Full text: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

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Diarium Paul Hektar Mairs von 1560—1563 
*Laux Schüller in Thurn gelegt 
M 521b. Auf sambstag adj. 15. marcii» ist der Laux Schüller, noch 
ledigs stands, umb daß er etlich gelt verthon und schulden gemacht 
hat, auf Unser Frauenthurn gelegt worden*. 
Peter Eggern betreffende, wie er gefangen und gerichts 
worden 
M 525b. Auf montag adj. 24. marcii hat ain e. rat den Peter Eger von 
Straßburg, ain fendrich^, welchen der Pfleger von Kielendal züWesten- 
dorf gefangen, gen Külendal^ gefuert und alda gefängklichen ge 
halten; doch auf anhalten aines e. rats haben in des bischofs ret zü w 
Dillingen [34a] in das landtgericht gen Burgau überantwurten lassen, 
volgends hat in der aman daselbs denen von Augspurg (auß be- 
a) Adj. 15. m. a o 1561. 
einer, der sich „nit allain maineidig und treulos, sondern auch sich Arnolds landfrid- 
brüchiger that thailhaft gemacht" und damit das Leben verwirkt, hingerichtet worden, 
und nur mit äußerster Mühe konnte der mit Recht über ihn erzürnte Rat im Sommer 
1563 dahin gebracht werden, daß er sich bereit erklärte, ihn gegen eine sehr scharfe 
Urphede nach mehr als zweijähriger Gefangenschaft zu entlassen. Es wurde „darein 
verleibt", daß man dem Verbrecher nur aus lauterer Gnade sein Leben schenke, und 
daß er „hinfüro one vorwissen und erlaubnus aines ersamen rats aus irer stat nit 
kamen, desgleichen one desselben bewilligen kam roß mer überschreiten noch be 
sitzen" wolle. Natürlich konnte er der Stadt auch nicht weiter dienen und sollte als 
Garantie für sein künftiges Wohlverhalten Bürgen aufbringen, die für ihn mit 
2000 Gulden einstünden. Das waren harte Bedingungen, und Eitelhansens Frau 
machte sich sofort daran, neuerdings Fürschriften aufzubringen, die eine Milderung 
derselben anstreben sollten. Sie wies in ihren Supplikationen darauf hin, daß sie 
und ihr Mann durch den Rosenbergerschen Bankrott (s. S. 36) ihr ganzes Ver 
mögen verloren hätten, und daß Eitelhans zum Bettler gemacht werde, wenn 
man ihm verbiete, sich außerhalb der Stadt einen neuen Herren zu suchen und 
„wieder zu reiten". Auch möge man doch davon absehen, ihn als ehrlos zu erklären. 
Und wieder gewann sie den Kaiser, den König und mehrere Fürsten aE Fürbitter 
und erreichte so, was sie wünschte. Am 13. August 1563 schrieb der Rat dem König, 
daß man aus gehorsamer Rücksicht auf den Kaiser und ihn den Eitelhans „on alle 
entgeltnus allain uf ain geschribne, verpürgte urphed, daß er fengknus und fachen 
außer rechts mit der tat nit anden noch rechen solle, gegen bezalung ausgewendter 
atzung, dazu im und seinen bürgen 2, die nächsten jar (al§ frist) fürgesetzt, aus ver 
haft und auf freien süß gesetzt". Damit war ihm „die Ehre" gerettet und die Mög 
lichkeit, sich wieder ein Unterkommen zu verschaffen, gegeben worden. 
1. Die Familie gehörte den „Mehrern" der Geschlechter an. — Ratsdekr., 
15. März 1561: „Frauen Ursula Schallerin son soll auf ain thurn gelegt werden." 
Bl. 20a.—15. April: „Frauen Ursula Schallerin son soll auf ain Verschreibung ab 
dem thurn gelassen werden." Bl. 28b. 
2. S. oben S. 86, Anm. 4. 
3. Pfleger: Hans Breuning. — Kühlental und Westendorf zwischen Augsburg 
und Donauwörth.
	        
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