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Erster Abschnitt.
Bis ins sechzehnte Jahrhundert.
■ ie die Stadt Stuttgart den Grafen von Württemberg ihre Entstehung verdankte, so
blieb auch fortan ihr Schicksal aufs engste mit dem der Landesherren verknüpft. War
sie schon am Ende des 13. Jahrhunderts der feste Mittelpunkt des württembergifchen
Landes, so wuchs auch ihre Bedeutung als Hauptstadt mit dem fast ununterbrochenen
Wachstum des Staatsgebietes, zumal da die Busdehnung des Landes nicht einseitig nach dieser
oder jener Richtung, sondern fast gleichmäßig nach allen Seiten erfolgte, und größere Städte,
die mit der alten Hauptstadt hätten konkurrieren können, sich unter den Neuerwerbungen nicht
befanden. Dagegen mußte die Ceilung des Landes im Jahr 1442 für Stuttgart nachteilig
wirken; der ursprüngliche Gedanke, die Stadt als gemeinsamen Besitz beider Linien festzuhalten,
wurde nicht durchgeführt und zudem fiel die Stadt der weniger glücklichen und energischen Linie