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Vorwort.
Seit dem ersten Erſcheinen der vorliegenden Schrift im Jahre 1895
iſt ihr öfters nachgerühmt worden, sie habe zur Erhaltung des Hoppenlau-
friedhofs in seinem vollen Bestande wesentlich beigetragen. Schon 1897
hat man den Gemeinderat veranlaſſen wollen, die Durchführung der
Büchsen- und Forststraße zu genehmigen, aber entsprechend einer einmütigen
Gegeneingabe aus den besten Kreisen der Bürgerſchaft wurde dieſes An-
sinnen auf Antrag des Oberbürgermeisters v. Rümelin mit großer Mehr-
heit abgelehnt. Weitere 1903 f. von den Vätern des Namens , Äußere
Büchſsenstraße" unternommene Angriffe wurden unter v. Rümelins Nach-
folger v. Gauß gleichfalls zurückgewiesen; nur für Fußgänger wurde der
Hauptweg freigegeben.
Mittlerweile iſt der Begriff und Ausdruck Heimatſſchutz aufge-
kommen; der Denkmalpflege sind klarere Ziele gesteckt, wir haben unsere
Natur- und Kunstdenkmäler in ihrer Bedeutung für geſunde Weiterent-
wicklung unseres Volkstums mehr und mehr schätzen gelernt. Und trotz-
dem iſt, nachhem kaum erst von der anderen alten Begräbnisstätte Stutt-
garts die Zerstückelung abgewendet worden, von den bürgerlichen Kollegien
am 11. Juli 1912 unversehens beſchloſſen worden, einen 10 Meter breiten
Fahrweg durch den Hoppenlaufriedhof zu legen. Nachträglich wurde von
leitender Stelle beſchwichtigend kundgetan, die Sache habe keine Eile.
Mit einer solchen Erklärung war eine stets drohende Gefahr herauf-
beſchworen, um so schlimmer, als durch die geplante Straße gerade die
klaſsiſche Partie mit einer Reihe der eigenartigſten und künſtleriſch voll-
wertigen Grabmäler, welche zum Teil shon Eduard Paulus ausdrücklich
hervorgehoben hat, aufs schwerste betroffen würde. (Plan Nr. 4749,
54-57, 59, 61-63; 86 ]96; 143-145.)