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Indem sie den Kampf in der Oeffentlichkeit bestanden, wendeten sie in ihrem Teile ab,
was irgend weitere Verwirrung und Verzögerung in den Bau bringen konnte. Es war damit eine
Geschäftsvermehrung für sie verknüpft, welche, wenn auch an sich nicht allzuerheblich, gleichwohl
aber neben ihrer amtlichen Thätigkeit eine Ueberlastung schuf, deren Bewältigung als Beweis ihrer
Produktivität hier immerhin mit Anerkennung erwähnt zu werden verdient.
Mit dieser Abwehr feindlicher Angriffe war eines der bedenklichsten, der Aufnahme des
Eisenbahnbaus im Wege stehenden Hindernisse beseitigt: Es konnten nunmehr alle für geordneten
Fortgang des grossen Unternehmens nötigen Einleitungen getroffen werden, und es wurde hierzu
auch der höchste Befehl erteilt. Aber auch jetzt noch ist der Beschreibung der Einzelstrecken die
Mitteilung von einer Aenderung in der Organisation der Eisenbahnverwaltung voranzustellen.
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Vierundzwanzigstes Kapitel.
Uebergang der Eisenbahnverwaltung von dem Ministerium des Innern an das Ministerium der Finanzen.
Infolge Vorschlags der Ministerien des Innern und der Finanzen wurde durch Königliche
Entschliessung vom 29. September 1844 verfügt, es sei wegen Geschäftsüberbürdung des damals
mit dem Kultministerium verbundenen Ministeriums des Innern, und weil sich andernteils der
Betrieb der Eisenbahnen als ein, mehr dem Ressort des Finanzministeriums als dem Ministerium
des Innern angehörendes Staatsgewerbe darstelle, die Leitung des Eisenbahnwesens in seinem
ganzen Umfang dem Finanzministerium zu überweisen und das Ministerium des Innern von der
selben zu entbinden. In Vollziehung dieser Verfügung trat Minister v. Schlayer von der Eisen
bahnverwaltung zurück. Da schon vor seinem Rücktritt die von ihm aufgestellten Projekte nebst
Gesetzentwurf in den Kammern genehmigt waren, konnte sich der Minister bei seinem Abgang
durch die Anerkennung des Königs und des Landes sowie dadurch befriedigt erachten, dass die
von ihm ins Leben gerufenen Projekte noch unter seiner Leitung feste Gestalt gewonnen hatten
und teilweise sofort in Bau gestellt werden konnten, wie denn das Projekt über die Zentralbahn
schon zum Bau geleitet war.
Mit v. Schlayer verblieben im Ministerium des Innern Präsident v. Köstlin, Oberregierungs
rat v. Schümm, Oberbaurat v. Bühler und Baurat Böheim. Wie ihr Chef fanden auch diese Männer
für ihr Wirken im Eisenbahnwesen mannigfache verdiente Anerkennung. Nur Oberbaurat v. Bühler
erfuhr statt dieser Anerkennung eine Kränkung, die er nicht verdient hatte, und welche notwendig
einer Berichtigung — einer Zurückweisung bedurfte und bedarf. Professor Vignoles war es, der
Biihlers Leistungen ungebührlich verunglimpfte. General v. Seeger hatte von ihm verdiente
Anerkennung gefunden, v. Bühler dagegen, der für die Grundlagen, auf die er sich zu jener
Zeit zu stellen gewissermassen genötigt war, ebenfalls brauchbare Arbeiten geliefert, wenn er auch
nicht immer das zweckdienlichste Verfahren hierbei in Anwendung brachte, erfuhr eine derart
unfreundliche Abfertigung. Ging die technische Abwickelung der Geschäfte etwas langsam von
statten und mussten späterhin die Projekte mit anderen Visieren bearbeitet und umgeformt werden,
so war dies, wie schon bemerkt, nicht eben zum Nachteil des Unternehmens und es war nicht
sowohl Verschuldung der württembergischen technischen oder der anderen Referenten, als vielmehr
die noch unvollkommene Entwickelung des Eisenbahnwesens, welche die Verzögerungen verursacht
hatten. Vignoles hätte daher um so mehr sich enthalten sollen, dem pflichttreuen Beamten und
tüchtigen Techniker übertriebene Vorwürfe zu machen, als auch seine Vorschläge nichts weniger