24 Die Teleph.-Einricht. b. einzel. Bahnw.-Post. d. Hauptbahn.
phone zu Erkundigungen über Verspätung von Zügen,
zu Mitteilungen über Verstärkung der Züge u. dergl. ist
gestattet (vrgl. Fahrdienstvorschriften $ 8 (3).
Will der Wärter die Station anrufen, so hat er seinen
Telephonkasten zu öffnen, auf den Knopf am Induktor-
kästchen zu drücken und die Kurbel daselbst mehrmals zu
drehen; hiedurch wird das Klingelwerk auf der Station in
Thätigkeit gesetzt. Die Station dagegen ruft den Wärter
an, indem sie die hiefür bestimmte Taste am Läutewerks-
induktor drückt und dessen Kurbel‘ mehrmals dreht. Der
Angerufene hat ein Zeichen zurückzugeben. Alsdann werden
die Telephone ans Ohr genommen und die Unterredung
folgendermassen eingeleitet: der angerufene Wärter antwortet
„hier Posten Nr. ..“ unter Nennung seines Namens, die
angerufene Station antwortet „hier . .. Name der Station,
Titel, Dienstverrichtung und Name des Beamten; der An-
rufende nennt seinen Namen etc. und beginnt mit seiner
Mitteilung. Soll diese niedergeschrieben werden, so ist dies
dem Gegenüberstehenden mit den Worten „bitte schreiben“
anzuzeigen. Der letztere hat, wenn er die Vorbereitungen
zum Schreiben getroffen hat, dies mit den Worten „bitte
anfangen“ zu sagen. Jede aufzuschreibende Mitteilung ist
von dem Gebenden vorher zu Papier zu bringen.‘ Solche
Mitteilungen sind vom Empfänger dann wörtlich zurückzu-
sprechen. Auch bei dem übrigen Verkehr ist vom Empfangen-
den der Inhalt der Mitteilung jedesmal in der Hauptsache
zurückzusprechen. Das Ende der Unterredung ist von den
beiden Sprechenden mit dem Worte „Schluss“ zu bezeichnen.
(Vrgl. die erwähnte Anweisung $ 3.)
Zum Zweck der Prüfung der Einrichtung und Er-
haltung der Übung hat der Wärter täglich zu einer be-
stimmten Stunde eine kurze Unterredung mit der Station
zu führen.
Die Bahnwärterhäuser, in welchen sich Telephoneinrich-
tungen befinden, sind durch ein Schild mit der Aufschrift
„Telephon‘ kenntlich gemacht.