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wasserstandsmarken, oder durch Einrechnung derselben nach bekannten Niederschlagsmengen und
Gefällen der betreffenden Gewässer vorausgehen zu lassen.
Diese weiteren Erhebungen waren nun mit den generellen Projekten zusammenzufassen,
mit Auftrag von Längen-, Quer- und geognostischen Profilen zu vervollständigen, um mit diesen
und sonst geeigneten Mitteln die generell festgestellte Bahnrichtung und Einzelbauwerke im Detail
durchzubilden, um den Projekten sichere Grundlage zu schaffen.
Waren ferner auf örtliche Verhältnisse hin die Preise aller Löhne, Materialien etc. ausgemittelt,
um richtige Ueberschläge fertigen und vertrauenswerte Akkorde abschliessen zu können, so war die
Anfertigung dieser Ueberschläge vorzunehmen. Waren sodann auf Grund der gefertigten Pläne und
Kostenberechnungen sorgfältigste Bearbeitungen der Akkordbestimmungen gefertigt, so hatte entspre
chende Vorlage aller gefertigten Vorarbeiten an die höheren Instanzen und hatte nach Genehmigung
durch dieselben deren Rückgabe an die Bauämter zur Verakkordierung der Arbeiten und zu Aus
führung des Baues zu erfolgen.
Die Vorschriften für Behandlung der Detailpläne und Ueberschläge, die Verakkordierung
und Ausführung der Bauarbeiten nach den detaillierten Plänen waren dem rühmlich bekannten Ver
fahren in Württemberg früherer Zeit nachgebildet. Hierauf wurde mit Akkordsverhandlungen allen
befähigten bemittelten und sonst zuverlässigen Handwerkern Gelegenheit geboten, an der Bauausführung
sich zu beteiligen. Die Beteiligung wurde im Wege des Abstreichs oder der Submission eingeleitet.
Für die Ausführung selbst waren Vorschriften erteilt, wonach die, den Akkorden zu Grunde
gelegten Ueberschläge und Akkordsbedingungen unbedingt und in der Art massgebend waren, dass
von ihnen nur in ganz besonderen Fällen und nur mit Genehmigung des Ministeriums, welchem auch
die Entscheidung über den Zuschlag der Akkorde an die betreffenden Unternehmer Vorbehalten
war, abgewichen werden durfte. An den Akkordspreisen war nach jenen Vorschriften in der Regel
auch bei den Schlussabrechnungen festzuhalten. Nur in Fällen, wo infolge für ihn ungünstige
bei der Verakkordierung nicht vorausgesehener Umstände, Beschädigungen des Unternehmens, einge
treten waren, sollte billige Entschädigung an den Unternehmer gereicht werden. Aber es war diese
Entschädigung auf Grund amtlich beglaubigter Untersuchung zu bemessen, von der Eisenbahnkom
mission und von dem betreffenden Ministerium zu prüfen und zu genehmigen. Dabei war Vorbe
halten, vorbesagte Bestimmungen über die Bearbeitung von generellen und detaillierten Projekten
über Verakkordierung und Ausführung all nötiger Bauarbeiten dem Professor Vignoles zur Prüfung
in ihrem technischen Teil, zur Beratung und Feststellung mit den württembergischen Oberinge
nieuren zu überweisen.
X. Bauperiode.
Zwölftes Kapitel.
Bericht des Professors Vignoles.
Dem Professor Vignoles waren im wesentlichen dieselben Aufgaben gestellt, wie seiner Zeit
dem österreichischen Oberinspektor Negrelli. Seine Beantwortung ist ungleich umfangreicher als
jene; sie enthält nicht weniger als 3 Bände mit 439 Paragraphen. Von denselben mögen manche
Lehrsätze, die auch sonst bekannt und Gegenstand der Ingenieurwissenschaften sind, und solche,
die von dem Auftrag des Professors allzuweit abschweifen und allzuherbe Kritik und Polemik üben,
unerwähnt bleiben, auch werden — so viele nützliche und interessante Notizen und Fingerzeige
von ihm überall geboten sind — von seinen Aeusserungen über Fragen, welche seiner Beantwortung
nicht unterstellt waren, nur solche zur Besprechung kommen, welche von der Regierung nachträglich
in Betracht gezogen wurden.
Als Vignoles zur Erledigung des ihm erteilten Auftrags im September 1844 nach Stuttgart
kam, wurde er wie über die ihm zugedachten Geschäftsaufgaben so darüber verständigt, dass Ober-