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Hauptzweck, dem sie dienen sollen, nämlich billigere und gesunde Wohnungen zu
schaffen, thatsächlich nicht erreichen werden.
Um billigere Wohnungen erhalten zu können, müssten die hiesigen Güterpreise von
ihrer jetzigen Höhe heruntergehen oder wenigstens nicht weiter steigen. Aber es ist ein
alter, von gewiegten Sozialpolitikern anerkannter Erfahrungssatz, dass zwischen der Wohudichtigkeit
und dem Bodenpreise eine Wechselwirkung stattfindet. Der zulässige Grad
der baulichen Ausnützung bestimmt in erster Linie den Preis des Grundes und
Bodens selbst da, wo der einzelne Besitzer gar nicht beabsichtigt, diese Ausnützung vollständig
in Anspruch zu nehmen. Wo einmal der Bodenwert hoch steht, da kann ein Geschäftsmann,
ein Baulustiger, der nicht Geld zusetzen will, gar nicht mehr anders als dicht
bauen, um den hohen Preis des angekauften Bauplatzes wieder herauszuschlagen. Umgekehrt
ist der Zwang zum weiträumigen Bauen geeignet, den Bodenpreis nieder zu halten, derselbe
macht daher nach dieser Richtung die Herstellung von Wohnungen nicht teurer.
Man denke nur an die im allgemeinen sehr niederen Preise in den englischen Grossstädten
! Und man vergleiche damit, was der bekannte Berliner Statistiker und Sozialpolitiker
Rudolf Eberstadt in seinen sehr lehrreichen Abhandlungen „Städtische Bodenfragen“
(Berlin 1894) hierüber sagt: „In demselben Masse, wie die gedrängte Ausnützung der
Grundfläche gesteigert wird, genau in demselben Masse erhöht sich der Preis
des Grundes und Bodens. Die vertikale Häufung von Wohnungen bewirkt weiter
nichts, als eine proportio nelleSteigerungder Boden preise. Die Zusammendrängung
der Bevölkerung bietet somit das erste Mittel, um die künstliche Teuerung des Wohnlandes hervorzubringen.“
An anderer Stelle führt er aus:
„Umsonst, dass man solchem System Bauflächen in weiter Fülle erschliesst; in aller
Schroffheit zeigt es sich dann, dass nirgends und zu keiner Zeit etwa Mangel an Platz die
Mietskaserne hervorgerufen hat; sie entsteht, weil sie entstehen darf! Der alte Zustand
erweitert sich, verewigt sich, das Neuland wird wieder mit Zellenbauten besetzt.“
Im Anschlüsse an eine Schilderung der entsetzlichen Berliner Wohnverhältnisse in
den dortigen Mietskasernen etc. fährt R. Eberstadt dann fort:
„Nur Eines könnte dieses Sperrsystem rechtfertigen: wenn durch all’ die Entbehrungen,
u r elche dem Arbeiter und Beamten auferlegt werden, eine Verbilligung der Mieten
erzielt würde. Doch das gerade Gegenteil ist der Fall! Die Mietskaserne fordert teurere
Mieten; nur, wo sie nicht steht, sind billigere Wohnungen anzutreffen.“
Endlich fügt der erfahrene Kenner der Berliner Wohnverhältnisse zum Schlüsse
noch bei:
„In Berlin zeigt sich die eigentümliche Erscheinung, dass die Dichtigkeit der Bevölkerung
vom Zentrum nach der Peripherie zunimmt. Die Zusammendrängung der
Bewohner ist am grössten auf dem billigen Gelände der äussersten Bezirke !“
Damit ist wohl zur Genüge und durch Thatsachen nachgewiesen, dass der Weg,
welchen Dr. Rettich in wohlmeinendster Absicht vorschlägt, zu seinem Ziele der Schaffung
gesunder und billigerer Wohnungen nicht führen kann, und dass es sehr gewagt und von
den schwersten Folgen begleitet wäre, ihm auf diesem Wege zu folgen.
Dr. Rettich sagt nun freilich: mit der gesetzlichen Festlegung der geschlossenen
Bauweise ist niemand gebunden, eine Mietskaserne auf seinem Platze zu errichten, „es solle
auch im allgemeinen niemand verwehrt werden, wie und wo er sich eine Villa anlegen will“.
Aber auch dies trifft nicht zu, wie die Erfahrungen in auswärtigen Städten beweisen.
Hören wir, was der Vorstand der städtischen Baupolizei, Inspektor Glas en in Hamburg,
von den dortigen Erfahrungen hierüber mitteilt:
„Der Mangel an Vorschriften über die Erhaltung einer freieren Bauweise hat
in manchen Teilen der freundlichen Vororte Hamburgs die traurigsten Verwüstungen angerichtet.
Zu den schmerzlichsten, aber leider recht häufig vorkommenden Erfahrungen in
der baupolizeilichen Thätigkeit gehört es, dass man den an sich gewiss berechtigten Klagen
und Beschwerden des Besitzers eines Gartengrundstücks über den nachbarlichen Bau eines
bis zur'Hintergrenze reichenden Hofgebäudes, welches den angrenzenden Gärten Sonne und
Luft abschneidet und den ganzen bisherigen Charakter der Gegend verändert, hilflos mit
einem non possumus gegenübersteht; unser Gesetz lässt solche Bauweise zu! Die
Baufreiheit geht so weit, dass der Einzelne zum Schaden der Gesamtheit der ganzen Umgebung
einen veränderten Charakter geben darf. Was wird den Nachbarn übrig bleiben,
als ebenfalls ihre Gärten und Wohnungen bei erster Gelegenheit zu opfern, und so sehen
wir nach und nach Stück für Stück abbröckeln von den freundlichen Quartieren, welche die
Väter zum gesunden Wohnen und Ausruhen vom Getriebe der Gesellschaft bestimmt hatten.
Wir sehen sie einer Bauweise weichen, welche nur noch das polizeilich vorgeschriebene
Minimum an Licht und Luft, keine andere Schranke der Ausnützung kennt. Schreitet