(Einleitung.
Bas Herkunftsgebiet.
ln unmittelbarem Anschluss an das Gebiet, dem die
Gmünder und Rechbergischen Rechtsquellen am Schlüsse des
1. Bandes entstammten, bringt der vorliegende 2. Band zuerst
Rechtsquellen aus dem westlichen Remstal bis zur Einmündung
der Rems in den Neckar und aus der Landschaft auf den
Höhen zu beiden Seiten, dem Welzheimer Wald und dem Schur
wald. Hier lagen das altwürttembergische Kloster Adelberg
und die Ämter Schorndorf, Winnenden und Waiblingen.
Von der Remsmündung neckaraufwärts haben wir in
der mittleren Neckarlandschaft die altwürttembergischen Ämter
Cannstatt und Stuttgart, das Kl. Denkendorf, die Ämter Göp
pingen a. d. Fils, Kirchheim, Nürtingen, Neuffen; eingesprengt
in dieses Gebiet hielten sich die Reichsstadt Esslingen mit
ihren Spitaldörfern, mehrere ritterschaffliehe Herrschaften und
die Reichsstadt Reutlingen mit einigen Dörfern bis zum An
fang des vorigen Jahrhunderts.
Aus dem Neckartal stieg die württembergische Herrschaft
mit den Ämtern Urach und Münsingen auf die Schwäbische
Alb, mit dem Kloster und dem Amt Blaubeuren griff sie ins
Donaugebiet. Von den kleineren Herrschaften auf der Alb er
warb Württemberg noch im 18. Jahrhundert Justingen und
Grossengstingen. Die letzte, dem Grafen v. Helfenstein ver
bliebene Herrschaft — Wiesensteig im oberen Filstal — war
nach dem Aussterben der Grafen kurbagrisch geworden.
An dem der Donau zugekehrten Albabhang lag das Ge
biet der Abtei Zwiefalten, in den einzelnen Dörfern der Gegend
waren Mitglieder der Reichsritterschaft, der Deutschorden,
Klöster, Ulmer Stiftungen und Patrizier, der Ehinger Spital
berechtigt.