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man im 20 heft gethaun hat. der in verwandt hat, ist auch gefangen
und in die Eisen gelegt worden.
*Pfaffernnagd
Ll 558». Nota: wie oben gemelt»^ so ist die magdt, so erstochen wor-
s den, und mit irer schwester zu gast ausgewesen, am haimgohn in
deren von Wälden-^ oder Pfaffengäßlin angewendt worden.
Ainer ersticht sein stiefvater
M 558a. Am montag adj. 5. aprilisv hat des Jacob Haffners stiefson
seinen stiefvatter in beisein seiner müter in seiner kamer erswchen. die
io müter ist in die Eisen gelegt wordenc 3 .
Ain schuster ersticht sein maisterf
Ll 558d. Am mitwuchen adj. 8. aprilis hat der Hanns von Chamo,
schuester°, seinen arbaitgesellen bei seinem weib an irem [49b] bebt
erwüscht, und hat der schüstergesell den schuster, seinen maister, er-
1° stochen, und ist er sampt der eebrecherinr darvon entrunen*.
a) vor gemeldt. b) Am mont. den 5. apr. o) M fügt noch bei: Diser son ist über
lange zeit hernach wider herkamen, in die Eisen gelegt und vor dem Rathaus enthaupt
worden. d) Auch in disem monat hat der Hans von Dan, Chron. B. e) ain schuch-
knecht, Chron. B. f) ehebrecherin, seiner maisterin, Chron. B.
1. 6.152.
2. Nach dem Haus der Melden (eines schwäbischen Adelsgeschlechtes), das in
den Steuerbüchern in dem Bezirk „Vom Schmidhaus" verzeichnet ist; jetzt C 80.
3. Der Metzger Jakob Hafner, der seine Frau Barbara, Witwe des Webers
Leonhard Keller, häufig schwer mißhandelt hatte, wurde am 5. April 1562 von seinem
mit ihm deshalb verfeindeten Stiefsohn, dem Weber Endres Keller, getötet, worauf
der Mörder entfloh. Da der Verdacht entstand, daß seine Mutter, die Hafner, ihn
zu diesem Verbrechen angereizt oder wenigstens von seinem Vorhaben gewußt habe,
brachte sie der Rat zur Haft und unterzog sie am 6., 8., 13., 16. und 22. April einem
strengen Verhör, zu dem auch Zeugen beigezogen wurden (Urgichten 1562). Das
Ergebnis war ein non liquet, weshalb der Rat erkannte, sie am 23. April zu ent
lassen, „aber auf purgschaft und Widerstallung". Strafbuch, Bl. 61a.
4. Gasser c. 1895; Stetten S. 547. — Der Schustergeselle Jakob Viwick,
der bei Meister Jakob Widemann in Arbeit stand, unterhielt eine „Buhlschaft" mit
der Frau des Schusters Hans Greß (Hans von Khamb), was dazu führte, daß er
den letzteren, der eben von einer Hochzeit heimgekehrt war, in früher Morgenstunde
des 9. April erstach. Die unmittelbar darauf herbeigerufenen Nachbarn und Ver
wandten des Ermordeten versäumten es in der Verwirrung und im Schrecken, wie
es vorgeschrieben war, den Vorfall den Bürgermeistern sofort anzuzeigen, so daß
es dem Mörder und dessen Geliebten gelang, beim Aufsperren der Tore zu ent
kommen. Die dies durch ihre Säumigkeit verschuldet hatten, wurden unter dem
Verdacht, die Flucht begünstigt zu haben, sämtlich eingezogen und am 9. April ver
hört. Ihre Aussagen sind die Quelle des im Text angegebenen Sachverhalts.