A*
Wasserscheide bei Aalen im sogenannten Welland vom Kocher-
gebiet getrennt ist, und von seinen nördlichen und südlichen
Hängen sind aus den Orten der Freiherrn v. Wöllwarth, dem
beträchtlichen Gebiete der Reichsstadt Gmünd, aus den Rech-
berg’schen Herrschaften zahlreiche Ordnungen überliefert. Ein-
zelne Rechberg’sche Orte liegen schon jenseits der Wasserscheide
zwischen Rems und Fils an den Hängen des Fülstals.
Die ganze eben beschriebene Landschaft — mit Ausnahme
der Ellwanger Berge und der Höhen nordwestlich von Gmünd, wo
sich überwiegend nur Weiler und Höfe finden — ist besonders
reich an alten Gewanndorfansiedlungen‘) mit den alten Orts-
namen auf -ingen und -heim. In den meisten dieser Dörfer
ist neben dem Besitz grösserer Herrn wie der Grafen von
Öttingen, der Grafen von Dillingen und ihrer Nachfolger, der
Grafen von Helfenstein, der nach den Orten sich benennende
kleinere Adel (in der neueren württembergischen Literatur
treffend als Ortsadel bezeichnet) nachweisbar. Sein Besitz geht
aber im Laufe der Zeit immer mehr an zahlreiche nahe und
entfernte Klöster, an die grösseren Herrn und an die Reichs-
städte bezw. die pia corpora in denselben über. Doch erhielt
sich eine Reihe ritterschaftlicher Herrschaften in dem Gebiete.
In den einzelnen Dörfern aber blieben öfters zahlreiche Grund-
herrschaften mit sehr verschiedenem Besitz und Rechten als
reine Grundherrn oft nur einiger Sölden, als Mitberechtigte
an der eigentlichen Dorfherrschaft, als Inhaber einer mehr der
bayerischen Hof- und Dorfmarkgerichtsbarkeit als der Vogt-
herrschaft und Mitvogtherrschaft (Kondominat) im übrigen
Schwaben ähnlichen Gerichtsbarkeit nebeneinander.
Mit Ausnahme eines Teils der rechbergischen Herrschaften
gehörte das ganze Gebiet zur Augsburger Diözese.
Württemberg besass hier, wo die Vereinigung zahlreicher
Herrschaften der verschiedensten Art auf kleinem Umkreis ein
Büld der politischen Gestaltung des schwäbischen Kreises über-
haupt gibt, vor den Umwälzungen am Beginn des 19. Jahr-
hunderts nur das Oberamt Heidenheim und die obengenannten
Klöster.
') Vgl. hierzu Meitzen, Siedelung und Agrarwesen, 1885, Bd. 1, 8.418 ff.
und die Abschnitte über deutsche Besiedlung bei den einzelnen Oberämtern in
Das Königreich Württemberg. Eine Beschreibung usw., Bd, 3 (Jagstkreis),
von K. Weller.