorbesagte  Bestimmungen  über  die  Bearbeitung  von  generellen  und  detaillierten  Projekten
über  Verakkordierung  und  Ausführung  all  nötiger  Bauarbeiten  dem  Professor  Vignoles  zur  Prüfung
in  ihrem  technischen  Teil,  zur  Beratung  und  Feststellung  mit  den  württembergischen  Oberingenieuren ­
  zu  überweisen.

X.  Bauperiode.
Zwölftes  Kapitel.
Bericht  des  Professors  Vignoles.
Dem  Professor  Vignoles  waren  im  wesentlichen  dieselben  Aufgaben  gestellt,  wie  seiner  Zeit
dem  österreichischen  Oberinspektor  Negrelli.  Seine  Beantwortung  ist  ungleich  umfangreicher  als
jene;  sie  enthält  nicht  weniger  als  3  Bände  mit  439  Paragraphen.  Von  denselben  mögen  manche
Lehrsätze,  die  auch  sonst  bekannt  und  Gegenstand  der  Ingenieurwissenschaften  sind,  und  solche,
die  von  dem  Auftrag  des  Professors  allzuweit  abschweifen  und  allzuherbe  Kritik  und  Polemik  üben,
unerwähnt  bleiben,  auch  werden  —  so  viele  nützliche  und  interessante  Notizen  und  Fingerzeige
von  ihm  überall  geboten  sind  —  von  seinen  Aeusserungen  über  Fragen,  welche  seiner  Beantwortung
nicht  unterstellt  waren,  nur  solche  zur  Besprechung  kommen,  welche  von  der  Regierung  nachträglich
in  Betracht  gezogen  wurden.
Als  Vignoles  zur  Erledigung  des  ihm  erteilten  Auftrags  im  September  1844  nach  Stuttgart
kam,  wurde  er  wie  über  die  ihm  zugedachten  Geschäftsaufgaben  so  darüber  verständigt,  dass  Ober-
            
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