90
Diarium Paul Hektar Mairs von 1560—1563
*Laux Schüller in Thurn gelegt
M 521b. Auf sambstag adj. 15. marcii» ist der Laux Schüller, noch
ledigs stands, umb daß er etlich gelt verthon und schulden gemacht
hat, auf Unser Frauenthurn gelegt worden*.
Peter Eggern betreffende, wie er gefangen und gerichts
worden
M 525b. Auf montag adj. 24. marcii hat ain e. rat den Peter Eger von
Straßburg, ain fendrich^, welchen der Pfleger von Kielendal züWesten-
dorf gefangen, gen Külendal^ gefuert und alda gefängklichen ge
halten; doch auf anhalten aines e. rats haben in des bischofs ret zü w
Dillingen [34a] in das landtgericht gen Burgau überantwurten lassen,
volgends hat in der aman daselbs denen von Augspurg (auß be-
a) Adj. 15. m. a o 1561.
einer, der sich „nit allain maineidig und treulos, sondern auch sich Arnolds landfrid-
brüchiger that thailhaft gemacht" und damit das Leben verwirkt, hingerichtet worden,
und nur mit äußerster Mühe konnte der mit Recht über ihn erzürnte Rat im Sommer
1563 dahin gebracht werden, daß er sich bereit erklärte, ihn gegen eine sehr scharfe
Urphede nach mehr als zweijähriger Gefangenschaft zu entlassen. Es wurde „darein
verleibt", daß man dem Verbrecher nur aus lauterer Gnade sein Leben schenke, und
daß er „hinfüro one vorwissen und erlaubnus aines ersamen rats aus irer stat nit
kamen, desgleichen one desselben bewilligen kam roß mer überschreiten noch be
sitzen" wolle. Natürlich konnte er der Stadt auch nicht weiter dienen und sollte als
Garantie für sein künftiges Wohlverhalten Bürgen aufbringen, die für ihn mit
2000 Gulden einstünden. Das waren harte Bedingungen, und Eitelhansens Frau
machte sich sofort daran, neuerdings Fürschriften aufzubringen, die eine Milderung
derselben anstreben sollten. Sie wies in ihren Supplikationen darauf hin, daß sie
und ihr Mann durch den Rosenbergerschen Bankrott (s. S. 36) ihr ganzes Ver
mögen verloren hätten, und daß Eitelhans zum Bettler gemacht werde, wenn
man ihm verbiete, sich außerhalb der Stadt einen neuen Herren zu suchen und
„wieder zu reiten". Auch möge man doch davon absehen, ihn als ehrlos zu erklären.
Und wieder gewann sie den Kaiser, den König und mehrere Fürsten aE Fürbitter
und erreichte so, was sie wünschte. Am 13. August 1563 schrieb der Rat dem König,
daß man aus gehorsamer Rücksicht auf den Kaiser und ihn den Eitelhans „on alle
entgeltnus allain uf ain geschribne, verpürgte urphed, daß er fengknus und fachen
außer rechts mit der tat nit anden noch rechen solle, gegen bezalung ausgewendter
atzung, dazu im und seinen bürgen 2, die nächsten jar (al§ frist) fürgesetzt, aus ver
haft und auf freien süß gesetzt". Damit war ihm „die Ehre" gerettet und die Mög
lichkeit, sich wieder ein Unterkommen zu verschaffen, gegeben worden.
1. Die Familie gehörte den „Mehrern" der Geschlechter an. — Ratsdekr.,
15. März 1561: „Frauen Ursula Schallerin son soll auf ain thurn gelegt werden."
Bl. 20a.—15. April: „Frauen Ursula Schallerin son soll auf ain Verschreibung ab
dem thurn gelassen werden." Bl. 28b.
2. S. oben S. 86, Anm. 4.
3. Pfleger: Hans Breuning. — Kühlental und Westendorf zwischen Augsburg
und Donauwörth.