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2, Dalkingen.
In Dalkingen, 5,8 km südsüdöstlich Ellwangen (jetzt
OA. Ellwangen ), stammt der Ellwangische Besitz namentlich von
den Herrn v. Schwabsberg, ellwangischen Truchsessen, seit dem
15. Jahrhundert allmählich erworben. Ausserdem behauptete
das Spital Dinkelsbühl Besitz.
Ordnung.
17. Jahrh.
Aus einer Hs. des 17. Jahrh., 1 Bogen, Fol, im K. Staatsfilialarchiv.
ol Zue Dalckingen haben dise herrschaften bürger und under-
thanen: Erstlich mein gned. herr, der probst zu Ellwangen, vol-
gendes ein ehrwürdig capitul daselbsten, auch die herrn von
Dinckelspühl und das Teutschordenshaus Kapffenburg. (NB. der
Teutschorden hat sein allda gehabte underthanen gegen der
15 fürstl. probstey Ellwangen ao. 16[73] ausgetauscht.)
Die hohe obrigkeit gehört in und ausserhalb etters ohne
mittel der probstey Ellwangen, auch in allen häusern. Wann
aber auf der gemeind innerhalb des dorfs waß gefrevelt, so nit
malefizisch, haben ein probst die zwen thail und ein capitul
2% den tritten thail, wie die pauren sagen, eß wöllen aber gedachte
herrn deß capituls ausserhalb etters auf Dalckinger gemäind so
wol alß auch innerhalb an der kleinen frevel den tritten thail
zu haben; stehet bey ferner bericht.
| Sonsten so hatt ein jede herrschaft auf ihren güetern oder
25 häusern und derselbigen hofraihte und nit weiter zu straffen,
wovern es nit malefizisch.
Der hürtenstab gehört einem probst zu Ellwangen.
Wann dann allda zu undergehen, wurdt dieser brauch allda
gehalten: erstlich verbeuth der pröbstl. schultheiß den undergang‘;
3 wann dann an undergänger mangl und man andere einen oder
ebendaselbst: So sind daz die frondienst oder die gesetzten dienst: die burn
geben gelt dafür wie daz by den gülten stat. Bei den einzelnen Gütern heisst
68 dann „aber 1 guldin für frondienst“.