Full text: Augsburg, Bd. 8 (1928 / 33)

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man im 20 heft gethaun hat. der in verwandt hat, ist auch gefangen 
und in die Eisen gelegt worden. 
*Pfaffernnagd 
Ll 558». Nota: wie oben gemelt»^ so ist die magdt, so erstochen wor- 
s den, und mit irer schwester zu gast ausgewesen, am haimgohn in 
deren von Wälden-^ oder Pfaffengäßlin angewendt worden. 
Ainer ersticht sein stiefvater 
M 558a. Am montag adj. 5. aprilisv hat des Jacob Haffners stiefson 
seinen stiefvatter in beisein seiner müter in seiner kamer erswchen. die 
io müter ist in die Eisen gelegt wordenc 3 . 
Ain schuster ersticht sein maisterf 
Ll 558d. Am mitwuchen adj. 8. aprilis hat der Hanns von Chamo, 
schuester°, seinen arbaitgesellen bei seinem weib an irem [49b] bebt 
erwüscht, und hat der schüstergesell den schuster, seinen maister, er- 
1° stochen, und ist er sampt der eebrecherinr darvon entrunen*. 
a) vor gemeldt. b) Am mont. den 5. apr. o) M fügt noch bei: Diser son ist über 
lange zeit hernach wider herkamen, in die Eisen gelegt und vor dem Rathaus enthaupt 
worden. d) Auch in disem monat hat der Hans von Dan, Chron. B. e) ain schuch- 
knecht, Chron. B. f) ehebrecherin, seiner maisterin, Chron. B. 
1. 6.152. 
2. Nach dem Haus der Melden (eines schwäbischen Adelsgeschlechtes), das in 
den Steuerbüchern in dem Bezirk „Vom Schmidhaus" verzeichnet ist; jetzt C 80. 
3. Der Metzger Jakob Hafner, der seine Frau Barbara, Witwe des Webers 
Leonhard Keller, häufig schwer mißhandelt hatte, wurde am 5. April 1562 von seinem 
mit ihm deshalb verfeindeten Stiefsohn, dem Weber Endres Keller, getötet, worauf 
der Mörder entfloh. Da der Verdacht entstand, daß seine Mutter, die Hafner, ihn 
zu diesem Verbrechen angereizt oder wenigstens von seinem Vorhaben gewußt habe, 
brachte sie der Rat zur Haft und unterzog sie am 6., 8., 13., 16. und 22. April einem 
strengen Verhör, zu dem auch Zeugen beigezogen wurden (Urgichten 1562). Das 
Ergebnis war ein non liquet, weshalb der Rat erkannte, sie am 23. April zu ent 
lassen, „aber auf purgschaft und Widerstallung". Strafbuch, Bl. 61a. 
4. Gasser c. 1895; Stetten S. 547. — Der Schustergeselle Jakob Viwick, 
der bei Meister Jakob Widemann in Arbeit stand, unterhielt eine „Buhlschaft" mit 
der Frau des Schusters Hans Greß (Hans von Khamb), was dazu führte, daß er 
den letzteren, der eben von einer Hochzeit heimgekehrt war, in früher Morgenstunde 
des 9. April erstach. Die unmittelbar darauf herbeigerufenen Nachbarn und Ver 
wandten des Ermordeten versäumten es in der Verwirrung und im Schrecken, wie 
es vorgeschrieben war, den Vorfall den Bürgermeistern sofort anzuzeigen, so daß 
es dem Mörder und dessen Geliebten gelang, beim Aufsperren der Tore zu ent 
kommen. Die dies durch ihre Säumigkeit verschuldet hatten, wurden unter dem 
Verdacht, die Flucht begünstigt zu haben, sämtlich eingezogen und am 9. April ver 
hört. Ihre Aussagen sind die Quelle des im Text angegebenen Sachverhalts.
	        
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