Full text: Der Hoppenlau-Friedhof in Stuttgart

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Vorwort. 
Seit dem ersten Erſcheinen der vorliegenden Schrift im Jahre 1895 
iſt ihr öfters nachgerühmt worden, sie habe zur Erhaltung des Hoppenlau- 
friedhofs in seinem vollen Bestande wesentlich beigetragen. Schon 1897 
hat man den Gemeinderat veranlaſſen wollen, die Durchführung der 
Büchsen- und Forststraße zu genehmigen, aber entsprechend einer einmütigen 
Gegeneingabe aus den besten Kreisen der Bürgerſchaft wurde dieſes An- 
sinnen auf Antrag des Oberbürgermeisters v. Rümelin mit großer Mehr- 
heit abgelehnt. Weitere 1903 f. von den Vätern des Namens , Äußere 
Büchſsenstraße" unternommene Angriffe wurden unter v. Rümelins Nach- 
folger v. Gauß gleichfalls zurückgewiesen; nur für Fußgänger wurde der 
Hauptweg freigegeben. 
Mittlerweile iſt der Begriff und Ausdruck Heimatſſchutz aufge- 
kommen; der Denkmalpflege sind klarere Ziele gesteckt, wir haben unsere 
Natur- und Kunstdenkmäler in ihrer Bedeutung für geſunde Weiterent- 
wicklung unseres Volkstums mehr und mehr schätzen gelernt. Und trotz- 
dem iſt, nachhem kaum erst von der anderen alten Begräbnisstätte Stutt- 
garts die Zerstückelung abgewendet worden, von den bürgerlichen Kollegien 
am 11. Juli 1912 unversehens beſchloſſen worden, einen 10 Meter breiten 
Fahrweg durch den Hoppenlaufriedhof zu legen. Nachträglich wurde von 
leitender Stelle beſchwichtigend kundgetan, die Sache habe keine Eile. 
Mit einer solchen Erklärung war eine stets drohende Gefahr herauf- 
beſchworen, um so schlimmer, als durch die geplante Straße gerade die 
klaſsiſche Partie mit einer Reihe der eigenartigſten und künſtleriſch voll- 
wertigen Grabmäler, welche zum Teil shon Eduard Paulus ausdrücklich 
hervorgehoben hat, aufs schwerste betroffen würde. (Plan Nr. 4749, 
54-57, 59, 61-63; 86 ]96; 143-145.) 
  
 
	        
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