Full text: Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

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Wasserscheide bei Aalen im sogenannten Welland vom Kocher- 
gebiet getrennt ist, und von seinen nördlichen und südlichen 
Hängen sind aus den Orten der Freiherrn v. Wöllwarth, dem 
beträchtlichen Gebiete der Reichsstadt Gmünd, aus den Rech- 
berg’schen Herrschaften zahlreiche Ordnungen überliefert. Ein- 
zelne Rechberg’sche Orte liegen schon jenseits der Wasserscheide 
zwischen Rems und Fils an den Hängen des Fülstals. 
Die ganze eben beschriebene Landschaft — mit Ausnahme 
der Ellwanger Berge und der Höhen nordwestlich von Gmünd, wo 
sich überwiegend nur Weiler und Höfe finden — ist besonders 
reich an alten Gewanndorfansiedlungen‘) mit den alten Orts- 
namen auf -ingen und -heim. In den meisten dieser Dörfer 
ist neben dem Besitz grösserer Herrn wie der Grafen von 
Öttingen, der Grafen von Dillingen und ihrer Nachfolger, der 
Grafen von Helfenstein, der nach den Orten sich benennende 
kleinere Adel (in der neueren württembergischen Literatur 
treffend als Ortsadel bezeichnet) nachweisbar. Sein Besitz geht 
aber im Laufe der Zeit immer mehr an zahlreiche nahe und 
entfernte Klöster, an die grösseren Herrn und an die Reichs- 
städte bezw. die pia corpora in denselben über. Doch erhielt 
sich eine Reihe ritterschaftlicher Herrschaften in dem Gebiete. 
In den einzelnen Dörfern aber blieben öfters zahlreiche Grund- 
herrschaften mit sehr verschiedenem Besitz und Rechten als 
reine Grundherrn oft nur einiger Sölden, als Mitberechtigte 
an der eigentlichen Dorfherrschaft, als Inhaber einer mehr der 
bayerischen Hof- und Dorfmarkgerichtsbarkeit als der Vogt- 
herrschaft und Mitvogtherrschaft (Kondominat) im übrigen 
Schwaben ähnlichen Gerichtsbarkeit nebeneinander. 
Mit Ausnahme eines Teils der rechbergischen Herrschaften 
gehörte das ganze Gebiet zur Augsburger Diözese. 
Württemberg besass hier, wo die Vereinigung zahlreicher 
Herrschaften der verschiedensten Art auf kleinem Umkreis ein 
Büld der politischen Gestaltung des schwäbischen Kreises über- 
haupt gibt, vor den Umwälzungen am Beginn des 19. Jahr- 
hunderts nur das Oberamt Heidenheim und die obengenannten 
Klöster. 
') Vgl. hierzu Meitzen, Siedelung und Agrarwesen, 1885, Bd. 1, 8.418 ff. 
und die Abschnitte über deutsche Besiedlung bei den einzelnen Oberämtern in 
Das Königreich Württemberg. Eine Beschreibung usw., Bd, 3 (Jagstkreis), 
von K. Weller.
	        
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