Ueber das farbige Licht der Doppelsterne ete. 11
nannten Feuer leuchtende farbige Licht stets ein mit ziemlich
vielen weissen Strahlen gemischtes sei, und an einem andern
Orte seines vortrefflichen Werkes über das Licht nimmt er an,
dass das menschliche Auge noch Farbunterschiede gewahr
zu werden vermag, welche durch ein Entziehen von nur dem
hunderten Theile derjenigen rothen, gelben oder blauen Strahlen
hervorgehen, die mit den übrigen zu weissem Lichte sich zu-
sammengesetzt finden. Ein weiterer sehr bemerkenswerther
Umstand ist folgender. Da nämlich die Intensität oder Menge
der verschiedenfarbigen Lichtstrahlen mit ihren Schwingungs-
zahlen nicht in gleichem Verhältnisse steht, indem die im
weissen Lichte enthaltenen blauen die rothen um vielleicht
dreimal, die gelben sie gar um ‚mehr als zehnmal übertreffen,
und da es ferner gerade die gelben Strahlen sind, die
einerseits (bei einer Annäherung) in blaue, andererseits da-
gegen (bei einem Entfernen) in rothe übergehen: so ist klar,
dass selbst bei einer Verminderung von nur einem Hundertel
der äussersten rothen oder blauen Strahlen eine wenigstens
dreimal, im andern Fall sogar zehnmal grössere Anzahl von
farbigen Strahlen wirksam [473] auftreten und eine schon sehr
merkliche Färbung zu bewirken vermögen werden. Aus eben
diesem Umstande folgt, dass die rothe und orange Färbung
unter übrigens gleichen Umständen intensiver und dem homo-
genen gleichnamigen Lichte näher kommen werde, wie die
blaue und grüne, und ebenso dass zur grünen, orangen oder vio-
letten Färbung keineswegs nothwendig alle blauen, rothen oder
gelben Strahlen, sondern nur einige wenige derselben auszutreten
haben, da die übrigen wieder zu weissem Lichte sich vereinigen.
Dies vorausgesetzt findet man, Yen und. n — -— ı=-
458 458-37
gesetzt wird, wobei also die rothen Strahlen von der Schwingungs-
zahl 458.37 Billionen auf 458 Billionen herabgebracht werden,
also der hundertste "Theil der rothen Strahlen austreten,
&% = 33 Meilen für die Sekunde, d. h. wenn ein im weissen
Lichte leuchtender Stern sich einem Beobachter mit einer Ge-
schwindigkeit von 33 Meilen in der Sekunde annähert oder
sich von ihm entfernt, so erscheint er demselben im ersteren
Falle schon merklich grün, im andern dagegen orange gefärbt.
Dieser Zahlwerth dürfte auch so ziemlich‘ als die untere Grenze
gelten. Bei der Voraussetzung, dass ein. ganzes Zehntel der
rothen oder blauen Strahlen austreten, wodurch zu Folge der
oben ausgesprochenen Umstände eine sehr starke Färbung ein-