Fürstentum Öttingen.
Der Besitz der verschiedenen Linien des Hauses der alten
Kiesgaugrafen, Vögte von Kl. Ellwangen und Kl. Neresheim,
in heute württembergischen Orten war teils alter Besitz des
Hauses, teils und noch mehr rührte er von späterem Erwerb
einzelner Herrschaften innerhalb der alten Grafschaft oder
von Klostersäkularisation her. Solche Herrschaften waren
&. B. Baldern (jetzt OA. Ellwangen, c. 1250 an Öttingen ge-
kommen), Flochberg (jetzt OA. Neresheim, 1330 an Öttingen
gekommen), Katzenstein (jetzt 0A. Neresheim, 1589 dauernd. er-
10 worben), Aufhausen (jetzt OA. Neresheim, 1613 erworben); in-
folge der Reformation wurde z. B. das Kl. Mönchsroth (jetzt
bayer. BA. Dinkelsbühl), dem Walxheim (jetzt OA. Ellwangen)
gehörte, säkularisiert. Aus den einzelnen Herrschaften usw.
bildeten sich die Öttingenschen Ämter und Oberämter, die den
15 Oberämtern und Regierungen der einzelnen Linien zu Öttingen,
Wallerstein, Baldern, Spielberg unterstanden.
Öttingen suchte den Blutbann innerhalb der durch kaiser-
liche Privilegien des 14. und 15. Jahrhunderts bestätigten Grenzen
seiner Grafschaft und seines Landgerichts‘) — der westlichste
20 Punkt war die Kocherfurt bei Aalen — festzuhalten, wogegen
schon häufig kaiserliche Privilegien einzelner Herrschaften
stritten; es wollte auch die übrige Strafgerichtsbarkeit, wobei
es sich vornehmlich um die Strafablösungsgelder handelte,
Soweit ausüben, dass den anderen Grundherren, namentlich
25 Beichsstädten und Klöstern, Deutschorden und Kitterschaft
*) Lang, Materialien, IV. S. 50ff, Bis zu Anfang des 15. Jahrh. wurde
das Öttingensche Landgericht noch wiederholt an den alten Dingstätten der
Grafschaft abgehalten, z. B. zu Ahelfingen (1299), Kirchheim (1811), Goldburg
bei Goldburghausen (1314), zu den Thorseulen (1356), auf der Weibelhub zu
Weiltingen (1889), zu Hünerloe bei Ehingen (1411), von da ab wohl zu Öttingen.
Wintterlin, Ländliche Rechtsquellen. 4