Full text: Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

Vorwort, 
In der Vorrede zur 1. Auflage (1828) seiner deutschen 
Rechtsaltertümer p. X erklärt Jakob Grimm, der eigentlich 
schwäbische Teil Schwabens im Gegensatz zum alamannischen 
scheine an Weistümern ärmer zu sein „wenigstens habe ich 
bisher fast gar keine Weistümer aus dem alten Württemberg 
aufgespürt, einzelne aus dem Ries und aus Öttingen“. Die 
ersten Bände der Grimm’schen Weistümersammlung waren denn 
auch nicht in der Lage, zahlreiche Weistümer aus Schwaben 
beizubringen, der 6. Band enthält wenigstens eine grössere An- 
zahl Dorfehehaften aus dem jetzt württembergischen Teile der 
alten Grafschaft Öttingen. Inzwischen hatte A. L. Reyscher 
(7 1880 als Professor a. D. und Rechtsanwalt) angefangen, in 
einer Sammlung altwürttembergischer Statutarrechte (Tübingen 
1834) das Resultat erneuter Nachforschung für das Gebiet des 
alten Herzogtums mitzuteilen, während Ed. Kausler (7 1873 als 
Vizedirektor des K. Haus- und Staatsarchivs) neuwürttem- 
bergische Rechtsquellen zu sammeln beabsichtigte. 
Von Reyschers Sammlung, in der lokale Rechtsquellen 
aus den einzelnen altwürttembergischen Abteien und Oberämtern 
in alphabetischer Reihenfolge mitgeteilt werden Sollten, ist nur 
ein Band, Abtei Adelberg — Stadt und Amt Cannstatt um- 
fassend, im Jahr 1834 erschienen, der Übrigens ebenfalls auf- 
fallend wenig ländliche Rechtsquellen und mehr Stadtrechte 
enthält. Die Fortsetzung des Unternehmens unterblieb aus 
Mangel an Geldmitteln. Kausler kam Überhaupt nicht zu 
einer Veröffentlichung. Später hat G&. Bossert namentlich aus 
fränkischen‘) Gemeindearchiven „AN ‚grössere Anzahl Dorf- 
') &. Württemb. Amer %. über Dorfordnungen aus 
der Haller Gegend s. Fromlet, ebendasi 1908 Fr3 Bf. 
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