Volltext : Stuttgarter Hochschulführer 1932/33 (1932/1933)

“tgarter Studentenfhaft

Aufgaben und Organifation

von ftub, hal. Kurt Roeder, 1. Borfiker der Studentenfchaft

Mile Immeatrifulierten Studierenden deuticher Staatsangehörigkeit
jowie bie immatrifulierten ausländifjchen Studierenden deutfher Abiteminiuug
 un? Mutterfprache find zur Stuttgarter Studentenjhaft
zufammengefchloffen. (Ausnahmen diefer Bedingungen regelt Stüd 1,
Hbf, 2 und 3 der Sakungen.) Der Zufammenfhluß hat den Zwed der
Vertretung der Gefjamtbheit der Studierenden nach innen und augen
und der Mahrung ihrer Nechte, fowie der Pflege der Leibesübungen an
der Technijchen Hochjchule Stuttgart und der Förderung der [iudentijeben
 SGrenz- umd Auslandarbeit, Seitdem die‘ Studentenfjhaft im
Winterfemefter 1920/21 behördlidh anerkannt wurde, ift fie verfaffungsmäßiges
 Gliebh ber Hochfhule. Es erwachjen ihr dadurch die Aufgaben
der Teilnahme an der Berwaltung der Hochf{dHule in allen ftudentifchen
Angelegenheiten und an der alademijchen Difziplin. Borausfjegung
für die Durchführung der Selbjtverwaltung der Studentenfjhaft ift
Verantwortungsberwußtfein jedes einzelnen gegenüber der großen
Semeinfchaft aller Studierenden, zugleich als Grundlage für die Bewältigung
 der geiftigen und kulturellen Aufgaben einer Studentenfhaft.
Die Organe der Stuttgarter Studentenf{Haft find:
1. Die Allgemeine Studentenverfammlung (Bollverfammlung),
2, der Allgemeine StudentenAusfchuß (A.St.A.),
3, der Borftand,
4. die Ämter,
5. die Fachfjchaften,
Die Bollverjammlung ift das oberfte befchließende Organ der
Stuttgarter Studentenfchaft. Sie muß mindejtens einmal in jedem
Semefter vom VBorftand mit Genehmigung des Alta einberufen werden
zur Entgegennahine der Tätigteitsberichte der Borftandsmitglieder
und zur Befchlukfafjung über Sagungsänderungen und andere bejonders
 wichtige Angelegenheiten, Nach einer befonderen Wahlordnung,
die einen Teil der Sagungen bildet, wird der Allgemeine Studenten-Ausfhuß
 gewählt. Der A,.St.QA. ijt befugt, im Namen der
Studentenfchaft der Technifhen Hochfehule Stuttgart zu handeln und
zu verhandeln, Er kann den ftaatlichen und akademifchen Behörden Anregungen
 und MWünfche übermitteln und fidh mit allen öffentlichen
Rörperfchaften ins Benehmen fegen. Bor Schluß eines jeden Semefters
wählt er aus feiner Mitte den Borftand, Derfjelbe fegt fich zufammen
aus dem 1, und 2, Borfiker, fowie dem Schriftführer, Kaffier und Bei-AQ


            
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.