Volltext : Die östlichen schwäbischen Landesteile (1)

Zinleitung,

Das Herkunftsgebiet.
Das Gebiet, dem die Ländlichen Rechtsquellen dieses Bandes
entstammen, gehört nahezu ganz dem heutigen württembergischen
Jagstkreis (Regierungssitz Ellwangen) an und bildet vornehmlich
 die Oberämter Neresheim, Heidenheim, Ellwangen, Aalen
und Gmünd mit einem Flächengehalt von 2007 qkm.
Es beginnt unmittelbar westlich des jetzt bayerischen Nördlingen
 im Ries, der Landsenkung zwischen dem schwäbischen
und fränkischen Jura, dem Herrschaftsgebiete der alten Riesgaugrafen,
 späteren Fürsten von Öttingen. An das Ries südwestlich
 schliesst sich der nach Nordwesten steil, nach Südosten
allmählich gegen die Donau abfallende Teil der schwäbischen
Alb, das Härtsfeld, an; der nördliche Teil stand gleichfalls
vornehmlich unter Öttingen’scher Herrschaft, im Südosten
erwarben seit dem 18. Jahrhundert allmählich die Fürsten von
Thurn und Taxis eine Reihe kleinerer Herrschaften.
Die westlich angrenzende, vom Brenztal durchzogene Landschaft
 büldete hauptsächlich das altwürttembergische Oberamt
Heidenheim und die württembergischen Schirmsklöster und
nachmaligen Klosterstabsämter Anhausen, Herbrechtingen und
Königsbronn.
Kinzelne Orte des Ries und des Härtsfelds gehören schon
dem Gebiete der Propstei Ellwangen an, das sich vornehmlich
über die von der Jagst durchzogene Ellwanger Berglandschaft,
westlich begrenzt vom Kocher, erstreckte und sich mit den Oberüämtern
 Kochenburg, Wasseralfingen und Wöllstein-Abtsgmünd
ins Kochertal einschob. Auf den Höhen über dem Kochertal
legen auch die Adelmann’schen Besitzungen.
Aus dem östlichen Remstal, das nur durch eine niedere
            
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