Full text: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

1561 
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bevelch der regierung zü Jnsbrugk) übergeben*, und ist, wol verwart, 
mit etlichen reutern und hagkenschützen herein in die Eisen gefuert 
worden. 
Er hat den Marx Fischer, Venediger poten, auf dem Lechfeld bei 
r der obern Rennsäul sampt dem Jacob Widemann, fendrich, und 
Laux Arnold von Neuburg helfen niderwerfen und berauben. 
Item des Stoffel Wexlers, Wirts zü Westendorf, weib und ir 
dochter feind auch gefangen? und gen Kuellendal gefuert worden. 
1. Die Auslieferung des Räubers erfolgte von Seite der königlichen Regierung 
erst nach Ausstellung eines Reversbriefes durch den Rat, der im Ratsbuch, Bl. 104 b 
aufgezeichnet ist. Er lautet: „Wir statpflegere und gehaime täte der stat Augspurg 
bekennen für uns und unser nachkomen: nachdem uns durch am löbliche oberöster 
reichische regierung in namen der rö. kön. mt., unsers allergnedigisten Herrn, als 
marggraven zü Burgau aus unser dienstlich bitt Peter Eg er von Westendors, wölcher 
ainer begangnen rauberei und angriffs halber, an ainem unserem poten, der mit 
seinen geferten gen Venedig zü ziehen Vorhabens gewesen und am große somma 
gelts und geltswerdt bei sich gehapt, beschehen, durch des Herrn cardinals und 
bischossen zü Augspurg stathalter und rate zu Dillingen im ampt Kuelenthal in der 
höchstgedachten kun. mt. marggrafschast Burgau Höchen oberkait betreten und auf 
unser anrufen daselbs nidergeworsen und in vengknus gepracht, denselben gen 
Augspurg zü fueren, sich daselbs der warhait an ime zü erkundigen und ime des 
Hailigen reichs recht ergeen zu lassen, bewilligt, wie uns dann bemelter Peter Eger 
auch darauf durch Jrer mt. landtvogt zü Burgau überantwurt worden, daß solchs 
aus kainer gerechtigkait oder schulden, sonder allain aus gnedigem, nachberlichem, 
freiem, gütem willen beschehen, daß auch solchs Jrer kun. mt. an derselben marg- 
grasschaft Burgau jurisdiction, ober- und gerechtigkait in alwege on nachtail und 
schaden sein, wir uns auch dagegen erboten und hiemit bewilligt haben wollen, wo 
sich künftigclich zütragen und begeben wurde, daß ainiche maleficische Person, so in 
Jrer mt. marggrafschast Burgau deliquirt, in unser stat Augspurg und derselben 
oberkait fängclich einkamen wurde, daß wir dieselben Personen auf Jrer mt., der 
selben löblichen oberösterreichischen regierung oder des landtvogts zü Burgau genedigs 
und nachberlichs ersüchen gleichfalls aus nachberlichem, gütem willen remittieren 
und inen überantworten lassen wöllen" rc. 18. März 1561. 
2. Die Rolle, die Wexler und die Seinigen bei dem Raub im November 1560 
gespielt hatten <s. oben S. 68, Anm. 3), wurde bald ruchbar, und als sich Wexler im De 
zember des Jahres nach Augsburg wagte, wurde er auf Befehl des Rates verhaftet. 
Bei der „Frage" aus der Fronvest (am 11.13., 16. Dezember 1560 und 28. Januar 
1561), wobei ihm auch die Folter nicht erspart wurde, verteidigte er sich gegen die 
ihm gemachten Vorhalte so gewandt und standhaft, daß man sich, zumal die Äbte 
von T erhaupten und St. Ulrich sich für ihn verwendeten, veranlaßt sah, ihn am 
1. Februar 1561 gegen eine verbürgte Urphede zu entlassen. Nach dem im Text 
(S.86) erzählten Raubanfall im Februar hatte Wexler die Stirn, wieder nach 
Augsburg zu kommen, um sich bei dem Bürgermeister Konrad Mayr Rates zu er 
holen, wie er der da und dort auftauchenden Verdächtigung, daß er dabei die Hand 
im Spiel gehabt, begegnen solle. Dann kehrte er nach Westendors zurück, um das 
Eger entwendete Geld, das er zum Teil vergraben, zum Teil sonst versteckt hatte, 
zu holen, fand aber sein Haus, aus dem man unterdessen sein Weib und seine Tochter 
als schwer verdächtig in das bischöfliche Amtsgesängnis zu Kühlenthal weggeführt 
hatte, von „vier bewehrten Mannen" besetzt. Als sie nach ihm greisen wollten, hielt 
er sie sich mit einer von Augsburg mitgebrachten Büchse vom Leibe und entkam, 
mußte aber seinen Schatz, der später aufgefunden und den Beraubten zugestellt 
wurde, zurücklassen. Der Rat erhielt nun durch die von den gefangenen Weibspersonen
	        
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