Volltext : Die Stuttgarter Stadterweiterung

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Hauptzweck,  dem  sie  dienen  sollen,  nämlich  billigere  und  gesunde  Wohnungen  zu
schaffen,  thatsächlich  nicht  erreichen  werden.
Um  billigere  Wohnungen  erhalten  zu  können,  müssten  die  hiesigen  Güterpreise  von
ihrer  jetzigen  Höhe  heruntergehen  oder  wenigstens  nicht  weiter  steigen.  Aber  es  ist  ein
alter,  von  gewiegten  Sozialpolitikern  anerkannter  Erfahrungssatz,  dass  zwischen  der  Wohudichtigkeit
  und  dem  Bodenpreise  eine  Wechselwirkung  stattfindet.  Der  zulässige  Grad
der  baulichen  Ausnützung  bestimmt  in  erster  Linie  den  Preis  des  Grundes  und
Bodens  selbst  da,  wo  der  einzelne  Besitzer  gar  nicht  beabsichtigt,  diese  Ausnützung  vollständig ­
  in  Anspruch  zu  nehmen.  Wo  einmal  der  Bodenwert  hoch  steht,  da  kann  ein  Geschäftsmann, ­
  ein  Baulustiger,  der  nicht  Geld  zusetzen  will,  gar  nicht  mehr  anders  als  dicht
bauen,  um  den  hohen  Preis  des  angekauften  Bauplatzes  wieder  herauszuschlagen.  Umgekehrt
ist  der  Zwang  zum  weiträumigen  Bauen  geeignet,  den  Bodenpreis  nieder  zu  halten,  derselbe
macht  daher  nach  dieser  Richtung  die  Herstellung  von  Wohnungen  nicht  teurer.
Man  denke  nur  an  die  im  allgemeinen  sehr  niederen  Preise  in  den  englischen  Grossstädten ­
  !  Und  man  vergleiche  damit,  was  der  bekannte  Berliner  Statistiker  und  Sozialpolitiker
Rudolf  Eberstadt  in  seinen  sehr  lehrreichen  Abhandlungen  „Städtische  Bodenfragen“
(Berlin  1894)  hierüber  sagt:  „In  demselben  Masse,  wie  die  gedrängte  Ausnützung  der
Grundfläche  gesteigert  wird,  genau  in  demselben  Masse  erhöht  sich  der  Preis
des  Grundes  und  Bodens.  Die  vertikale  Häufung  von  Wohnungen  bewirkt  weiter
nichts,  als  eine  proportio  nelleSteigerungder  Boden  preise.  Die  Zusammendrängung
der  Bevölkerung  bietet  somit  das  erste  Mittel,  um  die  künstliche  Teuerung  des  Wohnlandes  hervorzubringen.“ ­

An  anderer  Stelle  führt  er  aus:
„Umsonst,  dass  man  solchem  System  Bauflächen  in  weiter  Fülle  erschliesst;  in  aller
Schroffheit  zeigt  es  sich  dann,  dass  nirgends  und  zu  keiner  Zeit  etwa  Mangel  an  Platz  die
Mietskaserne  hervorgerufen  hat;  sie  entsteht,  weil  sie  entstehen  darf!  Der  alte  Zustand
erweitert  sich,  verewigt  sich,  das  Neuland  wird  wieder  mit  Zellenbauten  besetzt.“
Im  Anschlüsse  an  eine  Schilderung  der  entsetzlichen  Berliner  Wohnverhältnisse  in
den  dortigen  Mietskasernen  etc.  fährt  R.  Eberstadt  dann  fort:
„Nur  Eines  könnte  dieses  Sperrsystem  rechtfertigen:  wenn  durch  all’  die  Entbehrungen, ­
  u r elche  dem  Arbeiter  und  Beamten  auferlegt  werden,  eine  Verbilligung  der  Mieten
erzielt  würde.  Doch  das  gerade  Gegenteil  ist  der  Fall!  Die  Mietskaserne  fordert  teurere
Mieten;  nur,  wo  sie  nicht  steht,  sind  billigere  Wohnungen  anzutreffen.“
Endlich  fügt  der  erfahrene  Kenner  der  Berliner  Wohnverhältnisse  zum  Schlüsse
noch  bei:
„In  Berlin  zeigt  sich  die  eigentümliche  Erscheinung,  dass  die  Dichtigkeit  der  Bevölkerung ­
  vom  Zentrum  nach  der  Peripherie  zunimmt.  Die  Zusammendrängung  der
Bewohner  ist  am  grössten  auf  dem  billigen  Gelände  der  äussersten  Bezirke  !“
Damit  ist  wohl  zur  Genüge  und  durch  Thatsachen  nachgewiesen,  dass  der  Weg,
welchen  Dr.  Rettich  in  wohlmeinendster  Absicht  vorschlägt,  zu  seinem  Ziele  der  Schaffung
gesunder  und  billigerer  Wohnungen  nicht  führen  kann,  und  dass  es  sehr  gewagt  und  von
den  schwersten  Folgen  begleitet  wäre,  ihm  auf  diesem  Wege  zu  folgen.
Dr.  Rettich  sagt  nun  freilich:  mit  der  gesetzlichen  Festlegung  der  geschlossenen
Bauweise  ist  niemand  gebunden,  eine  Mietskaserne  auf  seinem  Platze  zu  errichten,  „es  solle
auch  im  allgemeinen  niemand  verwehrt  werden,  wie  und  wo  er  sich  eine  Villa  anlegen  will“.
Aber  auch  dies  trifft  nicht  zu,  wie  die  Erfahrungen  in  auswärtigen  Städten  beweisen.
Hören  wir,  was  der  Vorstand  der  städtischen  Baupolizei,  Inspektor  Glas  en  in  Hamburg, ­
  von  den  dortigen  Erfahrungen  hierüber  mitteilt:
„Der  Mangel  an  Vorschriften  über  die  Erhaltung  einer  freieren  Bauweise  hat
in  manchen  Teilen  der  freundlichen  Vororte  Hamburgs  die  traurigsten  Verwüstungen  angerichtet. ­
  Zu  den  schmerzlichsten,  aber  leider  recht  häufig  vorkommenden  Erfahrungen  in
der  baupolizeilichen  Thätigkeit  gehört  es,  dass  man  den  an  sich  gewiss  berechtigten  Klagen
und  Beschwerden  des  Besitzers  eines  Gartengrundstücks  über  den  nachbarlichen  Bau  eines
bis  zur'Hintergrenze  reichenden  Hofgebäudes,  welches  den  angrenzenden  Gärten  Sonne  und
Luft  abschneidet  und  den  ganzen  bisherigen  Charakter  der  Gegend  verändert,  hilflos  mit
einem  non  possumus  gegenübersteht;  unser  Gesetz  lässt  solche  Bauweise  zu!  Die
Baufreiheit  geht  so  weit,  dass  der  Einzelne  zum  Schaden  der  Gesamtheit  der  ganzen  Umgebung ­
  einen  veränderten  Charakter  geben  darf.  Was  wird  den  Nachbarn  übrig  bleiben,
als  ebenfalls  ihre  Gärten  und  Wohnungen  bei  erster  Gelegenheit  zu  opfern,  und  so  sehen
wir  nach  und  nach  Stück  für  Stück  abbröckeln  von  den  freundlichen  Quartieren,  welche  die
Väter  zum  gesunden  Wohnen  und  Ausruhen  vom  Getriebe  der  Gesellschaft  bestimmt  hatten.
Wir  sehen  sie  einer  Bauweise  weichen,  welche  nur  noch  das  polizeilich  vorgeschriebene
Minimum  an  Licht  und  Luft,  keine  andere  Schranke  der  Ausnützung  kennt.  Schreitet
            
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