Full text: Die elektrischen Eisenbahnsignale mit besonderer Berücksichtigung der K. Württembergischen Staatseisenbahnen

  
Die elektrischen 'Signaleinrichtungen. 31 
mittel und -Signalvorrichtungen nach einem einheitlichen 
System, einfach und dauerhaft hergestellt sein. 
Die Signale werden entweder durch ‘das Ohr (akustische 
Signale) ‚oder durch’ ‘das Auge ‘(optische Signale) wahrge- 
nommen. Die Empfangs-, Aufstellungs- und Absendungsorte 
liegen mehr Oder weniger weit von einander entfernt; das 
Hören wie das Sehen ist aber durch größere Entfernung 
beschränkt, weshalb die Signale entweder mechanisch oder 
durch Drahtzüge ‚oder Leinen, oder, wenn. diese nicht mehr 
ausreichen, mittels der‘ Elektrizität dem’ Empfänger zuge- 
führt werden; im letzteren Fall spricht man von elektrisch- 
hörbaren oder elektrisch-sichtbaren Signalen. 
Die elektrischen Signale‘ können entweder‘ durch die 
Einwirkung elektromagnetischer Kraft selbst erzeugt werden, 
oder es wird ein elektrischer Strom dazu benützt, einen 
Mechanismus . (Uhrwerk)‘ auszulösen, welcher alsdann die 
Signalzeichen auf mechanischem‘ Wege 'zu bilden hat. Zu 
den ‚ersteren zählen die elektrischen Klingelwerke, zu den 
letzteren die Läutewerke. 
Für die Handhabung des Signaldienstes und über den 
Gebrauch der Zeichen dient die nach‘ Maßgabe der Signal- 
ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands aufgestellte Signal- 
ordnung für die württembergischen Staatseisenbahnen. Nach 
derselben werden die Signale eingeteilt in 
I. Signale mit,‚elektrischen Läutewerken und Hornsignale 
Nr. 1—4 und 1 a—4a. 
II. Handsignale der Wärter und Scheibensignale Nr. 5, 6 
5a 6a und 6b. 
III. Signale am Signalmaste Nr. 7—12. 
IV. Vorsignale Nr. 13-14, 
V. Signale am Wasserkrahnen Nr. 15‘ und‘ 16, 
VI. Weichensignale, Signal für Gleissperre auf Bahnhöfen 
mit. Stellwerksanlagen und Wegesignale, 
VII. Signale am’ Zuge Nr, 17a b'e‘18-—22 und 22a. 
VIII. Signale des Zugpersonals Nr. 23—27, 
IX. Rangiersignale Nr. 28, 28a 29 29a 30 und 30 aa. 
 
	        

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